350177 VU BD2I - Biomechanische Bewegungsanalysemethoden - Abt. D (2024S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
Labels
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 05.02.2024 09:00 bis Mi 21.02.2024 12:00
- Abmeldung bis So 31.03.2024 12:00
Details
max. 30 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Mittwoch 06.03. 08:30 - 10:00 ZSU - USZ II, Seminarraum II, 1. Stock
- Mittwoch 10.04. 08:30 - 10:00 ZSU - USZ II, Seminarraum II, 1. Stock
- Mittwoch 17.04. 08:30 - 10:00 ZSU - USZ II, Seminarraum II, 1. Stock
- Mittwoch 24.04. 08:30 - 10:00 ZSU - USZ II, Seminarraum II, 1. Stock
- Mittwoch 08.05. 08:30 - 10:00 ZSU - USZ II, Seminarraum II, 1. Stock
- Mittwoch 15.05. 08:30 - 10:00 ZSU - USZ II, Seminarraum II, 1. Stock
- Mittwoch 22.05. 08:30 - 10:00 ZSU - USZ II, Seminarraum II, 1. Stock
- Mittwoch 29.05. 08:30 - 10:00 ZSU - USZ II, Seminarraum II, 1. Stock
- Mittwoch 05.06. 08:30 - 10:00 ZSU - USZ II, Seminarraum II, 1. Stock
- Mittwoch 12.06. 08:30 - 10:00 ZSU - USZ II, Seminarraum II, 1. Stock
- Mittwoch 19.06. 08:30 - 10:00 ZSU - USZ II, Seminarraum II, 1. Stock
- Mittwoch 26.06. 08:30 - 10:00 ZSU - USZ II, Seminarraum II, 1. Stock
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 31.03., bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 31.10. zu erfolgen. Alle Studierende, die einen Lehrveranstaltungsplatz erhalten haben, sind zu beurteilen, sofern sie sich nicht fristgerecht abgemeldet haben, oder einen wichtigen Grund für den Abbruch der Lehrveranstaltung glaubhaft machen. (§ 10 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung der Universität Wien). Eine negativ beurteilte prüfungsimmanente Lehrveranstaltung ist durch neuerliche Absolvierung zu wiederholen. Eine kommissionelle Beurteilung ist unzulässig. (§ 10 Abs 7 studienrechtlicher Teil der Satzung)Studierende, die bei Prüfungen unerlaubte Hilfsmittel verwenden (zB Schummeln, Abschreiben, Plagiieren, Fälschungen, Ghostwriting etc.), werden nicht beurteilt (Eintrag in u:space: X = nicht beurteilt). Der Prüfungsantritt wird im Sammelzeugnis gesondert dokumentiert und ist auf die zulässige Zahl der Antritte anzurechnen. (§ 12 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung)
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Vermittlung von Methoden und Techniken moderner biomechanischer Bewegungsanalyse, um die Studierenden in die Lage zu versetzen, selbständig Bewegungsanalysen in Sport, Klinik und im ergonomischen Bereich durchführen zu können.- Theorie + Mitarbeit/Hausübungen 10%
- Kurz-Präsentation eines Papers 15%
- Seminararbeit + Abschlusspräsentation (25% + 25%)
- Abschlusstest 25%
- Kurz-Präsentation eines Papers 15%
- Seminararbeit + Abschlusspräsentation (25% + 25%)
- Abschlusstest 25%
Prüfungsstoff
Inhalt der theoretischen (Vorträge) und praktischen (Messmethoden, durchgeführte Bewegungsanalysen) Einheiten
Literatur
siehe LV's mit inhaltlichem Bezug zur Biomechanik / Bewegungswissenschaft und Sportinformatik sowie aktuelle Beiträge aus Zeitschriften und Büchern
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
BD2I
Letzte Änderung: Do 16.05.2024 09:46
- Kinemetrische Methoden
- Dynamometrische Methoden
- Elektromyografie
- Inversdynamische Methoden
- Datenerfassung und -aufbereitung
- Praktische Durchführung einer BewegungsanalyseDie Vermittlung der aufgeführten Methoden und Techniken um die Studierenden in die Lage zu versetzen, selbständig Bewegungsanalysen im Sport durchführen zu können. Für die praktische Durchführung einer Bewegungsanalyse wird die Software Kinovea/Tracker verwendet.