350182 UE BA2II - Sportinformatik und Statistik - Abt. D (2024S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 05.02.2024 09:00 bis Mi 21.02.2024 12:00
- Anmeldung von Fr 01.03.2024 09:00 bis Fr 08.03.2024 12:00
- Abmeldung bis So 31.03.2024 12:00
Details
max. 30 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Wegen Erkrankung des LV Leiters wird die Einheit am Dienstag, 30.04. digital abgehalten.
- Dienstag 19.03. 14:45 - 16:15 ZSU - USZ II, Multimediaraum 2.Stock
- Dienstag 09.04. 14:45 - 16:15 ZSU - USZ II, Multimediaraum 2.Stock
- Dienstag 16.04. 14:45 - 16:15 ZSU - USZ II, Multimediaraum 2.Stock
- Dienstag 23.04. 14:45 - 16:15 ZSU - USZ II, Multimediaraum 2.Stock
- Dienstag 30.04. 14:45 - 16:15 Digital
- Dienstag 07.05. 14:45 - 16:15 ZSU - USZ II, Multimediaraum 2.Stock
- Dienstag 14.05. 14:45 - 16:15 ZSU - USZ II, Multimediaraum 2.Stock
- Dienstag 21.05. 14:45 - 16:15 ZSU - USZ II, Multimediaraum 2.Stock
- Dienstag 28.05. 14:45 - 16:15 ZSU - USZ II, Multimediaraum 2.Stock
- Dienstag 04.06. 14:45 - 16:15 ZSU - USZ II, Multimediaraum 2.Stock
- Dienstag 11.06. 14:45 - 16:15 ZSU - USZ II, Multimediaraum 2.Stock
- Dienstag 18.06. 14:45 - 16:15 ZSU - USZ II, Multimediaraum 2.Stock
- Dienstag 25.06. 14:45 - 16:15 ZSU - USZ II, Multimediaraum 2.Stock
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Lösen von praktischen Aufgabenstellungen während der Präsenzzeiten und in Heimarbeit sowie bei einem abschließenden Test u.a. in den Programmen Excel und R / RStudio / R Commander / Jamovi.Die Beurteilung erfolgt mittels zweier Tests und einer Projektarbeit.
Der Test erfolgt voraussichtlich auf Computern im USZ2 und umfasst das Lösen von Aufgaben in den oben genannten Programmen.
Als Hilfsmittel sind alle eigenen Unterlagen und Internetrecherchen erlaubt.Die gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 31.03., bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 31.10. zu erfolgen. Alle Studierende, die einen Lehrveranstaltungsplatz erhalten haben, sind zu beurteilen, sofern sie sich nicht fristgerecht abgemeldet haben, oder einen wichtigen Grund für den Abbruch der Lehrveranstaltung glaubhaft machen. (§ 10 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung der Universität Wien). Eine negativ beurteilte prüfungsimmanente Lehrveranstaltung ist durch neuerliche Absolvierung zu wiederholen. Eine kommissionelle Beurteilung ist unzulässig. (§ 10 Abs 7 studienrechtlicher Teil der Satzung)Studierende, die bei Prüfungen unerlaubte Hilfsmittel verwenden (zB Schummeln, Abschreiben, Plagiieren, Fälschungen, Ghostwriting etc.), werden nicht beurteilt (Eintrag in u:space: X = nicht beurteilt). Der Prüfungsantritt wird im Sammelzeugnis gesondert dokumentiert und ist auf die zulässige Zahl der Antritte anzurechnen. (§ 12 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung)
Der Test erfolgt voraussichtlich auf Computern im USZ2 und umfasst das Lösen von Aufgaben in den oben genannten Programmen.
Als Hilfsmittel sind alle eigenen Unterlagen und Internetrecherchen erlaubt.Die gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 31.03., bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 31.10. zu erfolgen. Alle Studierende, die einen Lehrveranstaltungsplatz erhalten haben, sind zu beurteilen, sofern sie sich nicht fristgerecht abgemeldet haben, oder einen wichtigen Grund für den Abbruch der Lehrveranstaltung glaubhaft machen. (§ 10 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung der Universität Wien). Eine negativ beurteilte prüfungsimmanente Lehrveranstaltung ist durch neuerliche Absolvierung zu wiederholen. Eine kommissionelle Beurteilung ist unzulässig. (§ 10 Abs 7 studienrechtlicher Teil der Satzung)Studierende, die bei Prüfungen unerlaubte Hilfsmittel verwenden (zB Schummeln, Abschreiben, Plagiieren, Fälschungen, Ghostwriting etc.), werden nicht beurteilt (Eintrag in u:space: X = nicht beurteilt). Der Prüfungsantritt wird im Sammelzeugnis gesondert dokumentiert und ist auf die zulässige Zahl der Antritte anzurechnen. (§ 12 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung)
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Vertrauter Umgang mit Office-Anwenderprogrammen für eigenständiges Erstellen von Statistiken und Auswertungen sowie Präsentation und Darstellung von Auswertungen
Beurteilungsanteile:
- 35 Punkte Office Test
- 55 Punkte Statistik Test
- 10 Punkte Projekt
Bestehensgrenze: 50%
Beurteilungsanteile:
- 35 Punkte Office Test
- 55 Punkte Statistik Test
- 10 Punkte Projekt
Bestehensgrenze: 50%
Prüfungsstoff
Die Benotung der LVA erfolgt anhand praktischer Arbeiten (Tests). Die Studierenden müssen hierzu Aufgaben ähnlich zu den Übungsbeispielen selbstständig lösen.
Literatur
Wird bei Bedarf über den Moodle-Kurs bereitgestellt.
Ergänzend:
Fields, Andy: Discovering Statistics Using R
RRZN Handbücher, Herdt-Verlags für Bildungmedien GmbH
Ergänzend:
Fields, Andy: Discovering Statistics Using R
RRZN Handbücher, Herdt-Verlags für Bildungmedien GmbH
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
BA2II
Letzte Änderung: Do 16.05.2024 09:46
Inhalte: Lernen von Fertigkeiten und theoretische Grundlagen zu MS-Excel und R
Methoden: Theoretische Demonstration, praktisches Üben und Lösen von Aufgabenstellungen. Wöchentliche Übungsaufgaben für die Studierenden um ihr Wissen und ihre Fertigkeiten in den Übungsinhalten zu vertiefen.