350186 UE BP4I - Berufspraktikum Sportwissenschaft - Abt. D (2025S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
Labels
GEMISCHT
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 03.02.2025 09:00 bis Mi 19.02.2025 12:00
- Anmeldung von Mo 03.03.2025 09:00 bis Fr 07.03.2025 12:00
- Abmeldung bis Mo 31.03.2025 12:00
Details
max. 30 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Montag 03.03. 08:30 - 09:30 Digital
- Montag 17.03. 08:30 - 11:30 ZSU - USZ II, Gruppenraum, 1.Stock
- Montag 31.03. 08:30 - 11:30 ZSU - USZ II, Gruppenraum, 1.Stock
- Montag 07.04. 08:30 - 11:30 ZSU - USZ II, Gruppenraum, 1.Stock
- Montag 02.06. 08:30 - 11:30 ZSU - USZ II, Gruppenraum, 1.Stock
- Montag 16.06. 08:30 - 11:30 ZSU - USZ II, Gruppenraum, 1.Stock
- Montag 30.06. 08:30 - 11:30 ZSU - USZ II, Gruppenraum, 1.Stock
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Bedenken Sie, dass Sie bei dieser Lehrveranstaltung (möglichst schon zu Semesterbeginn) einen Praktikumsplatz haben sollten. Die eigenständige Suche und Bewerbung sind Bestandteil des Berufspraktikums. Auf mooedle finden Sie dazu auch ein Liste von bisherigen Praktikumsstellen, die Ihnen vielleicht bei der Suche helfen kann.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 31.03., bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 31.10. zu erfolgen. Alle Studierende, die einen Lehrveranstaltungsplatz erhalten haben, sind zu beurteilen, sofern sie sich nicht fristgerecht abgemeldet haben, oder einen wichtigen Grund für den Abbruch der Lehrveranstaltung glaubhaft machen. (§ 10 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung der Universität Wien). Eine negativ beurteilte prüfungsimmanente Lehrveranstaltung ist durch neuerliche Absolvierung zu wiederholen. Eine kommissionelle Beurteilung ist unzulässig. (§ 10 Abs 7 studienrechtlicher Teil der Satzung)Studierende, die bei Prüfungen unerlaubte Hilfsmittel verwenden (zB Schummeln, Abschreiben, Plagiieren, Fälschungen, Ghostwriting etc.), werden nicht beurteilt (Eintrag in u:space: X = nicht beurteilt). Der Prüfungsantritt wird im Sammelzeugnis gesondert dokumentiert und ist auf die zulässige Zahl der Antritte anzurechnen. (§ 12 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung)
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Die Erfahrungen aus dem Praktikum werden in einem Portfolio verschriftlicht.
Die Lernziele werden in Einzel- und Gruppenarbeiten ausgearbeitet.
Vor Antritt des Praktikums müssen die Praktikumsstellen von der LV-Leitung genehmigt werden.Die Beurteilung setzt sich aus folgenden Teilbereichen zusammen: Gruppenausarbeitung (25%) Hausübungen (30%) und Abschlussportfolio (45%).
Die Lernziele werden in Einzel- und Gruppenarbeiten ausgearbeitet.
Vor Antritt des Praktikums müssen die Praktikumsstellen von der LV-Leitung genehmigt werden.Die Beurteilung setzt sich aus folgenden Teilbereichen zusammen: Gruppenausarbeitung (25%) Hausübungen (30%) und Abschlussportfolio (45%).
Prüfungsstoff
Die beurteilten Teilbereiche sind die Gruppenausarbeitung, Hausübungen (Bewerbung und Ziele im Berufspraktikum), aktive Mitarbeit im Kurs und Abschlussportfolio.
Literatur
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
BP4I
Letzte Änderung: Di 25.02.2025 08:17