Universität Wien

350113 VU Turnen und Bewegungskünste 2: Vermittlungskonzepte und biomechanische Aspekte - Abt. E (2025S)

2.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 35 - Sportwissenschaft
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Das Tutorium im Bereich Turnen von Yi Wen Chen finden am Montag, 14:15-15:45 Uhr in der Halle 5 EG, USZ I, am Mittwoch, 12:30-14:00 Uhr in der Halle 5 EG, USZ I und am Freitag, 15:30-17:00 Uhr in der Halle 5 statt.

Die Termine am 31.03.2025 finden von 11:00 bis 14:00 Uhr in dem Hörsaal DG, USZ II statt.
Die Termine am 28.04.2025 finden von 11:00 bis 12:30 in dem Hörsaal DG, USZ II und von 12:30 bis 14:00 in der Halle 1 EG, USZ I statt.

  • Montag 03.03. 11:00 - 12:30 ZSU - USZ I, Halle 1 Turnsaal EG
  • Montag 10.03. 11:00 - 12:30 ZSU - USZ I, Halle 1 Turnsaal EG
  • Montag 17.03. 11:00 - 12:30 ZSU - USZ I, Halle 1 Turnsaal EG
  • Montag 24.03. 11:00 - 12:30 ZSU - USZ I, Halle 1 Turnsaal EG
  • Montag 07.04. 11:00 - 12:30 ZSU - USZ I, Halle 1 Turnsaal EG
  • Montag 12.05. 11:00 - 12:30 ZSU - USZ I, Halle 1 Turnsaal EG
  • Montag 19.05. 11:00 - 12:30 ZSU - USZ I, Halle 1 Turnsaal EG
  • Montag 26.05. 11:00 - 12:30 ZSU - USZ I, Halle 1 Turnsaal EG
  • Montag 02.06. 11:00 - 12:30 ZSU - USZ I, Halle 1 Turnsaal EG
  • Montag 16.06. 11:00 - 12:30 ZSU - USZ I, Halle 1 Turnsaal EG
  • Montag 23.06. 11:00 - 12:30 ZSU - USZ I, Halle 1 Turnsaal EG
  • Montag 30.06. 11:00 - 12:30 ZSU - USZ I, Halle 1 Turnsaal EG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 31.03., bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 31.10. zu erfolgen. Alle Studierende, die einen Lehrveranstaltungsplatz erhalten haben, sind zu beurteilen, sofern sie sich nicht fristgerecht abgemeldet haben, oder einen wichtigen Grund für den Abbruch der Lehrveranstaltung glaubhaft machen. (§ 10 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung der Universität Wien). Eine negativ beurteilte prüfungsimmanente Lehrveranstaltung ist durch neuerliche Absolvierung zu wiederholen. Eine kommissionelle Beurteilung ist unzulässig. (§ 10 Abs 7 studienrechtlicher Teil der Satzung)

Studierende, die bei Prüfungen unerlaubte Hilfsmittel verwenden (zB Schummeln, Abschreiben, Plagiieren, Fälschungen, Ghostwriting etc.), werden nicht beurteilt (Eintrag in u:space: X = nicht beurteilt). Der Prüfungsantritt wird im Sammelzeugnis gesondert dokumentiert und ist auf die zulässige Zahl der Antritte anzurechnen. (§ 12 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung)

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Prüfungsstoff

Literatur


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Mi 26.03.2025 10:27