Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
350128 UE Schwimmen und Tauchen 1 - Abt. G (2025S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
Labels
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 03.02.2025 09:00 bis Mi 19.02.2025 12:00
- Abmeldung bis Mo 31.03.2025 12:00
Details
max. 24 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- N Montag 03.03. 09:30 - 11:00 ZSU - USZ I, Schwimmbad
- Montag 10.03. 09:30 - 11:00 ZSU - USZ I, Schwimmbad
- Montag 17.03. 09:30 - 11:00 ZSU - USZ I, Schwimmbad
- Montag 24.03. 09:30 - 11:00 ZSU - USZ I, Schwimmbad
- Montag 31.03. 09:30 - 11:00 ZSU - USZ I, Schwimmbad
- Montag 07.04. 09:30 - 11:00 ZSU - USZ I, Schwimmbad
- Montag 28.04. 09:30 - 11:00 ZSU - USZ I, Schwimmbad
- Montag 05.05. 09:30 - 11:00 ZSU - USZ I, Schwimmbad
- Montag 12.05. 09:30 - 11:00 ZSU - USZ I, Schwimmbad
- Montag 19.05. 09:30 - 11:00 ZSU - USZ I, Schwimmbad
- Montag 26.05. 09:30 - 11:00 ZSU - USZ I, Schwimmbad
- Montag 02.06. 09:30 - 11:00 ZSU - USZ I, Schwimmbad
- Montag 16.06. 09:30 - 11:00 ZSU - USZ I, Schwimmbad
- Montag 23.06. 09:30 - 11:00 ZSU - USZ I, Schwimmbad
- Montag 30.06. 09:30 - 11:00 ZSU - USZ I, Schwimmbad
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
schriftliche Abgaben der Technikanalyse
schriftliche Trainingsplanung
schriftliche Prüfung
Praktische Prüfung in den Teilbereichen: Zeitschwimmen, Technik an Land und im Wasser vorzeigen.Die gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 31.03., bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 31.10. zu erfolgen. Alle Studierende, die einen Lehrveranstaltungsplatz erhalten haben, sind zu beurteilen, sofern sie sich nicht fristgerecht abgemeldet haben, oder einen wichtigen Grund für den Abbruch der Lehrveranstaltung glaubhaft machen. (§ 10 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung der Universität Wien). Eine negativ beurteilte prüfungsimmanente Lehrveranstaltung ist durch neuerliche Absolvierung zu wiederholen. Eine kommissionelle Beurteilung ist unzulässig. (§ 10 Abs 7 studienrechtlicher Teil der Satzung)Studierende, die bei Prüfungen unerlaubte Hilfsmittel verwenden (zB Schummeln, Abschreiben, Plagiieren, Fälschungen, Ghostwriting etc.), werden nicht beurteilt (Eintrag in u:space: X = nicht beurteilt). Der Prüfungsantritt wird im Sammelzeugnis gesondert dokumentiert und ist auf die zulässige Zahl der Antritte anzurechnen. (§ 12 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung)
schriftliche Trainingsplanung
schriftliche Prüfung
Praktische Prüfung in den Teilbereichen: Zeitschwimmen, Technik an Land und im Wasser vorzeigen.Die gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 31.03., bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 31.10. zu erfolgen. Alle Studierende, die einen Lehrveranstaltungsplatz erhalten haben, sind zu beurteilen, sofern sie sich nicht fristgerecht abgemeldet haben, oder einen wichtigen Grund für den Abbruch der Lehrveranstaltung glaubhaft machen. (§ 10 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung der Universität Wien). Eine negativ beurteilte prüfungsimmanente Lehrveranstaltung ist durch neuerliche Absolvierung zu wiederholen. Eine kommissionelle Beurteilung ist unzulässig. (§ 10 Abs 7 studienrechtlicher Teil der Satzung)Studierende, die bei Prüfungen unerlaubte Hilfsmittel verwenden (zB Schummeln, Abschreiben, Plagiieren, Fälschungen, Ghostwriting etc.), werden nicht beurteilt (Eintrag in u:space: X = nicht beurteilt). Der Prüfungsantritt wird im Sammelzeugnis gesondert dokumentiert und ist auf die zulässige Zahl der Antritte anzurechnen. (§ 12 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung)
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Die Note setzt sich aus 10 Teilleistungen zusammen. Es gibt 6 praktische und 4 theoretische Teilleistungen, wobei jede Teilleistung mit 10% der Note beurteilt wird, das bedeutet pro Teilleistung gibt es maximal 20 Punkte. Gesamt sind somit maximal 200 Punkte zu erreichen. Es müssen alle Teilleistungen erbracht werden und eine Mindestpunkteanzahl von 120 Punkten erreicht werden um eine positive Note zu erlangen.
