350197 VU Grundlagen der Sportinformatik - Technologien für BuS - Abt. H (2021S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 08.02.2021 09:00 bis Mo 22.02.2021 12:00
- Abmeldung bis Mi 31.03.2021 12:00
Details
max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Die LV wird digital starten. Die erste Einheit findet am Mo, 1.3. von 12:30 - 14:00 Uhr online statt (Videokonferenzraum in Moodle). Für diese Einheit besteht (virtuelle) Anwesenheitspflicht!
- Montag 01.03. 12:30 - 14:00 Digital
- Montag 08.03. 12:30 - 14:00 Digital
- Montag 15.03. 12:30 - 14:00 Digital
- Montag 22.03. 12:30 - 14:00 Digital
- Montag 12.04. 12:30 - 14:00 Digital
- Montag 19.04. 12:30 - 14:00 Digital
- Montag 26.04. 12:30 - 14:00 Digital
- Montag 03.05. 12:30 - 14:00 Digital
- Montag 10.05. 12:30 - 14:00 Digital
- Montag 17.05. 12:30 - 14:00 Digital
- Montag 31.05. 12:30 - 14:00 Digital
- Montag 07.06. 12:30 - 14:00 Digital
- Montag 14.06. 12:30 - 14:00 Digital
- Montag 21.06. 12:30 - 14:00 Digital
- Montag 28.06. 12:30 - 14:00 Digital
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Die Studierenden lernen grundlegende sportinformatische bzw. technologische Hilfsmittel für den Sportunterricht und damit zusammenhängende administrative Aufgaben kennen und anwenden. Dazu zählen etwa Unterrichtsdokumentation, Leistungserhebung, Unterrichtsplanung, Durchführung von Schulsportveranstaltungen sowie das Vermitteln, Analysieren und Auswerten von Bewegung mit modernen technologischen Mitteln.Die Vermittlung der Inhalte erfolgt per Vortrag. Danach wenden die Studierenden die Inhalte in Übungsaufgaben an.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Grundlage für die Leistungsbewertung sind die erarbeiteten Lösungen für die Übungsaufgaben.Die gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 30. April, bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 30. September zu erfolgen. Studierende, die sich nicht von der ggst. Lehrveranstaltung abgemeldet haben, sind zu beurteilen. Bei negativer Beurteilung ist eine kommissionelle Prüfung unzulässig, der Besuch der Lehrveranstaltung ist zu wiederholen. Rechtsquelle: Satzung der Universität Wien §10 (4, 5, 6).Sie werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Feststellung einer erschlichenen Leistung (z.B.: Abschreiben, Plagiieren, Verwendung unerlaubter Hilfsmittel, Fälschungen, Ghostwriting etc.) die gesamte PI-LV als geschummelt gewertet wird und als Antritt zählt. (Eintrag in U:SPACE: X = nicht beurteilt).
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Die Studierenden erbringen durch die Lösung der Übungsaufgaben den Nachweis, dass Sie die Anwendung technologischer Hilfsmittel im Kontext des Sportunterrichts und damit verbundener administrativer Aufgaben beherrschen und einordnen können.Mit einer Gesamtpunktzahl von 100 Punkten ergibt sich folgender Bewertungsmaßstab:
1 = 90-100 Punkte
2 = 80-89 Punkte
3 = 70-79 Punkte
4 = 50-69 Punkte
5 = 0-49 Punkte
1 = 90-100 Punkte
2 = 80-89 Punkte
3 = 70-79 Punkte
4 = 50-69 Punkte
5 = 0-49 Punkte
Prüfungsstoff
Inhalte des Vortrags und eigenständige Aufgabenlösung.
Literatur
Wird in der LV bekanntgegeben.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Fr 12.05.2023 00:26