Universität Wien
Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.

350064 SE MSD.I - Spezialisierungsseminar Masterarbeit (2025S)

2.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 35 - Sportwissenschaft
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 10 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine

Zur Zeit sind keine Termine bekannt.

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Die Lehrveranstaltung soll begleitend zu einer potentiellen Masterarbeit besucht werden. Als Betreuer stehen neben Prof. Barbara Wessner und Prof. Csapo ggf auch Prof. Tschan zur Verfügung.

Inhaltlich werden folgende Themen behandelt

-) Literatursuche mit PubMed
-) Aufbau von empirischen und hermeneutischen Arbeiten
-) Zitierprogramm EndNote
-) Verfassen der Disposition

Themen Prof. Csapo:
Eine Liste aktueller Masterarbeitsthemen ist unter https://institut-schmelz.univie.ac.at/abteilungen/trainingswissenschaft/masterarbeiten/ einsehbar.

Themen Prof. Tschan:
-) folgen in Kürze

Themen Prof. Wessner:
-) folgen in Kürze

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Anwesenheit zu mindestens 75% der Pflichttermine inkl. kurzer ThemenpräsentationAbgabe der Disposition

Die gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 31.03., bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 31.10. zu erfolgen. Alle Studierende, die einen Lehrveranstaltungsplatz erhalten haben, sind zu beurteilen, sofern sie sich nicht fristgerecht abgemeldet haben, oder einen wichtigen Grund für den Abbruch der Lehrveranstaltung glaubhaft machen. (§ 10 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung der Universität Wien). Eine negativ beurteilte prüfungsimmanente Lehrveranstaltung ist durch neuerliche Absolvierung zu wiederholen. Eine kommissionelle Beurteilung ist unzulässig. (§ 10 Abs 7 studienrechtlicher Teil der Satzung)

Studierende, die bei Prüfungen unerlaubte Hilfsmittel verwenden (zB Schummeln, Abschreiben, Plagiieren, Fälschungen, Ghostwriting etc.), werden nicht beurteilt (Eintrag in u:space: X = nicht beurteilt). Der Prüfungsantritt wird im Sammelzeugnis gesondert dokumentiert und ist auf die zulässige Zahl der Antritte anzurechnen. (§ 12 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung)

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Abgabe der Disposition

Prüfungsstoff

Vorträge und Diskussionen

Literatur


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

MSD.I

Letzte Änderung: Do 30.01.2025 14:46