350109 UE Inklusives Unterrichten im Fach BuS - Abt. D (2024S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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KPH
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 05.02.2024 09:00 bis Mi 21.02.2024 12:00
- Abmeldung bis So 31.03.2024 12:00
Details
max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
-
Freitag
08.03.
14:30 - 17:30
ZSU - USZ I, Halle 1 Turnsaal EG
ZSU - USZ I, Hörsaal 2 EG -
Freitag
22.03.
14:30 - 17:30
ZSU - USZ I, Halle 1 Turnsaal EG
ZSU - USZ I, Hörsaal 2 EG -
Freitag
12.04.
14:30 - 17:30
ZSU - USZ I, Halle 1 Turnsaal EG
ZSU - USZ I, Hörsaal 2 EG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Regelmäßige aktive Teilnahme
Hospitation od. Selbsterfahrung
Die LV hat immanenten PrüfungscharakterDie gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 31.03., bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 31.10. zu erfolgen. Alle Studierende, die einen Lehrveranstaltungsplatz erhalten haben, sind zu beurteilen, sofern sie sich nicht fristgerecht abgemeldet haben, oder einen wichtigen Grund für den Abbruch der Lehrveranstaltung glaubhaft machen. (§ 10 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung der Universität Wien). Eine negativ beurteilte prüfungsimmanente Lehrveranstaltung ist durch neuerliche Absolvierung zu wiederholen. Eine kommissionelle Beurteilung ist unzulässig. (§ 10 Abs 7 studienrechtlicher Teil der Satzung)Studierende, die bei Prüfungen unerlaubte Hilfsmittel verwenden (zB Schummeln, Abschreiben, Plagiieren, Fälschungen, Ghostwriting etc.), werden nicht beurteilt (Eintrag in u:space: X = nicht beurteilt). Der Prüfungsantritt wird im Sammelzeugnis gesondert dokumentiert und ist auf die zulässige Zahl der Antritte anzurechnen. (§ 12 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung)
Hospitation od. Selbsterfahrung
Die LV hat immanenten PrüfungscharakterDie gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 31.03., bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 31.10. zu erfolgen. Alle Studierende, die einen Lehrveranstaltungsplatz erhalten haben, sind zu beurteilen, sofern sie sich nicht fristgerecht abgemeldet haben, oder einen wichtigen Grund für den Abbruch der Lehrveranstaltung glaubhaft machen. (§ 10 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung der Universität Wien). Eine negativ beurteilte prüfungsimmanente Lehrveranstaltung ist durch neuerliche Absolvierung zu wiederholen. Eine kommissionelle Beurteilung ist unzulässig. (§ 10 Abs 7 studienrechtlicher Teil der Satzung)Studierende, die bei Prüfungen unerlaubte Hilfsmittel verwenden (zB Schummeln, Abschreiben, Plagiieren, Fälschungen, Ghostwriting etc.), werden nicht beurteilt (Eintrag in u:space: X = nicht beurteilt). Der Prüfungsantritt wird im Sammelzeugnis gesondert dokumentiert und ist auf die zulässige Zahl der Antritte anzurechnen. (§ 12 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung)
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Theoretische Einführung zur Arbeit im inklusiven Setting Schule
Problemzentriertes Bewusstsein über Inklusion im Allgemeinen und speziell im Bereich BuS wecken
Didakt.-method. Beispiele für einen inklusiven Sportunterricht kennen lernen
Individualisierung als Kernaufgabe eines inklusiven Unterrichts im Fach BuSUm die LV positiv abschließen zu können, müssen mindestens 60% der Leistungsanforderungen erfüllt werden.
