350141 UE Schwimmen und Tauchen 1 - Abt. F (2024S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 05.02.2024 09:00 bis Mi 21.02.2024 12:00
- Anmeldung von Fr 01.03.2024 09:00 bis Fr 08.03.2024 12:00
- Abmeldung bis So 31.03.2024 12:00
Details
max. 24 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Treffpunkt erste Einheit am Di 05.03. in der Schwimmhalle - bitte ein Videofähiges Gerät (z.B. Smartphone) mitbringen.
Schwimmbekleidung mitbringen.
Retterschein mitbringen!!!
Damen: Sportbikini, Sportbadeanzug oder Burkini. (Kein Badebikini)
Herren: Sportbadehose mit kurzem oder langem Bein (Keine Badeshorts)
Termine:
Akademische Meisterschaften: Sa, 22.6.2024 um 12:30 Uhr
Die freien Schwimmzeiten im SS2024 sind:
Dienstag 13:00-13:30
Mittwoch 12:30-14:00
Freitag 14:15-15:00
- Dienstag 05.03. 08:30 - 10:00 ZSU - USZ I, Schwimmbad
- Dienstag 19.03. 08:30 - 10:00 ZSU - USZ I, Schwimmbad
- Dienstag 09.04. 08:30 - 10:00 ZSU - USZ I, Schwimmbad
- Dienstag 16.04. 08:30 - 10:00 ZSU - USZ I, Schwimmbad
- Dienstag 23.04. 08:30 - 10:00 ZSU - USZ I, Schwimmbad
- Dienstag 30.04. 08:30 - 10:00 ZSU - USZ I, Schwimmbad
- Dienstag 07.05. 08:30 - 10:00 ZSU - USZ I, Schwimmbad
- Dienstag 14.05. 08:30 - 10:00 ZSU - USZ I, Schwimmbad
- Dienstag 21.05. 08:30 - 10:00 ZSU - USZ I, Schwimmbad
- Dienstag 28.05. 08:30 - 10:00 ZSU - USZ I, Schwimmbad
- Dienstag 04.06. 08:30 - 10:00 ZSU - USZ I, Schwimmbad
- Dienstag 11.06. 08:30 - 10:00 ZSU - USZ I, Schwimmbad
- Dienstag 18.06. 08:30 - 10:00 ZSU - USZ I, Schwimmbad
- Dienstag 25.06. 08:30 - 10:00 ZSU - USZ I, Schwimmbad
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
schriftliche Abgaben der Technikanalyse
schriftliche Trainingsplanung
schriftliche Prüfung
Praktische Prüfung in den Teilbereichen: Zeitschwimmen, Technik an Land und im Wasser vorzeigen.Die gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 31.03., bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 31.10. zu erfolgen. Alle Studierende, die einen Lehrveranstaltungsplatz erhalten haben, sind zu beurteilen, sofern sie sich nicht fristgerecht abgemeldet haben, oder einen wichtigen Grund für den Abbruch der Lehrveranstaltung glaubhaft machen. (§ 10 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung der Universität Wien). Eine negativ beurteilte prüfungsimmanente Lehrveranstaltung ist durch neuerliche Absolvierung zu wiederholen. Eine kommissionelle Beurteilung ist unzulässig. (§ 10 Abs 7 studienrechtlicher Teil der Satzung)Studierende, die bei Prüfungen unerlaubte Hilfsmittel verwenden (zB Schummeln, Abschreiben, Plagiieren, Fälschungen, Ghostwriting etc.), werden nicht beurteilt (Eintrag in u:space: X = nicht beurteilt). Der Prüfungsantritt wird im Sammelzeugnis gesondert dokumentiert und ist auf die zulässige Zahl der Antritte anzurechnen. (§ 12 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung)
schriftliche Trainingsplanung
schriftliche Prüfung
Praktische Prüfung in den Teilbereichen: Zeitschwimmen, Technik an Land und im Wasser vorzeigen.Die gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 31.03., bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 31.10. zu erfolgen. Alle Studierende, die einen Lehrveranstaltungsplatz erhalten haben, sind zu beurteilen, sofern sie sich nicht fristgerecht abgemeldet haben, oder einen wichtigen Grund für den Abbruch der Lehrveranstaltung glaubhaft machen. (§ 10 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung der Universität Wien). Eine negativ beurteilte prüfungsimmanente Lehrveranstaltung ist durch neuerliche Absolvierung zu wiederholen. Eine kommissionelle Beurteilung ist unzulässig. (§ 10 Abs 7 studienrechtlicher Teil der Satzung)Studierende, die bei Prüfungen unerlaubte Hilfsmittel verwenden (zB Schummeln, Abschreiben, Plagiieren, Fälschungen, Ghostwriting etc.), werden nicht beurteilt (Eintrag in u:space: X = nicht beurteilt). Der Prüfungsantritt wird im Sammelzeugnis gesondert dokumentiert und ist auf die zulässige Zahl der Antritte anzurechnen. (§ 12 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung)
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Die Note setzt sich aus 10 Teilleistungen zusammen. Es gibt 6 praktische und 4 theoretische Teilleistungen, wobei jede Teilleistung mit 10% der Note beurteilt wird, das bedeutet pro Teilleistung gibt es maximal 20 Punkte. Gesamt sind somit maximal 200 Punkte zu erreichen. Alle 10 Teilleistungen müssen erbracht werden. Es muss eine Mindestpunkteanzahl von 120 Punkten erreicht werden um eine positive Note zu erlangen.
