Universität Wien

350108 SE BA3I - Bachelorarbeit - Abt. J (2023S)

Fachgruppen: Leistungsphysiologie / Sportmedizin

14.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 35 - Sportwissenschaft
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Verantwortlicher LV Leiter = Herrn Prof. Scharhag

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 9 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Mittwoch 01.03. 14:00 - 15:30 ZSU - USZ II, Gruppenraum, 1.Stock
  • Mittwoch 08.03. 14:00 - 15:30 ZSU - USZ II, Gruppenraum, 1.Stock
  • Mittwoch 15.03. 14:00 - 15:30 ZSU - USZ II, Gruppenraum, 1.Stock
  • Mittwoch 22.03. 14:00 - 15:30 ZSU - USZ II, Gruppenraum, 1.Stock

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

- Verfassen eines Exposés zur Bakkalaureatsarbeit
- Verfassen eines systematischen Reviews zu einer Fragestellung

ODER
- Verfassen eines Exposés zur Bakkalaureatsarbeit
- Durchführen einer empirischen Studie

Jeder der betreuenden Lehrenden übernimmt max. 6 Studierende. Die Wahl des Betreuers oder Betreuerin erfolgt auf Moodle am 5. Oktober 2020 ab 12.00 Uhr und endet am 6. Oktober um 12.00 Uhr. Alle nicht angemeldeten Studierende werden zufällig zugewiesen (First Come, First Served). Die spezifischen Themen und die weiteren Schritte werden mit dem jeweiligen Betreuer oder Betreuerin in einem Online Seminar besprochen (siehe obige Termine). Welches Format für die Online Seminare verwendet wird, wird individuell mit der Gruppe der Studierenden und seinem/er Betreuer/in gestaltet.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die gesamte Leistungserbringung durch Studierende bei Bakkalaureats/Bachelorarbeiten des Wintersemesters hat bis spätestens am folgenden 30. April, bei Bakkalaureats/Bachelorarbeiten des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 30. September zu erfolgen. Studierende, die sich nicht von der ggst. Lehrveranstaltung abgemeldet haben, sind zu beurteilen. Bei negativer Beurteilung ist eine kommissionelle Prüfung unzulässig, der Besuch der Lehrveranstaltung ist zu wiederholen. Rechtsquelle: Satzung der Universität Wien §10 (4, 5, 6).

Sie werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Feststellung einer erschlichenen Leistung (z.B.: Abschreiben, Plagiieren, Verwendung unerlaubter Hilfsmittel, Fälschungen, Ghostwriting etc.) die gesamte PI-LV als geschummelt gewertet wird und als Antritt zählt. (Eintrag in U:SPACE: X = nicht beurteilt)

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Verfassen einer wissenschaftlichen Abschlussarbeit nach den am Institut gültigen Richtlinien. Das Thema soll den rezenten Forschungsstand dokumentieren.

Mindestens 75% der Lehrveranstaltungen müssen für einen positiven Abschluss besucht werden.

Beachten Sie, dass im Rahmen der Abgabe der Bakkalaureatsarbeit über moodle das Plugin Turnitin eine Textähnlichkeitsprüfung (= Plagiatsprüfung) durchführt und sie über das Ergebnis informiert. Ein positiver Abschluss ist nur nach erfolgreicher Plagiatsüberprüfung möglich.

Was ist ein Plagiat?
"Ein Plagiat liegt jedenfalls dann vor, wenn Texte, Inhalte oder Ideen übernommen und als eigene ausgegeben werden. Dies umfasst insbesondere die Aneignung und Verwendung von Textpassagen, Theorien, Hypothesen, Erkenntnissen oder Daten durch direkte, paraphrasierte oder übersetzte Übernahme ohne entsprechende Kenntlichmachung und Zitierung der Quelle und der Urheberin oder des Urhebers." [§ 51 Abs. 2 Ziffer 31 UG]

Prüfungsstoff

Exposé 20%
Literatur 10%
Bakkalaureatsarbeit 70%

Für eine positive Note müssen ALLE Teilleistungen positiv beurteilt werden und ein gesamt Prozentsatz von >60% erreicht werden.

Literatur


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

BA3I

Letzte Änderung: Di 14.03.2023 13:09