Die 10 Teilleistungen sind:
Zeitschwimmen
praktisches Technikschwimmen von Kraul inklusive Start und Wende
praktisches Technikschwimmen von Rücken inklusive Start und Wende
Vorzeigen der Kraultechnikan Land per Video
Vorzeigen der Rückentechnik an Land per Video
Fehlerkorrektur (dieser Punkt kann auf Grund der Pandemie auch zum theoretischen Teil wechseln)
schriftliche Trainingsplanung
schriftliche Prüfung
schriftliche Technikanalyse von Kraulanhand von Videoaufnahmen
schriftliche Technikanalyse von Rückenanhand von Videoaufnahmenaktive Mitarbeit
mindestens 75% Anwesenheit
100m Kraul auf Zeit
50 m Kraul und Rücken auf Technik mit Start und Wende
schriftliche Technikanalyse von Kraul und Rücken
schriftliche Prüfung
Die 10 Teilleistungen sind:
Zeitschwimmen
praktisches Technikschwimmen von Kraul inklusive Start und Wende
praktisches Technikschwimmen von Rücken inklusive Start und Wende
Vorzeigen der Kraultechnikan Land per Video
Vorzeigen der Rückentechnik an Land per Video
Fehlerkorrektur (dieser Punkt kann auf Grund der Pandemie auch zum theoretischen Teil wechseln)
schriftliche Trainingsplanung
schriftliche Prüfung
schriftliche Technikanalyse von Kraulanhand von Videoaufnahmen
schriftliche Technikanalyse von Rückenanhand von Videoaufnahmenaktive Mitarbeit
mindestens 75% Anwesenheit
100m Kraul auf Zeit
50 m Kraul und Rücken auf Technik mit Start und Wende
schriftliche Technikanalyse von Kraul und Rücken
schriftliche Prüfung
Prüfungsstoff
Grundlegendes Wissen der schwimmspezifischen Grundbegriffe, Wettkampfregeln und Techniken.
Praktisches Eigenkönnen zur Demonstration einer korrekten Technik an Land und im Wasser.
Theroetische und praktische Kenntnisse von Start und Wenden der Lagen Kraul und Rücken.
Praktisches Eigenkönnen zur Demonstration einer korrekten Technik an Land und im Wasser.
Theroetische und praktische Kenntnisse von Start und Wenden der Lagen Kraul und Rücken.
Literatur
Frank G. (2005). Koordinative Fähigkeiten im Schwimmen. Schorndorf: Verlag Hofmann.Hahn M. (2009). Besser Schwimmen in allen Stilarten. München: BVL Verlag.Reischle, K. & Buchner, M. (2008). Swim Stars – Schwimmen lernen und Techniktraining optimieren. Das DSV- Schwimmhandbuch. Schorndorf: Verlag Hofmann.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 23.01.2025 12:47
Methoden:
Learning by doing
Einzelarbeit
Partnerarbeit
Gruppenarbeit
Videoanalyse
Inhalte:
- theoretische und praktische Kenntnisse der Grobform aller 4 Schwimmlagen
- theoretische und praktische Kenntnisse von Starts und Wenden aller 4 Schwimmlagen
- Verbesserung des Eigenkönnens von Kraul und Rücken
- Erwerb grobmotorischer Fähigkeiten von Brust und Delphin
- Bewegungsanalyse und Fehlerkorrektur unter Verwendung von technischen Hilfsmitteln (Videoanalyse)
- Grundwissen über die Regeln des Schwimmsports (Wettkampfregeln)
- Grundwissen über die Baderegeln
- Grundlegende Sprungformen vom 1m und 3m Brett