350134 VU Grundlagen der Sportinformatik - Technologien für BuS - Abt. E (2023S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
Labels
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 06.02.2023 09:00 bis Mi 22.02.2023 12:00
- Abmeldung bis Fr 31.03.2023 12:00
Details
max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Update 22.05.2023:
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
aus gesundheitlichen Gründen muss der heutige Termin am 22.05.2023 entfallen.
Ich bitte Sie höflichst um Verständnis.
MfG
Christian Eder
- Montag 27.03. 17:30 - 19:00 ZSU - USZ II, EDV Raum, 2. Stock
- Montag 24.04. 17:30 - 19:00 ZSU - USZ II, EDV Raum, 2. Stock
- Montag 08.05. 17:30 - 19:00 ZSU - USZ II, EDV Raum, 2. Stock
- Montag 22.05. 17:30 - 19:00 ZSU - USZ II, EDV Raum, 2. Stock
- Montag 05.06. 17:30 - 19:00 ZSU - USZ II, EDV Raum, 2. Stock
- Montag 19.06. 17:30 - 19:00 ZSU - USZ II, EDV Raum, 2. Stock
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Die Studierenden lernen sportinformatische bzw. technologische Hilfsmittel zum Vermitteln und Analysieren von Bewegung bzw. zur Auswertung von Leistungsentwicklungen, zur Leistungserhebung und zur Durchführung von Schulsportveranstaltungen in Ihrer Grundanwendung kennen und anwenden.Die Studierenden lernen technologischer Systeme und Datenbanken als Hilfsmittel für Unterrichtsdokumentation kennen und anwenden.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 30. April, bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 30. September zu erfolgen. Studierende, die sich nicht von der ggst. Lehrveranstaltung abgemeldet haben, sind zu beurteilen. Bei negativer Beurteilung ist eine kommissionelle Prüfung unzulässig, der Besuch der Lehrveranstaltung ist zu wiederholen. Rechtsquelle: Satzung der Universität Wien §10 (4, 5, 6).Sie werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Feststellung einer erschlichenen Leistung (z.B.: Abschreiben, Plagiieren, Verwendung unerlaubter Hilfsmittel, Fälschungen, Ghostwriting etc.) die gesamte PI-LV als geschummelt gewertet wird und als Antritt zählt. (Eintrag in U:SPACE: X = nicht beurteilt)
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Kriterien einer prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung - AnwesenheitspflichtAbgabe der einzelnen Projektarbeiten (insgesamt 5 Aufgaben)
Jede Projektarbeit = Max 100 Punkte; Ausnahme Projektarbeit 2A & 2B jeweils 50 Punkte
Mindestanforderung bei jeder Projektarbeit= 50 Punkte; Ausnahme Projektarbeit 2A & 2B jeweils min. 25 Punkte
Gesamtpunktezahl = 500 Punkte
Positive Note ≥ 250 Punkte bei Abgabe ALLER Projektarbeiten
Jede Projektarbeit = Max 100 Punkte; Ausnahme Projektarbeit 2A & 2B jeweils 50 Punkte
Mindestanforderung bei jeder Projektarbeit= 50 Punkte; Ausnahme Projektarbeit 2A & 2B jeweils min. 25 Punkte
Gesamtpunktezahl = 500 Punkte
Positive Note ≥ 250 Punkte bei Abgabe ALLER Projektarbeiten
Prüfungsstoff
Vortrag & Eigenständige Aufgabenlösung
Literatur
Bedingt durch die computertechnisch affine LV ist eine klassische Literaturangabe schwierig - die Fachliteratur sind Handbücher/Tutorials zu den einzelnen Programmen (MS Office, Windows, Kinovea, ...)
Zusätzlich finden die aktuellen Lehrpläne für BuS & Erlässe für BuS Anwendung in der LV.
Zusätzlich finden die aktuellen Lehrpläne für BuS & Erlässe für BuS Anwendung in der LV.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mo 22.05.2023 06:28