Universität Wien

350122 UE Gymnastik und Tanz - Rhythmisches Bewegen, Gestalten, Darstellen 1 - Abt. C (2023W)

2.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 35 - Sportwissenschaft
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Mittwoch 04.10. 12:30 - 14:00 ZSU - USZ I. Halle 3 Turnsaal EG
  • Mittwoch 11.10. 12:30 - 14:00 ZSU - USZ I. Halle 3 Turnsaal EG
  • Mittwoch 18.10. 12:30 - 14:00 ZSU - USZ I. Halle 3 Turnsaal EG
  • Mittwoch 25.10. 12:30 - 14:00 ZSU - USZ I. Halle 3 Turnsaal EG
  • Mittwoch 08.11. 12:30 - 14:00 ZSU - USZ I. Halle 3 Turnsaal EG
  • Mittwoch 15.11. 12:30 - 14:00 ZSU - USZ I. Halle 3 Turnsaal EG
  • Mittwoch 22.11. 12:30 - 14:00 ZSU - USZ I. Halle 3 Turnsaal EG
  • Mittwoch 29.11. 12:30 - 14:00 ZSU - USZ I. Halle 3 Turnsaal EG
  • Mittwoch 13.12. 12:30 - 14:00 ZSU - USZ I. Halle 3 Turnsaal EG
  • Mittwoch 10.01. 12:30 - 14:00 ZSU - USZ I. Halle 3 Turnsaal EG
  • Mittwoch 17.01. 12:30 - 14:00 ZSU - USZ I. Halle 3 Turnsaal EG
  • Mittwoch 24.01. 12:30 - 14:00 ZSU - USZ I. Halle 3 Turnsaal EG
  • Mittwoch 31.01. 12:30 - 14:00 ZSU - USZ I. Halle 3 Turnsaal EG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

In der UE „Gymnastik und Tanz - Rhythmisches Bewegen, Gestalten, Darstellen 1“ werden verschiedene Methoden für die Sekundarstufe 1 (Unterstufe, AHS) vorgestellt, um diese altersgerecht vermitteln zu können.

Dabei liegt der Fokus auf die Pädagogische Sensibilisierung für die Unterschiede zwischen spielerischer Didaktik (Bewegungsförderung) und leistungsorientierten Übungsabfolgen (Erlernen und Erstellen von Choreographien, Verbesserung von Koordination, Flexibilität und Haltungs).

Da das Haupttätigkeitsfeld die Schule ist, liegt auch hier der Schwerpunkt auf dem Kompetenzenerwerb im Hinblick auf den Bereich „Gymnastik und Tanz“: Selbstkompetenz, Sozialkompetenz, Methodenkompetenz und Fachkompetenz.

Im Detail bedeutet das:

Selbstkompetenz:
- Körperlich-motorische Leistungsfähigkeit einschätzen können
- Durch das Erlernen einer Tanztechnik und gezielten Übungen zur Körperwahrnehmung wird das eigene Körperbewusstsein gefördert
- Erwerben eines vielfältigen Bewegungsrepertoires
- Schulung der Beobachtungsfähigkeit, der Kreativität und der Entscheidungsfähigkeit
- Theoretisches Wissen in der Praxis umsetzen

Sozialkompetenz:
- Miteinander agieren und umgehen können (in Kleingruppen bei Partnering)
- In einer Gruppe bestehen und kooperieren können (gruppendynamische Prozesse,
Teamfähigkeit, Kritikfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Kommunikationsfähigkeit)
- Unterschiedliche Rollen und Aufgaben übernehmen und reflektieren

Methodenkompetenz:
- Tänzerische BWH gesundheitsorientiert durchführen können
- Stellenwert von Rhythmus, Musik und Tanz erkennen
- Ausgewählte tänzerische Übungen und BWH hinsichtlich ihrer Gesundheitsrelevanz
beurteilen können
- Tänzerische BWH beschreiben und bewerten können (z.B. wesentliche
Technikmerkmale, Qualität, Bewegungsformen bewerten, usw.)
- Sicheres Durchführen der BWH (Gefahrenquellen erkennen und
Sicherheitsmaßnahmen treffen)
- Handwerkzeug, damit eine altersgerechte und erlebnisorientierte Gestaltung des
Unterrichts (Kinder, Jugendliche und Erwachsene) erfolgen kann
- Wechselwirkung von „Pädagoge-Inhalt- Zielgruppe“
- Kennenlernen vielfältiger Unterrichtsformen (räumliche Organisation,
Musikrichtungen, Ruhe-/Bewegungsphasen, Vortanzen& Beobachten, freien und
eingrenzenden Aufgabenstellungen, mit/ohne Handgerät, Materialien, usw.)
- Auseinandersetzen mit möglichen Arbeitsmitteln (Raum, Schuhe, Kostüme,
Einrichtungsgegenstände, Bälle, Reifen, Stäbe, Tücher, Matten, Rhythmusinstrumente,
usw.) im Hinblick auf die Schule