Die 10 Teilleistungen sind:
Zeitschwimmen
praktisches Technikschwimmen von Kraul inklusive Start und Wende
praktisches Technikschwimmen von Rücken inklusive Start und Wende
Vorzeigen der Kraultechnikan Land per Video
Vorzeigen der Rückentechnik an Land per Video
Fehlerkorrektur
schriftliche Schulschwimmplanung
schriftliche Prüfung
schriftliche Technikanalyse von Kraulanhand von Videoaufnahmen
schriftliche Technikanalyse von Rückenanhand von Videoaufnahmenaktive Mitarbeit
mindestens 75% Anwesenheit
100m Kraul auf Zeit
50 m Kraul und Rücken auf Technik mit Start und Wende
schriftliche Technikanalyse von Kraul und Rücken
schriftliche Prüfung
Notenschlüssel:
200-180 Punkte = Sehr gut
179-160 Punkte = Gut
159-140 Punkte = Befriedigend
139-120 Punkte = Genügend
Weniger als 120 Punkte = Nicht genügend
Die 10 Teilleistungen sind:
Zeitschwimmen
praktisches Technikschwimmen von Kraul inklusive Start und Wende
praktisches Technikschwimmen von Rücken inklusive Start und Wende
Vorzeigen der Kraultechnikan Land per Video
Vorzeigen der Rückentechnik an Land per Video
Fehlerkorrektur
schriftliche Schulschwimmplanung
schriftliche Prüfung
schriftliche Technikanalyse von Kraulanhand von Videoaufnahmen
schriftliche Technikanalyse von Rückenanhand von Videoaufnahmenaktive Mitarbeit
mindestens 75% Anwesenheit
100m Kraul auf Zeit
50 m Kraul und Rücken auf Technik mit Start und Wende
schriftliche Technikanalyse von Kraul und Rücken
schriftliche Prüfung
Notenschlüssel:
200-180 Punkte = Sehr gut
179-160 Punkte = Gut
159-140 Punkte = Befriedigend
139-120 Punkte = Genügend
Weniger als 120 Punkte = Nicht genügend
Prüfungsstoff
Grundlegendes Wissen der schwimmspezifischen Grundbegriffe, Wettkampfregeln und Techniken.
Praktisches Eigenkönnen zur Demonstration einer korrekten Technik an Land und im Wasser.
Theroetische und praktische Kenntnisse von Start und Wenden der Lagen Kraul und Rücken.
Praktisches Eigenkönnen zur Demonstration einer korrekten Technik an Land und im Wasser.
Theroetische und praktische Kenntnisse von Start und Wenden der Lagen Kraul und Rücken.
Literatur
Frank G. (2005). Koordinative Fähigkeiten im Schwimmen. Schorndorf: Verlag Hofmann.Hahn M. (2009). Besser Schwimmen in allen Stilarten. München: BVL Verlag.Reischle, K. & Buchner, M. (2008). Swim Stars; Schwimmen lernen und Techniktraining optimieren. Das DSV- Schwimmhandbuch. Schorndorf: Verlag Hofmann.Weitere Literatur wird in der Lehrveranstaltung bzw. auf Moodle bekannt gegeben.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 16.05.2024 09:46
Methoden:
"Flip the classroom" Elemente
Impulsreferate
Learning by doing
Einzelarbeit
Partnerarbeit
Gruppenarbeit
Videoanalyse
Inhalte:
- theoretische und praktische Kenntnisse der Grobform aller 4 Schwimmlagen
- theoretische und praktische Kenntnisse von Starts und Wenden aller 4 Schwimmlagen
- Verbesserung des Eigenkönnens von Kraul und Rücken
- Erwerb grobmotorischer Fähigkeiten von Brust und Delphin
- Bewegungsanalyse und Fehlerkorrektur unter Verwendung von technischen Hilfsmitteln (Videoanalyse)
- Grundwissen über die Regeln des Schwimmsports (Wettkampfregeln)
- Grundwissen über die Baderegeln
- Grundlegende Sprungformen vom 1m und 3m Brett