Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
350175 SE BA2IV - Quantitative Forschungsmethoden - Abt. D (2025S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 03.02.2025 09:00 bis Mi 19.02.2025 12:00
- Abmeldung bis Mo 31.03.2025 12:00
Details
max. 30 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- N Dienstag 04.03. 09:00 - 10:30 ZSU - USZ II, Seminarraum II, 1. Stock
- Dienstag 11.03. 09:00 - 10:30 ZSU - USZ II, Seminarraum II, 1. Stock
- Dienstag 18.03. 09:00 - 10:30 ZSU - USZ II, Seminarraum II, 1. Stock
- Dienstag 25.03. 09:00 - 10:30 ZSU - USZ II, Seminarraum II, 1. Stock
- Dienstag 01.04. 09:00 - 10:30 ZSU - USZ II, Seminarraum II, 1. Stock
- Dienstag 08.04. 09:00 - 10:30 ZSU - USZ II, Seminarraum II, 1. Stock
- Dienstag 29.04. 09:00 - 10:30 ZSU - USZ II, Seminarraum II, 1. Stock
- Dienstag 06.05. 09:00 - 10:30 ZSU - USZ II, Seminarraum II, 1. Stock
- Dienstag 13.05. 09:00 - 10:30 ZSU - USZ II, Seminarraum II, 1. Stock
- Dienstag 20.05. 09:00 - 10:30 ZSU - USZ II, Seminarraum II, 1. Stock
- Dienstag 27.05. 09:00 - 10:30 ZSU - USZ II, Seminarraum II, 1. Stock
- Dienstag 03.06. 09:00 - 10:30 ZSU - USZ II, Seminarraum II, 1. Stock
- Dienstag 10.06. 09:00 - 10:30 ZSU - USZ II, Seminarraum II, 1. Stock
- Dienstag 17.06. 09:00 - 10:30 ZSU - USZ II, Seminarraum II, 1. Stock
- Dienstag 24.06. 09:00 - 10:30 ZSU - USZ II, Seminarraum II, 1. Stock
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Note setzt sich zusammen aus:
- Abgabe von 5 Übungen (je 8 Punkte, gesamt 40%)
- Abschlusstest (60 points / 60%, kann wiederholt werden)Alle Leistungsüberprüfungen werden als Open-Book-Prüfungen konstruiert. Die Verwendung von Hilfsmitteln ist ausdrücklich erlaubt.Die gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 31.03., bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 31.10. zu erfolgen. Alle Studierende, die einen Lehrveranstaltungsplatz erhalten haben, sind zu beurteilen, sofern sie sich nicht fristgerecht abgemeldet haben, oder einen wichtigen Grund für den Abbruch der Lehrveranstaltung glaubhaft machen. (§ 10 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung der Universität Wien). Eine negativ beurteilte prüfungsimmanente Lehrveranstaltung ist durch neuerliche Absolvierung zu wiederholen. Eine kommissionelle Beurteilung ist unzulässig. (§ 10 Abs 7 studienrechtlicher Teil der Satzung)Studierende, die bei Prüfungen unerlaubte Hilfsmittel verwenden (zB Schummeln, Abschreiben, Plagiieren, Fälschungen, Ghostwriting etc.), werden nicht beurteilt (Eintrag in u:space: X = nicht beurteilt). Der Prüfungsantritt wird im Sammelzeugnis gesondert dokumentiert und ist auf die zulässige Zahl der Antritte anzurechnen. (§ 12 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung)
- Abgabe von 5 Übungen (je 8 Punkte, gesamt 40%)
- Abschlusstest (60 points / 60%, kann wiederholt werden)Alle Leistungsüberprüfungen werden als Open-Book-Prüfungen konstruiert. Die Verwendung von Hilfsmitteln ist ausdrücklich erlaubt.Die gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 31.03., bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 31.10. zu erfolgen. Alle Studierende, die einen Lehrveranstaltungsplatz erhalten haben, sind zu beurteilen, sofern sie sich nicht fristgerecht abgemeldet haben, oder einen wichtigen Grund für den Abbruch der Lehrveranstaltung glaubhaft machen. (§ 10 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung der Universität Wien). Eine negativ beurteilte prüfungsimmanente Lehrveranstaltung ist durch neuerliche Absolvierung zu wiederholen. Eine kommissionelle Beurteilung ist unzulässig. (§ 10 Abs 7 studienrechtlicher Teil der Satzung)Studierende, die bei Prüfungen unerlaubte Hilfsmittel verwenden (zB Schummeln, Abschreiben, Plagiieren, Fälschungen, Ghostwriting etc.), werden nicht beurteilt (Eintrag in u:space: X = nicht beurteilt). Der Prüfungsantritt wird im Sammelzeugnis gesondert dokumentiert und ist auf die zulässige Zahl der Antritte anzurechnen. (§ 12 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung)
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Mindestanforderung für die positive Beurteilung sind 60% der Gesamtpunkte, wobei jede der Teilleistungen positiv beurteilt sein muss.Notenschlüssel:
Nicht genügend: <60%
Genügend: 60-70%
Befriedigend: 71-80%
Gut: 81-90%
Sehr gut: 91-100%Es besteht Anwesenheitspflicht (75% der Einheiten).
Nicht genügend: <60%
Genügend: 60-70%
Befriedigend: 71-80%
Gut: 81-90%
Sehr gut: 91-100%Es besteht Anwesenheitspflicht (75% der Einheiten).
Prüfungsstoff
Vorlesungsfolien und Materialien, die im Seminar ausgegeben werdenSPSS, Excel Anwendung
Literatur
Field, A. (2018). Discovering statistics using IBM SPSS statistics, 5. Auflage., SAGE
O'Donoghue, P. (2012). Statistics for Sport and Exercise Studies: An Introduction, Routledge
Hopkins, W.G. (2013). A new view of statistics. http://www.sportsci.org/resource/stats/
O'Donoghue, P. (2012). Statistics for Sport and Exercise Studies: An Introduction, Routledge
Hopkins, W.G. (2013). A new view of statistics. http://www.sportsci.org/resource/stats/
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
BA2IV
Letzte Änderung: Do 23.01.2025 13:26
Inhalte: Deskriptive Statisik (univariat, bivariat), Inferenzstatistik, grafische Darstellung von Ergebnissen
Methoden: Frontalanleitungen und Übungen am PC (MS Excel, SPSS)