Universität Wien

350168 SE MTT.3.I - Berufspraktikum: Trainingstherapie - Supervision (2018W)

2.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 35 - Sportwissenschaft
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 20 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine

Die 1. Einheit findet am Montag, 01.10.2018, 14:00 - 15:30 Uhr, USZII, Seminarraum 4. Stock statt.

Die weiteren Termine werden in der 1. EH bekanntgegeben.


Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Alle relevanten Details dieser Lehrveranstaltung finden Sie unter:
http://lehre-schmelz.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/p_studienangebote_schmelz/Studium/Studienservicecenter/Studienorganisation_Downloads/MTT3_20_03_2015_Information_fuer_Studierende.pdf

Lehrveranstaltung Berufspraktikum (LV-BP):

Studiums- begleitend ist ein Praktikum im Ausmaß von 100 Stunden zu absolvieren. Empfehlung 5./6. Semester. Begleitend dazu ist die LV Berufspraktikum zu besuchen.
Rahmenbedingungen:
Der LV-BP beginnt mit einer Einführungs- (Informations-) Veranstaltung zu Semesterbeginn (siehe Aushang und Internet- Homepage), die verpflichtend zu besuchen ist. Der Praktikumsplatz wird selbstständig (und je nach Interessenslage) ausgewählt und organisiert. Die Praxis ist bei Institutionen oder Organisationen zu absolvieren, die in einem der für das Studium relevanten Tätigkeitsfeldern aktiv sind. Das Berufspraktikum darf erst aufgenommen werden, wenn eine Bestätigung durch den/die LV- Leiter(In) erfolgt (nähere Details siehe Einführungsveranstaltung)

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 30. April, bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 30. September zu erfolgen. Studierende, die sich nicht von der ggst. Lehrveranstaltung abgemeldet haben, sind zu beurteilen. Bei negativer Beurteilung ist eine kommissionelle Prüfung unzulässig, der Besuch der Lehrveranstaltung ist zu wiederholen. Rechtsquelle: Satzung der Universität Wien §10 (4, 5, 6).

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Prüfungsstoff

Literatur


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Mi 26.09.2018 14:48