350139 VU Funktionelles Bewegen und Gesundheitsförderung im Fach BuS: Vermittlungskonzepte - Abt. F (2023S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 06.02.2023 09:00 bis Mi 22.02.2023 12:00
- Anmeldung von Mi 01.03.2023 09:00 bis Mi 08.03.2023 12:00
- Abmeldung bis Fr 31.03.2023 12:00
Details
max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Wegen Erkrankung startet die LV erst ab Donnerstag, 16.03.2023
-
Donnerstag
16.03.
12:30 - 14:00
ZSU - USZ I, Halle 5 Turnsaal EG
ZSU - USZ II, Hörsaal, Dachgeschoß -
Donnerstag
23.03.
12:30 - 14:00
ZSU - USZ I, Halle 5 Turnsaal EG
ZSU - USZ II, Hörsaal, Dachgeschoß -
Donnerstag
30.03.
12:30 - 14:00
ZSU - USZ I, Halle 5 Turnsaal EG
ZSU - USZ II, Hörsaal, Dachgeschoß -
Donnerstag
20.04.
12:30 - 14:00
ZSU - USZ I, Halle 5 Turnsaal EG
ZSU - USZ II, Hörsaal, Dachgeschoß -
Donnerstag
27.04.
12:30 - 14:00
ZSU - USZ I, Halle 5 Turnsaal EG
ZSU - USZ II, Hörsaal, Dachgeschoß -
Donnerstag
04.05.
12:30 - 14:00
ZSU - USZ I, Halle 5 Turnsaal EG
ZSU - USZ II, Hörsaal, Dachgeschoß -
Donnerstag
11.05.
12:30 - 14:00
ZSU - USZ I, Halle 5 Turnsaal EG
ZSU - USZ II, Hörsaal, Dachgeschoß -
Donnerstag
25.05.
12:30 - 14:00
ZSU - USZ I, Halle 5 Turnsaal EG
ZSU - USZ II, Hörsaal, Dachgeschoß -
Donnerstag
01.06.
12:30 - 14:00
ZSU - USZ I, Halle 5 Turnsaal EG
ZSU - USZ II, Hörsaal, Dachgeschoß -
Donnerstag
15.06.
12:30 - 14:00
ZSU - USZ I, Halle 5 Turnsaal EG
ZSU - USZ II, Hörsaal, Dachgeschoß -
Donnerstag
22.06.
12:30 - 14:00
ZSU - USZ I, Halle 5 Turnsaal EG
ZSU - USZ II, Hörsaal, Dachgeschoß -
Donnerstag
29.06.
12:30 - 14:00
ZSU - USZ I, Halle 5 Turnsaal EG
ZSU - USZ II, Hörsaal, Dachgeschoß
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Beurteilung ergibt sich aus 4 Teilleistungen. Jede Teilleistung wird einzeln bewertet.
Insgesamt können sie 18 Punkte erreichen. Das Referat umfasst 5, die Poster-Präsentation 3 und die Teilleistungs-Tests (Vorlesung & Pflichtliteratur) jeweils 5 Punkte.
Um die Lehrveranstaltung positiv zu absolvieren müssen mindestens 11 Punkte erreicht sowie jede Teilleistung tatsächlich erbracht werden.Die gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 30. April, bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 30. September zu erfolgen. Studierende, die sich nicht von der ggst. Lehrveranstaltung abgemeldet haben, sind zu beurteilen. Bei negativer Beurteilung ist eine kommissionelle Prüfung unzulässig, der Besuch der Lehrveranstaltung ist zu wiederholen. Rechtsquelle: Satzung der Universität Wien §10 (4, 5, 6).Sie werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Feststellung einer erschlichenen Leistung (z.B.: Abschreiben, Plagiieren, Verwendung unerlaubter Hilfsmittel, Fälschungen, Ghostwriting etc.) die gesamte PI-LV als geschummelt gewertet wird und als Antritt zählt. (Eintrag in U:SPACE: X = nicht beurteilt)
Insgesamt können sie 18 Punkte erreichen. Das Referat umfasst 5, die Poster-Präsentation 3 und die Teilleistungs-Tests (Vorlesung & Pflichtliteratur) jeweils 5 Punkte.
Um die Lehrveranstaltung positiv zu absolvieren müssen mindestens 11 Punkte erreicht sowie jede Teilleistung tatsächlich erbracht werden.Die gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 30. April, bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 30. September zu erfolgen. Studierende, die sich nicht von der ggst. Lehrveranstaltung abgemeldet haben, sind zu beurteilen. Bei negativer Beurteilung ist eine kommissionelle Prüfung unzulässig, der Besuch der Lehrveranstaltung ist zu wiederholen. Rechtsquelle: Satzung der Universität Wien §10 (4, 5, 6).Sie werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Feststellung einer erschlichenen Leistung (z.B.: Abschreiben, Plagiieren, Verwendung unerlaubter Hilfsmittel, Fälschungen, Ghostwriting etc.) die gesamte PI-LV als geschummelt gewertet wird und als Antritt zählt. (Eintrag in U:SPACE: X = nicht beurteilt)
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Beurteilungsmaßstab:Die Beurteilung ergibt sich aus 4 Teilleistungen. Jede Teilleistung wird einzeln bewertet.
