Universität Wien

350124 UE BF1I - Trainingsprozesse - Abt. D (2025S)

2.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 35 - Sportwissenschaft
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
Do 05.06. 09:30-11:00 ZSU - USZ I, Hörsaal 2 EG

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 30 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Donnerstag 06.03. 09:30 - 11:00 ZSU - USZ I, Hörsaal 2 EG
  • Donnerstag 13.03. 09:30 - 11:00 ZSU - USZ I, Hörsaal 2 EG
  • Donnerstag 20.03. 09:30 - 11:00 ZSU - USZ I, Hörsaal 2 EG
  • Donnerstag 27.03. 09:30 - 11:00 ZSU - USZ I, Hörsaal 2 EG
  • Donnerstag 03.04. 09:30 - 11:00 ZSU - USZ I, Hörsaal 2 EG
  • Donnerstag 10.04. 09:30 - 11:00 ZSU - USZ I, Hörsaal 2 EG
  • Donnerstag 08.05. 09:30 - 11:00 ZSU - USZ I, Hörsaal 2 EG
  • Donnerstag 15.05. 09:30 - 11:00 ZSU - USZ I, Hörsaal 2 EG
  • Donnerstag 22.05. 09:30 - 11:00 ZSU - USZ I, Hörsaal 2 EG
  • Donnerstag 12.06. 09:30 - 11:00 ZSU - USZ I, Hörsaal 2 EG
  • Donnerstag 26.06. 09:30 - 11:00 ZSU - USZ I, Hörsaal 2 EG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

ZIELE:
- Kompetenz zur Planung, Durchführung und Reflexion von Trainingseinheiten nach trainingswissenschaftlichen Aspekten
- Gestaltung und Abstimmung von Belastungsparametern in der spezifischen Anwendung/Aspekte der Trainingssteuerung
- Fähigkeit der Anleitung und Realisierung von Eigen- und Fremdreflexion der Trainingsarbeit, des Trainingsverlaufes sowie deren Dokumentation

Die Studierenden sollen im Rahmen der Lehrveranstaltung einen Trainingsprozess eigenständig planen, umsetzen und evaluieren, wobei alle relevanten Aspekte berücksichtigt werden. Eine Verbindung zwischen Theorie und Praxis wird angestrebt, indem der geplante Trainingsprozess im Verlauf des Semesters umgesetzt wird. Dies erfolgt im Buddy-System, bei dem sich die Studierenden gegenseitig betreuen und der Trainingsprozess an ihren individuellen Interessen und sportlichen Zielen orientiert wird.

INHALT::
- Fundierte Planung, Gestaltung und Evaluierung eines Trainingsprozesses auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse (Trainingsplanung & -periodisierung; Testungen & Assesments; Monitoring & Prozessdokumentation)
- Lesen und Beurteilen von Fachartikeln

METHODEN:
- Interaktive Vorträge
- Diskussionen & Reflexionen
- Praktische Übungen
- Workshops
- Peer-Learning & Feedback-Runden
- Studierenden-Präsentationen (Poster-Sessions, ...)

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

TEILLEISTUNGEN bestehen aus:
- Mitarbeit in Präsenz
- Abgabe der schriftliche Ausarbeitung des Trainingsprozesses inkl. theoretischer Grundlagen, Planung, Umsetzung und Reflexion am Ende des Semesters
- Abgabe von Ausarbeitungen zu spezifischen Themen des Trainingsprozesses (Meilensteinen) im Laufe des Semesters.
- Poster-Session
- Präsentation(en): Abschlusspräsentation über den geplanten und durchgeführten Trainingsprozess / Präsentation von Fachartikeln

Die gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 31.03., bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 31.10. zu erfolgen. Alle Studierende, die einen Lehrveranstaltungsplatz erhalten haben, sind zu beurteilen, sofern sie sich nicht fristgerecht abgemeldet haben, oder einen wichtigen Grund für den Abbruch der Lehrveranstaltung glaubhaft machen. (§ 10 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung der Universität Wien). Eine negativ beurteilte prüfungsimmanente Lehrveranstaltung ist durch neuerliche Absolvierung zu wiederholen. Eine kommissionelle Beurteilung ist unzulässig. (§ 10 Abs 7 studienrechtlicher Teil der Satzung)

Studierende, die bei Prüfungen unerlaubte Hilfsmittel verwenden (zB Schummeln, Abschreiben, Plagiieren, Fälschungen, Ghostwriting etc.), werden nicht beurteilt (Eintrag in u:space: X = nicht beurteilt). Der Prüfungsantritt wird im Sammelzeugnis gesondert dokumentiert und ist auf die zulässige Zahl der Antritte anzurechnen. (§ 12 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung)

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

- Alle Teilleistungen müssen für eine positive Beurteilung innerhalb der kommunizierten Fristen erbracht werden
- Mindestanforderung ist die 80% Anwesenheit und das Erfüllen aller Teilbereiche
- Der Beurteilungsschlüssel wird in der 1. Einheit kommuniziert

Prüfungsstoff

Literatur


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

BF1I

Letzte Änderung: Do 27.02.2025 14:27