350185 VU Unterrichtspraktische Studien 2: Mehrperspektivisch inszenieren, reflektieren und evaluieren - Abt.G (2024S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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Verpflichtende Vorbesprechung und erste Einheit:
GRG 23 (Treffpunkt Portierloge)Die LV UPS 2 findet geblockt an insgesamt 9 Terminen in Zusammenarbeit mit dem GRG23, Draschestraße 90-92, 1230 Wien statt.Weitere Termine:Die Einteilung der Lehrauftritte erfolgt in der ersten Einheit.
GRG 23 (Treffpunkt Portierloge)Die LV UPS 2 findet geblockt an insgesamt 9 Terminen in Zusammenarbeit mit dem GRG23, Draschestraße 90-92, 1230 Wien statt.Weitere Termine:Die Einteilung der Lehrauftritte erfolgt in der ersten Einheit.
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 05.02.2024 09:00 bis Mi 21.02.2024 12:00
- Abmeldung bis So 31.03.2024 12:00
Details
max. 15 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine
Termine: Dienstag, 10:15-13:05 Uhr
05.03.2024
09.04.2024
16.04.2024
23.04.2024
30.04.2024
07.05.2024
14.05.2024
28.05.2024
04.06.2024
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
- Informationsaustausch und Diskussion der vorgelegten Planungskonzepte (Moodle)
- Durchführung von Unterrichtssequenzen im Unterrichtsfach Bewegung und Sport
- kriteriengeleitete Beobachtung von Unterrichtseinheiten
- Reflektieren und Analysieren von Unterrichtssequenzen in den Nachbesprechungen und vertiefende Auseinandersetzung mit beobachtetem bzw. selbst gehaltenem Unterricht in schriftlicher FormDie gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 31.03., bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 31.10. zu erfolgen. Alle Studierende, die einen Lehrveranstaltungsplatz erhalten haben, sind zu beurteilen, sofern sie sich nicht fristgerecht abgemeldet haben, oder einen wichtigen Grund für den Abbruch der Lehrveranstaltung glaubhaft machen. (§ 10 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung der Universität Wien). Eine negativ beurteilte prüfungsimmanente Lehrveranstaltung ist durch neuerliche Absolvierung zu wiederholen. Eine kommissionelle Beurteilung ist unzulässig. (§ 10 Abs 7 studienrechtlicher Teil der Satzung)Studierende, die bei Prüfungen unerlaubte Hilfsmittel verwenden (zB Schummeln, Abschreiben, Plagiieren, Fälschungen, Ghostwriting etc.), werden nicht beurteilt (Eintrag in u:space: X = nicht beurteilt). Der Prüfungsantritt wird im Sammelzeugnis gesondert dokumentiert und ist auf die zulässige Zahl der Antritte anzurechnen. (§ 12 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung)
- Durchführung von Unterrichtssequenzen im Unterrichtsfach Bewegung und Sport
- kriteriengeleitete Beobachtung von Unterrichtseinheiten
- Reflektieren und Analysieren von Unterrichtssequenzen in den Nachbesprechungen und vertiefende Auseinandersetzung mit beobachtetem bzw. selbst gehaltenem Unterricht in schriftlicher FormDie gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 31.03., bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 31.10. zu erfolgen. Alle Studierende, die einen Lehrveranstaltungsplatz erhalten haben, sind zu beurteilen, sofern sie sich nicht fristgerecht abgemeldet haben, oder einen wichtigen Grund für den Abbruch der Lehrveranstaltung glaubhaft machen. (§ 10 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung der Universität Wien). Eine negativ beurteilte prüfungsimmanente Lehrveranstaltung ist durch neuerliche Absolvierung zu wiederholen. Eine kommissionelle Beurteilung ist unzulässig. (§ 10 Abs 7 studienrechtlicher Teil der Satzung)Studierende, die bei Prüfungen unerlaubte Hilfsmittel verwenden (zB Schummeln, Abschreiben, Plagiieren, Fälschungen, Ghostwriting etc.), werden nicht beurteilt (Eintrag in u:space: X = nicht beurteilt). Der Prüfungsantritt wird im Sammelzeugnis gesondert dokumentiert und ist auf die zulässige Zahl der Antritte anzurechnen. (§ 12 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung)
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
- Planungskompetenz: Qualität der Planung von Unterrichtsstunden(teilen) entsprechend der Vorgabe (20%)
- Qualität der Unterrichtsführung (20%)
- Reflexionskompetenz (20%)
Reflexionsbereitschaft und Reflexionsfähigkeit (auf das eigene Unterrichtshandeln sowie auf das Beobachten bezogen) im Rahmen der Nachbesprechungen und der Diskussion der Unterrichtsplanungen (Moodle); Trennung von Beobachtung und Interpretation
- Qualität der schriftlichen Arbeiten (40%): Stundenbeobachtungen, und Abschlussarbeit: Ausführungen der Reflexion, Tiefe der Auseinandersetzung mit dem GegenstandNotenschlüssel:
Genügend: 51 – 63 %
Befriedigend: 64 – 76 %
Gut: 77 – 89 %
Sehr Gut: 90 – 100 %
- Qualität der Unterrichtsführung (20%)
- Reflexionskompetenz (20%)
Reflexionsbereitschaft und Reflexionsfähigkeit (auf das eigene Unterrichtshandeln sowie auf das Beobachten bezogen) im Rahmen der Nachbesprechungen und der Diskussion der Unterrichtsplanungen (Moodle); Trennung von Beobachtung und Interpretation
- Qualität der schriftlichen Arbeiten (40%): Stundenbeobachtungen, und Abschlussarbeit: Ausführungen der Reflexion, Tiefe der Auseinandersetzung mit dem GegenstandNotenschlüssel:
Genügend: 51 – 63 %
Befriedigend: 64 – 76 %
Gut: 77 – 89 %
Sehr Gut: 90 – 100 %
Prüfungsstoff
Durch den prüfungsimmanenten Charakter stellt diese Lehrveranstaltung einen Prüfungsvorgang dar, der sich über die gesamte Dauer der Lehrveranstaltung erstreckt und mehrere mündlich und schriftlich zu erbringende Teilleistungen beinhaltet.