Insgesamt können sie 18 Punkte erreichen. Das Referat umfasst 5, die Poster-Präsentation 3 und die Teilleistungs-Tests (Vorlesung & Pflichtliteratur) jeweils 5 Punkte.
Um die Lehrveranstaltung positiv zu absolvieren müssen mindestens 11 Punkte erreicht sowie jede Teilleistung tatsächlich erbracht werden.• Notenschlüssel:
o Sehr Gut 17-18 Punkte
o Gut 15-16,5 Punkte
o Befriedigend 13-14,5 Punkte
o Genügend 11-12,5 Punkte
o Nicht Genügend <11 PunkteErlaubte Hilfsmittel
Referat: alle Unterlagen, PowerPoint, Flipchart
Poster Präsentation: Poster, Unterlagen
Schriftlicher Teilbereichs-Test: keine Hilfsmittel zugelassenEs besteht im Übrigen Anwesenheitspflicht, ein zweimaliges unentschuldigtes Fehlen ist gestattet.
Insgesamt können sie 18 Punkte erreichen. Das Referat umfasst 5, die Poster-Präsentation 3 und die Teilleistungs-Tests (Vorlesung & Pflichtliteratur) jeweils 5 Punkte.
Um die Lehrveranstaltung positiv zu absolvieren müssen mindestens 11 Punkte erreicht sowie jede Teilleistung tatsächlich erbracht werden.• Notenschlüssel:
o Sehr Gut 17-18 Punkte
o Gut 15-16,5 Punkte
o Befriedigend 13-14,5 Punkte
o Genügend 11-12,5 Punkte
o Nicht Genügend <11 PunkteErlaubte Hilfsmittel
Referat: alle Unterlagen, PowerPoint, Flipchart
Poster Präsentation: Poster, Unterlagen
Schriftlicher Teilbereichs-Test: keine Hilfsmittel zugelassenEs besteht im Übrigen Anwesenheitspflicht, ein zweimaliges unentschuldigtes Fehlen ist gestattet.
Prüfungsstoff
Inhalte der Vorlesung sowie Pflichtliteratur:
Prüfungsrelevante Pflichtliteratur:1. BOUCHARD, C., BLAIR, S., HASKELL, W. (2012). Physical Activity and Health. Champaign: HumanKinetics
• Chapter 4, 5, 6, 8, 12, 15, 16, 17, 20, 21, 22
2. HURRELMANN, K. (2014): Lehrbuch Prävention und Gesundheitsförderung. Bern: Huber
• Kapitel 6 Prävention und Gesundheitsförderung im Jugendalter
• Kapitel 28 Prävention und Gesundheitsförderung in Familien und Schulen
3. FONDS GESUNDES ÖSTERREICH (Hrsg.) (2020): Österreichische Bewegungsempfehlungen (Wissensband 17), Wien
4. MIKO, H. C., et al. (2020). Auswirkungen von Bewegung auf die Gesundheit. Gesundheitswesen (Bundesverband der Arzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes), 82(S 03), S184–S195. https://doi.org/10.1055/a-1217-0549
5. NAIDOO, J., WILLS, J. (2019). Lehrbuch Gesundheitsförderung. Bern: Hogrefe
• Kapitel 2 Einflussfaktoren auf die Gesundheit
• Kapitel 4 Definition der Gesundheitsförderung
• Kapitel 14 Gesundheitsförderung in Schulen
Prüfungsrelevante Pflichtliteratur:1. BOUCHARD, C., BLAIR, S., HASKELL, W. (2012). Physical Activity and Health. Champaign: HumanKinetics
• Chapter 4, 5, 6, 8, 12, 15, 16, 17, 20, 21, 22
2. HURRELMANN, K. (2014): Lehrbuch Prävention und Gesundheitsförderung. Bern: Huber
• Kapitel 6 Prävention und Gesundheitsförderung im Jugendalter
• Kapitel 28 Prävention und Gesundheitsförderung in Familien und Schulen
3. FONDS GESUNDES ÖSTERREICH (Hrsg.) (2020): Österreichische Bewegungsempfehlungen (Wissensband 17), Wien
4. MIKO, H. C., et al. (2020). Auswirkungen von Bewegung auf die Gesundheit. Gesundheitswesen (Bundesverband der Arzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes), 82(S 03), S184–S195. https://doi.org/10.1055/a-1217-0549
5. NAIDOO, J., WILLS, J. (2019). Lehrbuch Gesundheitsförderung. Bern: Hogrefe
• Kapitel 2 Einflussfaktoren auf die Gesundheit
• Kapitel 4 Definition der Gesundheitsförderung
• Kapitel 14 Gesundheitsförderung in Schulen
Literatur
Prüfungsrelevante Pflichtliteratur:1. BOUCHARD, C., BLAIR, S., HASKELL, W. (2012). Physical Activity and Health. Champaign: HumanKinetics
• Chapter 4, 5, 6, 8, 12, 15, 16, 17, 20, 21, 22
2. HURRELMANN, K. (2014): Lehrbuch Prävention und Gesundheitsförderung. Bern: Huber
• Kapitel 6 Prävention und Gesundheitsförderung im Jugendalter
