Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
350152 UE BP3II - Individualsport - Schwimmen - Abt. B (2025S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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Details
max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine
Zur Zeit sind keine Termine bekannt.
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
praktische Prüfungen
schriftliche Hausaufgaben
GruppenarbeitenDie gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 31.03., bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 31.10. zu erfolgen. Alle Studierende, die einen Lehrveranstaltungsplatz erhalten haben, sind zu beurteilen, sofern sie sich nicht fristgerecht abgemeldet haben, oder einen wichtigen Grund für den Abbruch der Lehrveranstaltung glaubhaft machen. (§ 10 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung der Universität Wien). Eine negativ beurteilte prüfungsimmanente Lehrveranstaltung ist durch neuerliche Absolvierung zu wiederholen. Eine kommissionelle Beurteilung ist unzulässig. (§ 10 Abs 7 studienrechtlicher Teil der Satzung)Studierende, die bei Prüfungen unerlaubte Hilfsmittel verwenden (zB Schummeln, Abschreiben, Plagiieren, Fälschungen, Ghostwriting etc.), werden nicht beurteilt (Eintrag in u:space: X = nicht beurteilt). Der Prüfungsantritt wird im Sammelzeugnis gesondert dokumentiert und ist auf die zulässige Zahl der Antritte anzurechnen. (§ 12 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung)
schriftliche Hausaufgaben
GruppenarbeitenDie gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 31.03., bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 31.10. zu erfolgen. Alle Studierende, die einen Lehrveranstaltungsplatz erhalten haben, sind zu beurteilen, sofern sie sich nicht fristgerecht abgemeldet haben, oder einen wichtigen Grund für den Abbruch der Lehrveranstaltung glaubhaft machen. (§ 10 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung der Universität Wien). Eine negativ beurteilte prüfungsimmanente Lehrveranstaltung ist durch neuerliche Absolvierung zu wiederholen. Eine kommissionelle Beurteilung ist unzulässig. (§ 10 Abs 7 studienrechtlicher Teil der Satzung)Studierende, die bei Prüfungen unerlaubte Hilfsmittel verwenden (zB Schummeln, Abschreiben, Plagiieren, Fälschungen, Ghostwriting etc.), werden nicht beurteilt (Eintrag in u:space: X = nicht beurteilt). Der Prüfungsantritt wird im Sammelzeugnis gesondert dokumentiert und ist auf die zulässige Zahl der Antritte anzurechnen. (§ 12 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung)
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
aktive Mitarbeit - mindestens 75% Anwesenheit
Die Lehrveranstaltung wird anhand von 8 Teilleistungen beurteilt
100m Kraul oder Brust auf Zeit (maximal 20 Punkte)
100m Lagen auf Technik (max. 40 Punkte)
400m Freistil (max. 20 Punkte)
schriftliche Hausarbeit - kritische Auseinandersetzung mit KI-basierten Programmen (max. 20 Punkte)
schriftliche Videoanalyse anhand von Unterwasservideos (max. 40 Punkte)
Trainingsplanung (max. 20 Punkte)
Fehlerkorrektur (max. 20 Punkte)
Gruppenarbeit (max. 20 Punkte)
Ab einer Punktezahl von 120 ist die Lehrveranstaltung positiv absolviert. Alle Teilleistungen müssen erbracht werden.
Notenschlüssel:
200-180 Punkte = Sehr gut
179-160 Punkte = Gut
159-140 Punkte = Befriedigend
139-120 Punkte = Genügend
Weniger als 120 Punkte = Nicht genügend
Die Lehrveranstaltung wird anhand von 8 Teilleistungen beurteilt
100m Kraul oder Brust auf Zeit (maximal 20 Punkte)
100m Lagen auf Technik (max. 40 Punkte)
400m Freistil (max. 20 Punkte)
schriftliche Hausarbeit - kritische Auseinandersetzung mit KI-basierten Programmen (max. 20 Punkte)
schriftliche Videoanalyse anhand von Unterwasservideos (max. 40 Punkte)
Trainingsplanung (max. 20 Punkte)
Fehlerkorrektur (max. 20 Punkte)
Gruppenarbeit (max. 20 Punkte)
Ab einer Punktezahl von 120 ist die Lehrveranstaltung positiv absolviert. Alle Teilleistungen müssen erbracht werden.