Literatur
Bauer, M. (2015). Sportunterricht mehrperspektivisch gestalten. Unterrichtspraktische Anregungen im Kontext eines erfahrungsorientierten Ansatzes. Lehrhilfen für den Sportunterricht, 64 (6), 1-4.
Laspo. (2023). Handbuch Sportunterricht: Praxisleitfaden für den kompetenzorientierten Sportunterricht (4.Auflage). Auer
Lüsebrink et.al. (2009). Sportunterricht reflektieren. Ein Arbeitsbuch zur theoriegeleiteten Unterrichtsauswertung.. Köln: Sportverlag Strauß.
Neumann, P./Balz, E.(2010) Mehrperspektivischer Sportunterricht. Orientierungen und Beispiele. Band 1 (2. Aufl.) Schorndorf : Hofmann.
Patek, H. (2007).Fachdidaktik der Gesundheitsförderung. In K. Kleiner (Hrsg.), Inszenieren – Differenzieren – Reflektieren. Wege sportdidaktischer Kompetenz ( S. 157-174). Wien: Hollinek.
Wolters, P. (2015). Fallarbeit in der Sportlehrerausbildung. Aachen: Meyer & Meyer.
Scherler, K. (2004). Sportunterricht auswerten. Hamburg: Czwalina.
Sygusch, R. et.al. (Hrsg.) (2022). Kompetenzorientierung im Sport. Grundlagen, Modellentwurf und Anwendungsbereiche. Schorndorf: Hofmann-Verlag.
Lehrpläne, Bildungsstandard für Bewegung und Sport sowie Erlässe und Rundschreiben: http://www.bewegungserziehung.ac.at
Laspo. (2023). Handbuch Sportunterricht: Praxisleitfaden für den kompetenzorientierten Sportunterricht (4.Auflage). Auer
Lüsebrink et.al. (2009). Sportunterricht reflektieren. Ein Arbeitsbuch zur theoriegeleiteten Unterrichtsauswertung.. Köln: Sportverlag Strauß.
Neumann, P./Balz, E.(2010) Mehrperspektivischer Sportunterricht. Orientierungen und Beispiele. Band 1 (2. Aufl.) Schorndorf : Hofmann.
Patek, H. (2007).Fachdidaktik der Gesundheitsförderung. In K. Kleiner (Hrsg.), Inszenieren – Differenzieren – Reflektieren. Wege sportdidaktischer Kompetenz ( S. 157-174). Wien: Hollinek.
Wolters, P. (2015). Fallarbeit in der Sportlehrerausbildung. Aachen: Meyer & Meyer.
Scherler, K. (2004). Sportunterricht auswerten. Hamburg: Czwalina.
Sygusch, R. et.al. (Hrsg.) (2022). Kompetenzorientierung im Sport. Grundlagen, Modellentwurf und Anwendungsbereiche. Schorndorf: Hofmann-Verlag.
Lehrpläne, Bildungsstandard für Bewegung und Sport sowie Erlässe und Rundschreiben: http://www.bewegungserziehung.ac.at
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mo 27.05.2024 20:46
Nähere Informationen erfolgen, sobald es die Rahmenbedingungen erfordern!nhalt:
Die Lehrveranstaltung knüpft an die erworbenen Kompetenzen der Unterrichtspraktischen Studien 1 an. Im Rahmen der Unterrichtspraktischen Studien 2 liegt der Schwerpunkt in der Verbindung von Fachkompetenz und Methodenkompetenz.Ziele der Lehrveranstaltung:
Die Studierenden können
- Lernprozesse entsprechend den schulstandortspezifischen Schwerpunktsetzungen und Rahmenbedingungen sowie nach Vorgaben des Lehrplans und des Bildungsstandard für Bewegung und Sport kompetenzorientiert planen und umsetzen.
- die Methoden- und Fachkompetenz der Schülerinnen und Schüler entwickeln, den Entwicklungsfortschritt evaluieren und die Ergebnisse in die weitere Planungsarbeit integrieren.
- den Unterricht fächerübergreifend, mehrperspektivisch und outputorientiert planen und umsetzen.Methode der Vermittlung der Studienziele:
Die Studierenden …
- erstellen nach eingehender Information über schulstandortspezifische und gesetzliche Rahmenbedingungen differenzierte Unterrichtsplanungen und entwickeln diese im Anschluss an den über Moodle geführten Diskussionsprozess weiter.
- führen in ausgewählten Klassen Unterrichtssequenzen einzeln oder in Kleingruppen im Unterrichtsfach Bewegung und Sport durch
- reflektieren den gehaltenen und beobachteten Unterricht und werten diesen aus Planungs- und Diskussionsprozess