Fachkompetenz:
- anatomische und physiologische Grundlagen des Körpers kennen und dieses Wissen
anwenden können
- Bewegungsprinzipien und Technik diverser Tanzstile kennen und können lernen:
- Bewegungslieder (z.B. für die Sekundarstufe 1 geeignet)
- Volkstänze, Paartanz
- Ballett
- Akrobatik, Partnering
- Afro, Orientalisch
- Contemporary Dance , Modern Dance, Chladek- System,
- Improvisation
- Jazz Dance, Musical
- Video Clip Dance
- Streetdance, Hip Hop, Funky Dance
- Aerobic, Zumba
- Yoga/ Pilates
- Austesten und Verinnerlichen verschiedener Bewegungsmöglichkeiten-> differenzierte
Bewegungssprache
- tänzerische, gymnastische und akrobatische Bewegungsformen umsetzen können
- einfache Rhythmen erkennen und dazu vorgegebene Bewegungen ausführen (z.B. Takt
mitzählen; vorgegebene Schritte im Rhythmus nachmachen)
- „Analyse von Musikstücken“ (Strophe, Refrain, usw.)
- Bewegungsbegleitung (musikalische Mittel, um die Bewegung zu begleiten)
- alleine oder in der Gruppe einfache Bewegungsformen (siehe oben) erfahren und
zeigen können
- entsprechende Bewegungsformen (er)finden und ausführen können
- Bewegungsverbindungen und einfache Choreographien erfinden und präsentieren
können

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

- Aktive und regelmäßige Teilnahme am Unterricht
- Engagierte Mitarbeit

THEORETISCH:
- Stundenprotokoll
- Schriftliche Überprüfung der theoretischen Lehrinhalte über Moodle am Ende des Semesters

PRAKTISCH:
- Vorbereiten eines Lehrauftritts (WarmUp, Vermittlung einer Übungsabfolge/ Choreographie für die Sekundarstufe 1, CoolDown)
- Soloauftritt (mit Handgerät, freie Gerätewahl, Basiselemente)

Die gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 30. April, bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 30. September zu erfolgen. Studierende, die sich nicht von der ggst. Lehrveranstaltung abgemeldet haben, sind zu beurteilen. Bei negativer Beurteilung ist eine kommissionelle Prüfung unzulässig, der Besuch der Lehrveranstaltung ist zu wiederholen. Rechtsquelle: Satzung der Universität Wien §10 (4, 5, 6).

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

- Entwicklung von (den oben formulierten) Kompetenzen seitens der Studierenden zur
Gestaltung von gymnastisch-tänzerischen Lernprozessen im Rahmen des Schulunterrichts (Sekundarstufe 1)
- Gymnastisch- tänzerische Inhalte planen, durchführen und reflektieren können
- Einsatz von Handgeräten/ Materialien und Musik nützen können
- Tanzpraktisches Können und methodisch-didaktische Aspekte im Hinblick auf die jeweilige
Altersstufe und das Leistungsniveau anpassen bzw. anwenden können (Sekundarstufe 1)
- Tanztheoretisches und sportwissenschaftliches Wissen anwenden können
- Umgang mit gruppendynamischen Prozessen
- Leistungsüberprüfung siehe „Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel“

PUNKTEBEWERTUNG

Die Beurteilung ergibt sich aus 3 Teilleistungen. Jede Teilleistung wird einzeln bewertet.
Insgesamt können 27 Punkte erreicht werden. Bewertet wird in 0,5-Punkt-Schritten.

Um die Lehrveranstaltung positiv zu absolvieren müssen 2/3 der maximalen Punktezahl erreicht (entspricht min. 18 Punkte) sowie jede Teilleistung tatsächlich erbracht werden.

• Schriftliche Überprüfung (Moodle) max. 9 Punkte
• Lehrauftritt (WarmUp, Vermittlung einer Übungsabfolge/ Choreographie für die Sekundarstufe 1, CoolDown) max. 9 Punkte
• Soloauftritt (mit Handgerät, freie Gerätewahl, Basiselemente) max. 9 Punkte

-> Notenschlüssel:
o Sehr Gut 25,5-27 Punkte
o Gut 23-25 Punkte
o Befriedigend 20,5-22,5 Punkte
o Genügend 18-20 Punkte
o Nicht Genügend <18 Punkte

Prüfungsstoff

- exemplarische Kurzeinheiten mit verschiedenen Inhalten und Themen, deren Diskussion
und Reflexion
- ausgewählte, unterschiedliche Lehrproben (Planen, Durchführen und Evaluieren)
- Theorie die in den Einheiten vermittelt wird (Stundenprotokolle, Videos, PPP, usw.)
- Soloauftritt und Lehrauftritt in der Gruppe (ev. in der Schule)
- Schriftliche Überprüfung der theoretischen Lerninhalte über Moodle
- Literatur

Literatur

wird in der LV bekannt gegeben (Moodle)

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Mi 06.12.2023 08:47