Die Anwesenheit in der LV mit zumindest 80% wird vorausgesetzt.Es können 100 Punkte erreicht werden
• 2 Diskussionsforen : 20 Punkte pro Forum = 40 Punkte
• Unterrichtsplanung: 60 PunkteBenotung:
• 1 (sehr gut) 100 – 90 Punkte
• 2 (gut) 89 – 81 Punkte
• 3 (befriedigend) 80 – 71 Punkte
• 4 (genügend) 70 - 61 Punkte
• 5 (nicht genügend) 60 – 0 Punkte
Problemzentriertes Bewusstsein über Inklusion im Allgemeinen und speziell im Bereich BuS wecken
Didakt.-method. Beispiele für einen inklusiven Sportunterricht kennen lernen
Individualisierung als Kernaufgabe eines inklusiven Unterrichts im Fach BuSUm die LV positiv abschließen zu können, müssen mindestens 60% der Leistungsanforderungen erfüllt werden.
Die Anwesenheit in der LV mit zumindest 80% wird vorausgesetzt.Es können 100 Punkte erreicht werden
• 2 Diskussionsforen : 20 Punkte pro Forum = 40 Punkte
• Unterrichtsplanung: 60 PunkteBenotung:
• 1 (sehr gut) 100 – 90 Punkte
• 2 (gut) 89 – 81 Punkte
• 3 (befriedigend) 80 – 71 Punkte
• 4 (genügend) 70 - 61 Punkte
• 5 (nicht genügend) 60 – 0 Punkte
Prüfungsstoff
Vortrag zu Theorien der Integration/Inklusion
Problemzentrierte Diskussion ausgewählter Fragestellungen
Praktisch methodisches Arbeiten in der Halle bzw. Klasse
Hospitation in Integrationsklassen und/oder Selbsterfahrung (Rollstuhlsport,...)
Einsatz von Film und Videomaterial
Problemzentrierte Diskussion ausgewählter Fragestellungen
Praktisch methodisches Arbeiten in der Halle bzw. Klasse
Hospitation in Integrationsklassen und/oder Selbsterfahrung (Rollstuhlsport,...)
Einsatz von Film und Videomaterial
Literatur
Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband Bayern e.V. (Hrsg.). (2013). Fit für den Inklusionssport: Arbeitshilfe für Übungsleiter Loseblattsammlung. Verlag Hofmann. 1. AuflageDinold M. & Freundorfer, E. (2007). Kultur der Vielfalt in Bewegung und Sport. Behinderung Integration und Inklusion als didaktische Herausforderungen. In K. Kleiner (Hrsg.), Inszenieren - Differenzieren - Reflektieren. Wege sportdidaktischer Kompetenz (S.175 - 186). Purkersdorf: Verlag Brüder Hollinek.Dinold, M. (1998). Bewegung und Sport als Integrationschance. Zur Lage in Österreich. BEHINDERTE in Familie, Schule und Gesellschaft 21 (6), 1-8 (Heftmitte).Eberwein, H. (Hrsg.). (1997). Handbuch der Integrationspädagogik. Kinder mit und ohne Behinderung lernen gemeinsam. Weinheim/Basel: Beltz Verlag. 4. Auflage.Eggert, D. (1994). Integration, Motopädagogik und Sport. motorik 17 (2), 39-45 (Teil 1) und motorik 17 (3), 74-80 (Teil 2).Fediuk, F. (2008) Sport in heterogenen Gruppen: integrative Prozesse in Sportgruppen mit behinderten und benachteiligten Menschen. Aachen: Meyer & MeyerLuetgeharm, R. (2012). Inklusion im Sportunterricht: Anspruch und Möglichkeiten. Kohl Verlag: Der Verlag mit dem Baum. 3.Auflage
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 16.05.2024 09:29
Begriffsdefinition Integration/Inklusion
Kurzer Überblick über Behinderungsarten
Kriterien des Integrations- / Inklusionssports
Gesetzliche Bestimmungen
Paedagnostik und ihre Auswirkung auf die Unterrichtsplanung
Didaktische Ansätze und method. Wege der Vermittlung von BuS im inklusiven Setting
Unterrichtsbeispiele