Universität Wien

350080 UE BP4I - Berufspraktikum Sportwissenschaft (SPOWI - NEU) - Abt. A (2020S)

Diese LV ist NUR für Bachelor SPOWI - NEU Studierende

2.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 35 - Sportwissenschaft
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Aufgrund der Abwesenheit von Prof. Müllner von 15. Juni 2020 bis 30. Juni 2021 werden in diesem Zeitraum keine Qualifikationsarbeiten und Prüfungen betreut.

Master- und Bakkalaureatsarbeiten beziehungsweise Prüfungen müssen ausnahmslos bis 15. Juni 2020 abgeschlossen werden.

Die Vorlesung "Sozial- und Zeitgeschichte des Sports" wird im Sommersemester 2020 teilgeblockt angeboten. Die nächste Vorlesung dazu gibt es erst wieder im WS 2021/22.

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 30 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Am 29.6.2020 findet keine Einheit mehr statt.

  • Montag 09.03. 09:00 - 10:30 ZSU - USZ II, Hörsaal, Dachgeschoß
  • Montag 23.03. 09:00 - 10:30 ZSU - USZ II, Hörsaal, Dachgeschoß
  • Montag 20.04. 09:00 - 10:30 ZSU - USZ II, Hörsaal, Dachgeschoß
  • Montag 04.05. 09:00 - 10:30 ZSU - USZ II, Hörsaal, Dachgeschoß
  • Montag 18.05. 09:00 - 10:30 ZSU - USZ II, Hörsaal, Dachgeschoß
  • Montag 15.06. 09:00 - 10:30 ZSU - USZ II, Hörsaal, Dachgeschoß
  • Montag 29.06. 09:00 - 10:30 ZSU - USZ II, Hörsaal, Dachgeschoß

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Kontakte zu präsumptiven Arbeitgebern
Intensives Kennen lernen von sportwissenschaftsspezifischen Berufs- und Arbeitsfeldern
Sammeln und Evaluation von Erfahrungen im Berufsfeld
Aktive bewusste Reflexion dieser Erfahrungen
Bewusster Perspektivenwechsel vom Studierenden zum / zur aktiv tätigen SportwissenschafterIn
Lernen von Selbstorganisation

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 30. April, bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 30. September zu erfolgen. Studierende, die sich nicht von der ggst. Lehrveranstaltung abgemeldet haben, sind zu beurteilen. Bei negativer Beurteilung ist eine kommissionelle Prüfung unzulässig, der Besuch der Lehrveranstaltung ist zu wiederholen. Rechtsquelle: Satzung der Universität Wien §10 (4, 5, 6).

Sie werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Feststellung einer erschlichenen Leistung (z.B.: Abschreiben, Plagiieren, Verwendung unerlaubter Hilfsmittel, Fälschungen, Ghostwriting etc.) die gesamte PI-LV als geschummelt gewertet wird und als Antritt zählt. (Eintrag in U:SPACE: X = nicht beurteilt)

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Prüfungsstoff

Literatur


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

BP4I

Letzte Änderung: Do 11.08.2022 00:26