350143 VU Gymnastik und Tanz - Rhythmisches Bewegen, Gestalten, Darstellen 2 - Abt. A (2024W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 09.09.2024 09:00 bis Mo 23.09.2024 12:00
- Abmeldung bis Do 31.10.2024 12:00
Details
max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Mittwoch 02.10. 11:00 - 12:30 ZSU - USZ I. Halle 3 Turnsaal EG
- Mittwoch 09.10. 11:00 - 12:30 ZSU - USZ I. Halle 3 Turnsaal EG
- Mittwoch 16.10. 11:00 - 12:30 ZSU - USZ I. Halle 3 Turnsaal EG
- Mittwoch 23.10. 11:00 - 12:30 ZSU - USZ I. Halle 3 Turnsaal EG
- Mittwoch 06.11. 11:00 - 12:30 ZSU - USZ I. Halle 3 Turnsaal EG
- Mittwoch 13.11. 11:00 - 12:30 ZSU - USZ I. Halle 3 Turnsaal EG
- Mittwoch 20.11. 11:00 - 12:30 ZSU - USZ I. Halle 3 Turnsaal EG
- N Mittwoch 27.11. 11:00 - 12:30 ZSU - USZ I. Halle 3 Turnsaal EG
- Mittwoch 04.12. 11:00 - 12:30 ZSU - USZ I. Halle 3 Turnsaal EG
- Mittwoch 11.12. 11:00 - 12:30 ZSU - USZ I. Halle 3 Turnsaal EG
- Mittwoch 08.01. 11:00 - 12:30 ZSU - USZ I. Halle 3 Turnsaal EG
- Mittwoch 15.01. 11:00 - 12:30 ZSU - USZ I. Halle 3 Turnsaal EG
- Mittwoch 22.01. 11:00 - 12:30 ZSU - USZ I. Halle 3 Turnsaal EG
- Mittwoch 29.01. 11:00 - 12:30 ZSU - USZ I. Halle 3 Turnsaal EG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
- Aktive und regelmäßige Teilnahme am Unterricht
- Motivierte Mitarbeit
- Verbesserung des EigenkönnensTHEORETISCH:
- Stundenprotokoll (Stundenreflexion 1 A4 Seite, Lehrkonzept 1 A4 Seite)PRAKTISCH:
- Kurzvideo (einminütige Choreographie zu einem vorgegebenen Tanzstil, inkl. eines Tutorials dazu -> Splitscreen).
- Choreographie (Gruppe, zu einem Thema)Die gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 30. April, bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 30. September zu erfolgen. Studierende, die sich nicht von der ggst. Lehrveranstaltung abgemeldet haben, sind zu beurteilen. Bei negativer Beurteilung ist eine kommissionelle Prüfung unzulässig, der Besuch der Lehrveranstaltung ist zu wiederholen. Rechtsquelle: Satzung der Universität Wien §10 (4, 5, 6).
- Motivierte Mitarbeit
- Verbesserung des EigenkönnensTHEORETISCH:
- Stundenprotokoll (Stundenreflexion 1 A4 Seite, Lehrkonzept 1 A4 Seite)PRAKTISCH:
- Kurzvideo (einminütige Choreographie zu einem vorgegebenen Tanzstil, inkl. eines Tutorials dazu -> Splitscreen).
- Choreographie (Gruppe, zu einem Thema)Die gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 30. April, bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 30. September zu erfolgen. Studierende, die sich nicht von der ggst. Lehrveranstaltung abgemeldet haben, sind zu beurteilen. Bei negativer Beurteilung ist eine kommissionelle Prüfung unzulässig, der Besuch der Lehrveranstaltung ist zu wiederholen. Rechtsquelle: Satzung der Universität Wien §10 (4, 5, 6).