Notenschlüssel:
200-180 Punkte = Sehr gut
179-160 Punkte = Gut
159-140 Punkte = Befriedigend
139-120 Punkte = Genügend
Weniger als 120 Punkte = Nicht genügend
Prüfungsstoff
theoretische und praktische Kenntnisse aller 4 Schwimmlagen, Starts und Wenden
Grundlegendes Wissen der Möglichkeiten und Nutzung des Element Wassers im Gesundheitsbereich, Freizeitbreich und Leistungssportbereichs.
Grundlegendes Wissen der Möglichkeiten und Nutzung des Element Wassers im Gesundheitsbereich, Freizeitbreich und Leistungssportbereichs.
Literatur
Frank G. (2005). Koordinative Fähigkeiten im Schwimmen. Schorndorf: Verlag Hofmann
König, S. (Hrsg.) (2009). Doppelstunde Schwimmen. Unterrichtseinheiten und Stundenbeispiele für Schule und Verein. Schorndorf: Hofmann-Verlag.
Baschta, M./ Reuschel, K. (2016). Schwimmen kompetenzorientiert. Berlin: Cornelsen Verlag.
Weitere Literatur wird in der Lehrveranstaltung und über Moodle bekanntgeben.
König, S. (Hrsg.) (2009). Doppelstunde Schwimmen. Unterrichtseinheiten und Stundenbeispiele für Schule und Verein. Schorndorf: Hofmann-Verlag.
Baschta, M./ Reuschel, K. (2016). Schwimmen kompetenzorientiert. Berlin: Cornelsen Verlag.
Weitere Literatur wird in der Lehrveranstaltung und über Moodle bekanntgeben.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
BP3II
Letzte Änderung: Di 21.01.2025 15:06
Methoden:
"Flip the classroom" Elemente
Impulsreferate
Learning by doing
Einzelarbeit
Partnerarbeit
Gruppenarbeit
Videoanalyse
Inhalte:
- theoretische und praktische Kenntnisse der Grobform aller 4 Schwimmlagen
- theoretische und praktische Kenntnisse von Starts und Wenden aller 4 Schwimmlagen
- Verbesserung des Eigenkönnens aller 4 Schwimmlagen
- Bewegungsanalyse und Fehlerkorrektur unter Verwendung von technischen Hilfsmitteln (Videoanalyse)
- Grundwissen über die Regeln des Schwimmsports (Wettkampfregeln)
- Grundwissen über die Baderegeln
- theoretische und praktische Kenntnisse über die Einsatzmöglichkeiten des Elements Wasser im Gesundheitsbereich (z.B. Aquafitness)
- Grundwissen über die Gestaltung einer Trainingseinheit Schwimmen mit unterschiedlichen Schwerpunkten (z.B. Ausdauer, Schnelligkeit, Koordination)
- Entwicklung der Fähigkeit schwimmspezifische Bewegungen und Techniken zu Erklären und vermitteln zu können.
- Grundwissen über leistungsbestimmende Faktoren im Schwimmsport
- Wissen über Zielstellungen, Inhalte, Methoden der Trainingsgestaltung im Schwimmen nach sportdidaktischen, sportmethodischen und trainingswissenschaftlichen Aspekten
- Wissenserweiterung über sportwissenschaftliche Elemente des Schwimmsports, aus den trainingswissenschaftlichen, biomechanischen und sportpädagogischen Bereichen.
- Kenntnis der Nutzungsmöglichkeiten und Grenzen KI-basierter Programme in zukünftigen Berufsfeldern