350134 VU Grundlagen der Sportinformatik - Technologien für BuS - Abt. I (2021S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 08.02.2021 09:00 bis Mo 22.02.2021 12:00
- Abmeldung bis Mi 31.03.2021 12:00
Details
max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Die Lehrveranstaltung wird nach derzeitigen Stand bis auf weiteres digital geführt (Empfehlung der Universität Wien zur Lehre im SS2021)
- Dienstag 09.03. 17:00 - 18:30 ZSU - USZ II, Multimediaraum 2.Stock
- Dienstag 23.03. 17:00 - 18:30 ZSU - USZ II, Multimediaraum 2.Stock
- Dienstag 20.04. 17:00 - 18:30 ZSU - USZ II, Multimediaraum 2.Stock
- Dienstag 04.05. 17:00 - 18:30 ZSU - USZ II, Multimediaraum 2.Stock
- Dienstag 18.05. 17:00 - 18:30 ZSU - USZ II, Multimediaraum 2.Stock
- Dienstag 01.06. 17:00 - 18:30 ZSU - USZ II, Multimediaraum 2.Stock
- Dienstag 15.06. 17:00 - 18:30 ZSU - USZ II, Multimediaraum 2.Stock
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Die Studierenden lernen sportinformatische bzw. technologische Hilfsmittel zum Vermitteln und Analysieren von Bewegung bzw. zur Auswertung von Leistungsentwicklungen, zur Leistungserhebung und zur Durchführung von Schulsportveranstaltungen in Ihrer Grundanwendung kennen und anwenden.Die Studierenden lernen technologischer Systeme und Datenbanken als Hilfsmittel für Unterrichtsdokumentation kennen und anwenden.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 30. April, bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 30. September zu erfolgen. Studierende, die sich nicht von der ggst. Lehrveranstaltung abgemeldet haben, sind zu beurteilen. Bei negativer Beurteilung ist eine kommissionelle Prüfung unzulässig, der Besuch der Lehrveranstaltung ist zu wiederholen. Rechtsquelle: Satzung der Universität Wien §10 (4, 5, 6).Sie werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Feststellung einer erschlichenen Leistung (z.B.: Abschreiben, Plagiieren, Verwendung unerlaubter Hilfsmittel, Fälschungen, Ghostwriting etc.) die gesamte PI-LV als geschummelt gewertet wird und als Antritt zählt. (Eintrag in U:SPACE: X = nicht beurteilt)
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Kriterien einer prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung - AnwesenheitspflichtAbgabe der einzelnen Projektarbeiten (insgesamt 5 Aufgaben)
Jede Projektarbeit = Max 100 Punkte; Ausnahme Projektarbeit 2A & 2B jeweils 50 Punkte
Mindestanforderung bei jeder Projektarbeit= 50 Punkte; Ausnahme Projektarbeit 2A & 2B jeweils min. 25 Punkte
Gesamtpunktezahl = 500 Punkte
Positive Note ≥ 250 Punkte bei Abgabe ALLER Projektarbeiten
Jede Projektarbeit = Max 100 Punkte; Ausnahme Projektarbeit 2A & 2B jeweils 50 Punkte
Mindestanforderung bei jeder Projektarbeit= 50 Punkte; Ausnahme Projektarbeit 2A & 2B jeweils min. 25 Punkte
Gesamtpunktezahl = 500 Punkte
Positive Note ≥ 250 Punkte bei Abgabe ALLER Projektarbeiten
Prüfungsstoff
Vortrag & Eigenständige Aufgabenlösung (tw. in Kleingruppen)
Literatur
Wird in der LV bekanntgegeben
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Fr 23.04.2021 11:09