Universität Wien

350162 SE Praxisseminar - Abt. B (2020S)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 35 - Sportwissenschaft
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Einsicht in Beurteilungsergebnisse in jeder Sprechstunde.

  • Dienstag 10.03. 16:45 - 20:00 ZSU - USZ II, Gruppenraum, 1.Stock
  • Dienstag 24.03. 16:45 - 20:00 ZSU - USZ II, Gruppenraum, 1.Stock
  • Dienstag 21.04. 16:45 - 20:00 ZSU - USZ II, Gruppenraum, 1.Stock
  • Dienstag 05.05. 16:45 - 20:00 ZSU - USZ II, Gruppenraum, 1.Stock
  • Dienstag 19.05. 16:45 - 20:00 ZSU - USZ II, Gruppenraum, 1.Stock
  • Dienstag 09.06. 16:45 - 20:00 ZSU - USZ II, Gruppenraum, 1.Stock
  • Dienstag 23.06. 16:45 - 20:00 ZSU - USZ II, Gruppenraum, 1.Stock

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Diese LV haben die Studierenden im Rahmen der Pädagogisch-praktischen Studien in der Praxisphase zu absolvieren.

Ziele:
Ziel dieses Moduls ist die Ausdifferenzierung der Wissensbestände und der Kompetenzen aus dem Bachelorstudium zur Gestaltung erfolgreichen Unterrichts.
Die Studierenden
• sind in der Lage, die eigene Rolle als Lehrende im UF BuS zu reflektieren und im Sinne eines körper- und bewegungsbezogenen professionellen Bewusstseins zu handeln,
• können körper- und bewegungsbezogene Unterrichts- und Problemsituationen kontextorientiert und auf unterschiedlichen Ebenen (individuelle Ebene, Klassen-/Gruppenebene, institutionelle Ebene) verorten und sind in der Lage, vor dem Hintergrund einer evaluativen Grund-haltung diese fachlichen und/oder überfachlichen Bezügen zuzuord-nen sowie professionsbezogene Lösungsstrategien zu initiieren,
• haben ein vertieftes Verständnis für den Beitrag des Faches Bewegung und Sport für Querschnittsthemen im Unterricht sowie im Rahmen von Schule und Schulentwicklung,
• kennen wirkungsvolle Formen und Verfahren der Hilfe zur ressourcenorientierten Selbsthilfe (Intervision), sind in der Lage, ausgewählte Interventionsmaßnahmen zur Selbstwirksamkeit und Psychohygiene zu beschreiben und kennen spezifische Einrichtungen zur problembezo-genen Beratung und Begleitung.

Inhalte:
• Aufbauend auf den Grundlagen: Kompetenzorientiertes Unterrichten, Bildungsstandard, Lehrplan, Semesterplanung usw.:
• Evaluation der eigenen Unterrichtstätigkeit: Evaluationskonzepte, Durchführung, Auswertung
• UF BuS und die Möglichkeiten im Rahmen von Schulentwicklungsprozessen
• Analyse kritischer Situationen und mehrperspektivische Auswertung im Hinblick auf eine Entwicklung eigenen kompetenzorientierten Unterrichtens
• Fallarbeit und Intervision

Methoden:
- Theoretische Referate und Unterlagen des LV-Leiters
- Vorbereitungen und Inputs durch Studierende
- Aufgabenstellungen an einzelne und Kleingruppen
- Fallarbeit

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Folgende Leistungen sind zu erbringen, neu (ab 15. 4. 2020):
Grundsätzliche Leistungen bleiben gleich, konkrete Veränderungen in Details siehe Datei auf Moodle und Angeban in der Rubrik Beurteilungsmaßstab unten.

Folgende Leistungen sind zu erbringen (bisher, siehe Info zu Semesterbeginn):
1. Semester- und Abschnittsplanung
2. Qualitätsentwicklungs- und Evaluationskonzept der eigenen Unterrichtstätigkeit (Selbstbewertung und Fremdbewertung)
3. Theoriegeleitete Auswertung einer prägnanten Situation aus der eigenen Unterrichtstätigkeit

Die gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 30. April, bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 30. September zu erfolgen. Studierende, die sich nicht von der ggst. Lehrveranstaltung abgemeldet haben, sind zu beurteilen. Bei negativer Beurteilung ist eine kommissionelle Prüfung unzulässig, der Besuch der Lehrveranstaltung ist zu wiederholen. Rechtsquelle: Satzung der Universität Wien §10 (4, 5, 6).

Sie werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Feststellung einer erschlichenen Leistung (z.B.: Abschreiben, Plagiieren, Verwendung unerlaubter Hilfsmittel, Fälschungen, Ghostwriting etc.) die gesamte PI-LV als geschummelt gewertet wird und als Antritt zählt. (Eintrag in U:SPACE: X = nicht beurteilt)

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab neu (ab 15. 4. 2020):
1. Fragestellung für Eval und theoretische Fundierung (30 %)
2. Evaluationskonzept (20%)
3. Erwartete Ergebnisse und Kommentare – Zusammenfassung der anderen Kommentare und gegeben Kommentare an andere (20 %)
4. Semesterplanung, Stundenplanungen (30%)

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab bisher (siehe Info zu Semesterbeginn):
5. Fragestellung für Eval und theoretische Fundierung (20 %)
6. Evaluationskonzept und Durchführung (20%)
7. Eval.: Ergebnisse und Auswertung (15 %)
8. Kritische Analyse des Evaluationskonzeptes (10%)
9. Semesterplanung, Stundenplanungen + Reflexionen (15%)
10. Einbringen in der LV (20 %)

Prüfungsstoff

Siehe Inhalte der LV und Leistungskontrolle.

Literatur

Siehe Unterlage in LV.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 11.08.2022 00:27