Universität Wien

350152 VU Grundlagen der Sportinformatik - Technologien für BuS - Abt. B (2020W)

1.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 35 - Sportwissenschaft
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Sehr geehrte Studierende,

der Präsenztermin im November ist bedingt durch die Lockdown-Auflagen auf Jänner verschoben - das genaue Datum wird erst fixiert.

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Sehr geehrte Studierende,

der 1.Termin findet am 06.10.2020 um 17 Uhr im Hörsaal, Dachgeschoss, USZ II, statt

  • Dienstag 13.10. 17:00 - 18:30 ZSU - USZ II, Multimediaraum 2.Stock
  • Dienstag 27.10. 17:00 - 18:30 ZSU - USZ II, Multimediaraum 2.Stock
  • Dienstag 10.11. 17:00 - 18:30 ZSU - USZ II, Multimediaraum 2.Stock
  • Dienstag 24.11. 17:00 - 18:30 ZSU - USZ II, Multimediaraum 2.Stock
  • Dienstag 19.01. 17:00 - 18:30 ZSU - USZ II, Multimediaraum 2.Stock

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Die Studierenden lernen sportinformatische bzw. technologische Hilfsmittel zum

Vermitteln und Analysieren von Bewegung bzw. zur Auswertung

von Leistungsentwicklungen, zur Leistungserhebung und zur

Durchführung von Schulsportveranstaltungen in Ihrer Grundanwendung kennen und anwenden.

Die Studierenden lernen technologischer Systeme und

Datenbanken als Hilfsmittel für Unterrichtsdokumentation kennen und anwenden.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Abgabe der Aufgabenlösungen in Moodle

Die gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 30. April, bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 30. September zu erfolgen. Studierende, die sich nicht von der ggst. Lehrveranstaltung abgemeldet haben, sind zu beurteilen. Bei negativer Beurteilung ist eine kommissionelle Prüfung unzulässig, der Besuch der Lehrveranstaltung ist zu wiederholen. Rechtsquelle: Satzung der Universität Wien §10 (4, 5, 6).

Sie werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Feststellung einer erschlichenen Leistung (z.B.: Abschreiben, Plagiieren, Verwendung unerlaubter Hilfsmittel, Fälschungen, Ghostwriting etc.) die gesamte PI-LV als geschummelt gewertet wird und als Antritt zählt. (Eintrag in U:SPACE: X = nicht beurteilt).

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Die Studierenden können sportinformatische bzw. technologische Hilfsmittel zum

Vermitteln und Analysieren von Bewegung bzw. zur Auswertung

von Leistungsentwicklungen, zur Leistungserhebung und zur

Durchführung von Schulsportveranstaltungen einsetzen.

Die Studierenden wissen um den Nutzen technologischer Systeme und

Datenbanken als Hilfsmittel für Unterrichtsdokumentationen.

Prüfungsstoff

Vortrag & Eigenständige Aufgabenlösung (tw. in Kleingruppen)

Literatur

Wird in der LV bekanntgegeben

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Di 10.11.2020 08:29