• Kapitel 28 Prävention und Gesundheitsförderung in Familien und Schulen
3. FONDS GESUNDES ÖSTERREICH (Hrsg.) (2020): Österreichische Bewegungsempfehlungen (Wissensband 17), Wien
4. MIKO, H. C., et al. (2020). Auswirkungen von Bewegung auf die Gesundheit. Gesundheitswesen (Bundesverband der Arzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes), 82(S 03), S184–S195. https://doi.org/10.1055/a-1217-0549
5. NAIDOO, J., WILLS, J. (2019). Lehrbuch Gesundheitsförderung. Bern: Hogrefe
• Kapitel 2 Einflussfaktoren auf die Gesundheit
• Kapitel 4 Definition der Gesundheitsförderung
• Kapitel 14 Gesundheitsförderung in Schulen
• Chapter 4, 5, 6, 8, 12, 15, 16, 17, 20, 21, 22
2. HURRELMANN, K. (2014): Lehrbuch Prävention und Gesundheitsförderung. Bern: Huber
• Kapitel 6 Prävention und Gesundheitsförderung im Jugendalter
• Kapitel 28 Prävention und Gesundheitsförderung in Familien und Schulen
3. FONDS GESUNDES ÖSTERREICH (Hrsg.) (2020): Österreichische Bewegungsempfehlungen (Wissensband 17), Wien
4. MIKO, H. C., et al. (2020). Auswirkungen von Bewegung auf die Gesundheit. Gesundheitswesen (Bundesverband der Arzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes), 82(S 03), S184–S195. https://doi.org/10.1055/a-1217-0549
5. NAIDOO, J., WILLS, J. (2019). Lehrbuch Gesundheitsförderung. Bern: Hogrefe
• Kapitel 2 Einflussfaktoren auf die Gesundheit
• Kapitel 4 Definition der Gesundheitsförderung
• Kapitel 14 Gesundheitsförderung in Schulen
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Di 14.03.2023 13:09
• Sie wissen über die Gesundheit und das Gesundheitsverhalten von österreichischen Schülerinnen und Schülern bescheid
• Sie wissen über funktionale Bewegungsformen bescheid und können dies im Sportunterricht umsetzen
• Sie kennen Methoden und Konzepte zur Integration von gesundheitsförderlichen Bewegungshandlungen im Setting Schule und im Sportunterricht
• Sie können eigenständig Unterrichtssequenzen nach modernen Grundsätzen der Gesundheitsförderung planen, durchführen und evaluieren.
• Sie können alters- und geschlechtsspezifische Konzepte für die Integration gesundheitsförderlicher Maßnahmen im Sportunterricht erstellen.
• Sie erkennen fehlerhafte oder verletzungsfördernde Bewegungsabläufe oder Stellungen/Haltungen und können diese im Sportunterricht korrigieren
• Sie können Unterrichtssequenzen unter besonderer Berücksichtigung funktionaler Bewegungsabläufe planen, durchführen und evaluieren.Inhalte der Lehrveranstaltung:1. Kompetenzerwerb
• in schulspezifischen Themen der Gesundheitsförderung.
• in der Beurteilung von Anforderungen hinsichtlich der Gesundheitsförderung im Setting Schule.
• in der Zielorientierung bereits erworbenen Fachwissens.
• in der Zusammenstellung von Zielgruppen mit unterschiedlichen Anforderungsprofilen – differenziert nach Alter und Geschlecht.
• in der Erstellung adäquater Aktivitätseinheiten für Kinder und Jugendliche.
• in der praxisorientierten Arbeit im Schulsport.
2. Vertiefende Auseinandersetzung
• mit Prävention & Gesundheitsförderung – ausgewählte Public Health Themen.
• mit den unterschiedlichen Anforderungen und Besonderheiten bei körperlicher Aktivität im Setting Schule.
• mit gesundheitsförderlichen Trainings- und Aktivitätskonzepten.
• mit der adäquaten Auswahl von Trainingsinhalten, -mitteln, und -methoden.
• mit wissenschaftlichen Texten aus dem Bereich der Gesundheitsförderung und Prävention.
• mit wissenschaftlichen Ergebnissen aus dem 2018 HBSC-Survey.
• mit wissenschaftlichen Ergebnissen aus 2018 Physical Activity Guidelines Advisory Committee Scientific Report.
• Mit den österreichischen Empfehlungen für gesundheitsfördernde Bewegung 2020
3. Erarbeiten und Bewerten von beispielhaften Aktivitätskonzepten.