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
- Entwicklung der formulierten Kompetenzen seitens der Studierenden zur
Gestaltung von gymnastisch-tänzerischen Lernprozessen im Rahmen des Schulunterrichts (Sekundarstufe 2)
- Gymnastisch- tänzerische Inhalte planen, durchführen und reflektieren können
- Einsatz von Handgeräten/ Materialien und Musik nützen können
- Tanzpraktisches Können und methodisch-didaktische Aspekte im Hinblick auf die jeweilige
Altersstufe und das Leistungsniveau anpassen bzw. anwenden können (Sekundarstufe 2)
- Tanztheoretisches und sportwissenschaftliches Wissen anwenden können
- Umgang mit gruppendynamischen Prozessen
- Leistungsüberprüfung siehe „Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel“PUNKTEBEWERTUNGDie Beurteilung ergibt sich aus folgenden Teilleistungen. Jede Teilleistung wird einzeln bewertet.
Insgesamt können 27 Punkte erreicht werden. Bewertet wird in 0,5-Punkt-Schritten.Um die Lehrveranstaltung positiv zu absolvieren müssen 2/3 der maximalen Punktezahl erreicht (entspricht min. 18 Punkte) sowie jede Teilleistung tatsächlich erbracht werden.• Stundenprotokoll (Stundenreflexion (1 A4 Seite, Lehrkonzept 1 A4 Seite)) max. 9 Punkte
• Kurzvideo (siehe „Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel“) max. 9 Punkte
• Choreographie (Gruppe, zu einem Thema) und aktive (tänzerische) Leistungsbereitschaft während der Einheiten max. 9 Punkte-> Notenschlüssel:
o Sehr Gut 25,5-27 Punkte
o Gut 23-25 Punkte
o Befriedigend 20,5-22,5 Punkte
o Genügend 18-20 Punkte
o Nicht Genügend <18 Punkte
Gestaltung von gymnastisch-tänzerischen Lernprozessen im Rahmen des Schulunterrichts (Sekundarstufe 2)
- Gymnastisch- tänzerische Inhalte planen, durchführen und reflektieren können
- Einsatz von Handgeräten/ Materialien und Musik nützen können
- Tanzpraktisches Können und methodisch-didaktische Aspekte im Hinblick auf die jeweilige
Altersstufe und das Leistungsniveau anpassen bzw. anwenden können (Sekundarstufe 2)
- Tanztheoretisches und sportwissenschaftliches Wissen anwenden können
- Umgang mit gruppendynamischen Prozessen
- Leistungsüberprüfung siehe „Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel“PUNKTEBEWERTUNGDie Beurteilung ergibt sich aus folgenden Teilleistungen. Jede Teilleistung wird einzeln bewertet.
Insgesamt können 27 Punkte erreicht werden. Bewertet wird in 0,5-Punkt-Schritten.Um die Lehrveranstaltung positiv zu absolvieren müssen 2/3 der maximalen Punktezahl erreicht (entspricht min. 18 Punkte) sowie jede Teilleistung tatsächlich erbracht werden.• Stundenprotokoll (Stundenreflexion (1 A4 Seite, Lehrkonzept 1 A4 Seite)) max. 9 Punkte
• Kurzvideo (siehe „Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel“) max. 9 Punkte
• Choreographie (Gruppe, zu einem Thema) und aktive (tänzerische) Leistungsbereitschaft während der Einheiten max. 9 Punkte-> Notenschlüssel:
o Sehr Gut 25,5-27 Punkte
o Gut 23-25 Punkte
o Befriedigend 20,5-22,5 Punkte
o Genügend 18-20 Punkte
o Nicht Genügend <18 Punkte
Prüfungsstoff
-exemplarische Kurzeinheiten mit verschiedenen Inhalten und Themen, deren Diskussion
und Reflexion
- ausgewählte, unterschiedliche Lehrproben (Planen, Durchführen und Evaluieren)
- Theorie die in den Einheiten vermittelt wird (Stundenprotokolle, Videos, PPP, usw.)
- Kurzvideo und Choreographien in der Gruppe
- Stundenprotokoll (inkl. Reflexion)
- Literatur
und Reflexion
- ausgewählte, unterschiedliche Lehrproben (Planen, Durchführen und Evaluieren)
- Theorie die in den Einheiten vermittelt wird (Stundenprotokolle, Videos, PPP, usw.)
