350048 UE BW1III - Zielgruppenorientierung - Behinderung UE (2025S)
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Erhöhung des Einfühlungsvermögens und der Verantwortung im Umgang mit Menschen mit Behinderung im Sport. Schaffung eines problemzentrierten Methodenbewusstseins.
An/Abmeldung
- Anmeldung von Mo 03.02.2025 09:00 bis Mi 19.02.2025 12:00
- Abmeldung bis Mo 31.03.2025 12:00
Details
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Insgesamt besteht die LV aus 9 Theorietermine auf der Schmelz plus ein Wettkampftag im Behindertensport und ein vorbereitendes Training in einer Para-Sportart.
Vorbesprechung findet am 04.03.2025 statt, bei der wir die restlichen verpflichtenden Praxistermine für die LV besprechen.
Die Mitarbeit bei einem der folgenden Behindertensport-Wettkämpfe ist Teil der LV:
DI, 08.04. /MI, 09.04.2025 - Schoool Games des Wiener Behindertensportverbandes ODER
SA, 14.06. /SO, 15.06.2025 - ÖBSV Boccia in Wien ODER
SA, 14.06.2025 - ÖBSV Cup Schwimmen in Wien ODER
SO, 22.06.2025 - Wiener Leichtathletik-Meisterschaften des Wiener Behindertensportverbandes
Als Vorbereitung für den Einsatz am Wettkampftag wird im Vorfeld ein Training dieser Sportart besucht, mögliche Termine werden in der LV besprochen.
- Dienstag 04.03. 17:00 - 18:30 ZSU - USZ I, Hörsaal 2 EG
- Dienstag 25.03. 17:00 - 18:30 ZSU - USZ I, Hörsaal 2 EG
- Dienstag 01.04. 17:00 - 18:30 ZSU - USZ I, Hörsaal 2 EG
- Dienstag 29.04. 17:00 - 18:30 ZSU - USZ I, Hörsaal 2 EG
- Dienstag 06.05. 17:00 - 18:30 ZSU - USZ I, Hörsaal 2 EG
- Dienstag 13.05. 17:00 - 18:30 ZSU - USZ I, Hörsaal 2 EG
- Dienstag 20.05. 17:00 - 18:30 ZSU - USZ I, Hörsaal 2 EG
- Dienstag 03.06. 17:00 - 18:30 ZSU - USZ I, Hörsaal 2 EG
- Dienstag 24.06. 17:00 - 18:30 ZSU - USZ I, Hörsaal 2 EG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Ein Praxistermin-Training und ein Praxistermin-Wettkampf muss wahrgenommen werden - jeweilige Aufgabenstellungen erfüllt werden. Nachträgliche schriftliche Reflexion mit problemzentrierter Auseinandersetzung zu bestimmten Themen und vorgegebener Fragestellungen, die schriftlich auszuarbeiten und zu den angegebenen Abgabedaten an die Lehrbeauftrage zu übermitteln sind.Die gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 31.03., bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 31.10. zu erfolgen. Alle Studierende, die einen Lehrveranstaltungsplatz erhalten haben, sind zu beurteilen, sofern sie sich nicht fristgerecht abgemeldet haben, oder einen wichtigen Grund für den Abbruch der Lehrveranstaltung glaubhaft machen. (§ 10 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung der Universität Wien). Eine negativ beurteilte prüfungsimmanente Lehrveranstaltung ist durch neuerliche Absolvierung zu wiederholen. Eine kommissionelle Beurteilung ist unzulässig. (§ 10 Abs 7 studienrechtlicher Teil der Satzung)Studierende, die bei Prüfungen unerlaubte Hilfsmittel verwenden (zB Schummeln, Abschreiben, Plagiieren, Fälschungen, Ghostwriting etc.), werden nicht beurteilt (Eintrag in u:space: X = nicht beurteilt). Der Prüfungsantritt wird im Sammelzeugnis gesondert dokumentiert und ist auf die zulässige Zahl der Antritte anzurechnen. (§ 12 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung)
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Teilleistungen:
1.) Präsenz sowohl in LV auf der Schmelz (mind 3/4)
2.) 1 Wettkampftermin am Wochenende mit positiver Erfüllung der zugeteilten Aufgaben
3.) 1 Behindertensporttraining und positiver Erfüllung der zugeteilten Aufgaben
4.) Schriftliche Reflexion nach Vorgabe und zur Deadline abgegeben
5.) Qualität der Reflexion