350161 UE BP3I - Gesundheitsorientierte Bewegungsaktivitäten - Prinzipien der Gesundheitsförderung 1 - Abt. A (2017S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Do 02.02.2017 13:00 bis Di 14.02.2017 12:00
- Anmeldung von Di 21.02.2017 09:00 bis Di 07.03.2017 12:00
- Abmeldung bis Fr 31.03.2017 12:00
Details
max. 30 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Donnerstag 02.03. 08:00 - 09:30 ZSU - USZ I, Halle 1 Turnsaal EG
- Donnerstag 09.03. 08:00 - 09:30 ZSU - USZ I, Halle 1 Turnsaal EG
- Donnerstag 16.03. 08:00 - 09:30 ZSU - USZ I, Halle 1 Turnsaal EG
- Donnerstag 23.03. 08:00 - 09:30 ZSU - USZ I, Halle 1 Turnsaal EG
- Donnerstag 30.03. 08:00 - 09:30 ZSU - USZ I, Halle 1 Turnsaal EG
- Donnerstag 06.04. 08:00 - 09:30 ZSU - USZ I, Halle 1 Turnsaal EG
- Donnerstag 27.04. 08:00 - 09:30 ZSU - USZ I, Halle 1 Turnsaal EG
- Donnerstag 04.05. 08:00 - 09:30 ZSU - USZ I, Halle 1 Turnsaal EG
- Donnerstag 11.05. 08:00 - 09:30 ZSU - USZ I, Halle 1 Turnsaal EG
- Donnerstag 18.05. 08:00 - 09:30 ZSU - USZ I, Halle 1 Turnsaal EG
- Donnerstag 01.06. 08:00 - 09:30 ZSU - USZ I, Halle 1 Turnsaal EG
- Donnerstag 08.06. 08:00 - 09:30 ZSU - USZ I, Halle 1 Turnsaal EG
- Donnerstag 22.06. 08:00 - 09:30 ZSU - USZ I, Halle 1 Turnsaal EG
- Donnerstag 29.06. 08:00 - 09:30 ZSU - USZ I, Halle 1 Turnsaal EG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
1. Präsenz (Mindestvoraussetzung)
a. Anwesenheit: Frequenz > 75% Anwesenheit (max. 2,5 Fehleinheiten)
b. Pünktlichkeit: 3mailige Verspätung = 1 Fehlfrequenz2. Zeitgerechte Abgabe des Konzeptes und der fertigen Arbeit (Mindestvoraussetzung)3. Mitarbeit (10%)
a. Aktive Mitarbeit, insbesondere bei den Feedbackrunden
b. Mitarbeit und Hilfe beim Auf- und Abbau der Geräte4. Selbstständige Konzeption und Verschriftung von Arbeitsaufträgen (45%)
a. Eigenständige Planung von Übungssequenzen nach sportwissenschaftlichen und sportdidaktischen Gestaltungskriterien
b. Detaillierte und nachvollziehbare Verschriftung der Übungssequenzen nach vorgegebenen Gestaltungsrichtlinien
c. Zielgerichtete Sichtung und Recherche genannter und selbst ausgewählter Literatur5. Überprüfung der Demonstrations- und Anleitungsfähigkeit (45%)
a. Vermittlungskompetenz
b. Anleitungs- und Korrekturkompetenz
c. CoachingDie gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 30. April, bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 30. September zu erfolgen. Studierende, die sich nicht von der ggst. Lehrveranstaltung abgemeldet haben, sind zu beurteilen. Bei negativer Beurteilung ist eine kommissionelle Prüfung unzulässig, der Besuch der Lehrveranstaltung ist zu wiederholen. Rechtsquelle: Satzung der Universität Wien §10 (4, 5, 6).
a. Anwesenheit: Frequenz > 75% Anwesenheit (max. 2,5 Fehleinheiten)
b. Pünktlichkeit: 3mailige Verspätung = 1 Fehlfrequenz2. Zeitgerechte Abgabe des Konzeptes und der fertigen Arbeit (Mindestvoraussetzung)3. Mitarbeit (10%)
a. Aktive Mitarbeit, insbesondere bei den Feedbackrunden
b. Mitarbeit und Hilfe beim Auf- und Abbau der Geräte4. Selbstständige Konzeption und Verschriftung von Arbeitsaufträgen (45%)
a. Eigenständige Planung von Übungssequenzen nach sportwissenschaftlichen und sportdidaktischen Gestaltungskriterien
b. Detaillierte und nachvollziehbare Verschriftung der Übungssequenzen nach vorgegebenen Gestaltungsrichtlinien
c. Zielgerichtete Sichtung und Recherche genannter und selbst ausgewählter Literatur5. Überprüfung der Demonstrations- und Anleitungsfähigkeit (45%)
a. Vermittlungskompetenz
b. Anleitungs- und Korrekturkompetenz
c. CoachingDie gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 30. April, bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 30. September zu erfolgen. Studierende, die sich nicht von der ggst. Lehrveranstaltung abgemeldet haben, sind zu beurteilen. Bei negativer Beurteilung ist eine kommissionelle Prüfung unzulässig, der Besuch der Lehrveranstaltung ist zu wiederholen. Rechtsquelle: Satzung der Universität Wien §10 (4, 5, 6).
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Prüfungsstoff
Literatur
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
BP3I
Letzte Änderung: Do 10.09.2020 00:27
- auf Basis der Konzepte der Gesundheitsförderung - Wissen über die gesundheitsorientierte und/oder sportartspezifische Gestaltung von Lern-, Übungs- und Trainingsprozessen in verschiedenen Settings und mit unterschiedlichen Zielgruppen zu vermitteln;
- hinsichtlich allgemeiner gesundheitsorientierter Prinzipien bei Bewegung und Sport zu unterweisen;
- über Maßnahmen zur umfassenden Stärkung von physischen, psychischen und sozialen Gesundheitsressourcen zu unterrichten;
- Kenntnisse über gesundheitsfördernde Haltung beim Bewegen, Spielen und Sporttreiben zu vermitteln;
- über Wirkungen, Nutzen und Gefahren von körperlich-sportlicher Aktivität im Gesundheitssport zu instruieren;
- Kenntnisse über den gezielten und zielgruppenspezifischen Einsatz eines sportwissenschaftlichen Trainings unter Verwendung abwechslungsreicher Trainingsmitteln und unter Berücksichtigung adäquater Belastungsparameter zu vermitteln;
- hinsichtlich der präzisen Anweisung, der zielgruppenspezifischen Vermittlung und der strukturierten Durchführung sport-/motorischer Zielübungen anzuleiten;
- über die Bedeutung emotionaler, motivationaler und sozialer Ressourcen für die Gesundheitsförderung zu unterrichten;
- bezüglich des Erwerbs bzw. der Vertiefung von Eigenkönnen als Basis für die Gestaltung und Vermittlung einer qualitativ hochwertigen Praxisarbeit zu unterstützen und zu fördern;
- zur eigenständigen Gestaltung gesundheitsförderlicher Bewegungs- und Sportprogramme (nach sportmedizinischen, -psychologischen, -soziologischen, -didaktischen, -methodischen und trainingswissenschaftlichen Aspekten) zu befähigen.
Dabei gilt Interdisziplinarität als Voraussetzung für theoretisch fundiertes praktisches Handeln!