- Kurzvideo und Choreographien in der Gruppe
- Stundenprotokoll (inkl. Reflexion)
- Literatur
Literatur
wird in der LV bekannt gegeben (Moodle)
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mo 30.09.2024 11:47
- Körperlich-motorische Leistungsfähigkeit einschätzen können
- Durch das Erlernen einer Tanztechnik und gezielten Übungen zur Körperwahrnehmung wird das eigene Körperbewusstsein gefördert
- Erwerben eines vielfältigen Bewegungsrepertoires
- Schulung der Beobachtungsfähigkeit, der Eigenkreativität und der Entscheidungsfähigkeit
- Theoretisches Wissen in der Praxis umsetzenSozialkompetenz:
- Miteinander agieren und umgehen können (in Kleingruppen bei Partnering)
- In einer Gruppe bestehen und kooperieren können (gruppendynamische Prozesse,
Teamfähigkeit, Kritikfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Kommunikationsfähigkeit)
- Unterschiedliche Rollen und Aufgaben übernehmen und reflektierenMethodenkompetenz:
- Tänzerische BWH gesundheitsorientiert durchführen können
- Stellenwert von Rhythmus, Musik und Tanz erkennen
- Ausgewählte tänzerische Übungen und BWH hinsichtlich ihrer Gesundheitsrelevanz
beurteilen können
- Tänzerische BWH beschreiben und bewerten können (z.B. wesentliche
Technikmerkmale, Qualität, Bewegungsformen bewerten, usw.)
- Sicheres Durchführen der BWH (Gefahrenquellen erkennen und
Sicherheitsmaßnahmen treffen)
- Handwerkzeug, damit eine altersgerechte und erlebnisorientierte Gestaltung des
Unterrichts (Kinder, Jugendliche und Erwachsene) erfolgen kann
- Wechselwirkung von „Pädagoge-Inhalt- Zielgruppe“
- Kennenlernen vielfältiger Unterrichtsformen (räumliche Organisation,
Musikrichtungen, Ruhe-/Bewegungsphasen, Vortanzen& Beobachten, freien und
eingrenzenden Aufgabenstellungen, mit/ohne Handgerät, Materialien, usw.)
- Auseinandersetzen mit möglichen Arbeitsmitteln (Raum, Schuhe, Kostüme,
Einrichtungsgegenstände, Bälle, Reifen, Stäbe, Tücher, Matten, Rhythmusinstrumente,
usw.) im Hinblick auf die SchuleFachkompetenz:
- anatomische und physiologische Grundlagen des Körpers kennen und dieses Wissen
anwenden können
- Bewegungsprinzipien und Technik diverser Tanzstile kennen und können lernen:
- Bewegungslieder (z.B. für die Sekundarstufe 1 geeignet)
- Volkstänze, Paartanz
- Ballett
- Akrobatik, Partnering
- Afro, Orientalisch
- Contemporary Dance , Modern Dance, Chladek- System,
- Improvisation
- Jazz Dance, Musical
- Video Clip Dance
- Streetdance, Hip Hop, Funky Dance
- Aerobic, Zumba
- Yoga/ Pilates
- Austesten und Verinnerlichen verschiedener Bewegungsmöglichkeiten-> differenzierte
Bewegungssprache
- tänzerische, gymnastische und akrobatische Bewegungsformen umsetzen können
- einfache Rhythmen erkennen und dazu vorgegebene Bewegungen ausführen (z.B. Takt
mitzählen; vorgegebene Schritte im Rhythmus nachmachen)
- „Analyse von Musikstücken“ (Strophe, Refrain, usw.)
- Bewegungsbegleitung (musikalische Mittel, um die Bewegung zu begleiten)
- alleine oder in der Gruppe einfache Bewegungsformen (siehe oben) erfahren und
zeigen können
- entsprechende Bewegungsformen (er)finden und ausführen können
- Bewegungsverbindungen und einfache Choreographien erfinden und präsentieren
können