Universität Wien
Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.

350130 FS MSC.I - Forschungsseminar / Wahlseminar (Sportpsychologie) (2025S)

5.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 35 - Sportwissenschaft
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 30 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Montag 12.05. 13:00 - 16:00 ZSU - USZ II, Seminarraum II, 4. Stock
  • Montag 19.05. 13:00 - 16:00 ZSU - USZ II, Seminarraum II, 4. Stock
  • Montag 26.05. 13:00 - 16:00 ZSU - USZ II, Seminarraum II, 4. Stock
  • Montag 02.06. 13:00 - 16:00 ZSU - USZ II, Seminarraum II, 4. Stock
  • Montag 16.06. 13:00 - 16:00 ZSU - USZ II, Seminarraum II, 4. Stock
  • Montag 23.06. 13:00 - 16:00 ZSU - USZ II, Seminarraum II, 4. Stock
  • Montag 30.06. 13:00 - 16:00 ZSU - USZ II, Seminarraum II, 4. Stock

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Dieses Seminar zielt darauf ab, die Forschungskompetenz der Studierenden, einschließlich Statistik, zu stärken und stellt eine Voraussetzung für die Masterarbeit in der Sportpsychologie dar. Die Studierenden lernen, wie man Literatur recherchiert und bestehende Forschung analysiert, eine Forschungsfrage entwickelt, Hypothesen formuliert,, Datenanalysen durchführt und die Forschung dokumentiert.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 31.03., bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 31.10. zu erfolgen. Alle Studierende, die einen Lehrveranstaltungsplatz erhalten haben, sind zu beurteilen, sofern sie sich nicht fristgerecht abgemeldet haben, oder einen wichtigen Grund für den Abbruch der Lehrveranstaltung glaubhaft machen. (§ 10 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung der Universität Wien). Eine negativ beurteilte prüfungsimmanente Lehrveranstaltung ist durch neuerliche Absolvierung zu wiederholen. Eine kommissionelle Beurteilung ist unzulässig. (§ 10 Abs 7 studienrechtlicher Teil der Satzung)

Studierende, die bei Prüfungen unerlaubte Hilfsmittel verwenden (zB Schummeln, Abschreiben, Plagiieren, Fälschungen, Ghostwriting etc.), werden nicht beurteilt (Eintrag in u:space: X = nicht beurteilt). Der Prüfungsantritt wird im Sammelzeugnis gesondert dokumentiert und ist auf die zulässige Zahl der Antritte anzurechnen. (§ 12 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung)

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Anwesenheit, Mitarbeit, Erledigung der zugewiesenen Aufgaben, Abschlussprüfung.

Prüfungsstoff

Den Studierenden wird wissenschaftliche Literatur zur Verfügung gestellt, die einen Überblick über die Forschung in der Sportpsychologie bietet. Auf dieser Grundlage werden die Studierenden Hypothesen formulieren, Forschungsdesigns entwickeln und ihre Fähigkeit zur Analyse und Interpretation von Daten unter Beweis stellen.

Literatur

Die Literatur wird in der ersten Einheit des Semesters und über Moodle bereit gestellt.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

MSC.I

Letzte Änderung: Fr 25.04.2025 14:06