Universität Wien

350197 VU Grundlagen der Sportinformatik - Technologien für BuS - Abt. F (2023S)

1.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 35 - Sportwissenschaft
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
GEMISCHT

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Diese LV findet ab Montag, 17.03.2023 digital statt.

  • Montag 06.03. 12:30 - 14:00 ZSU - USZ II, EDV Raum, 2. Stock
  • Montag 20.03. 12:30 - 14:00 ZSU - USZ II, EDV Raum, 2. Stock
  • Montag 17.04. 12:30 - 14:00 Digital
  • Montag 08.05. 12:30 - 14:00 Digital
  • Montag 22.05. 12:30 - 14:00 Digital
  • Montag 12.06. 12:30 - 14:00 Digital
  • Montag 26.06. 12:30 - 14:00 Digital

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Die Studierenden lernen grundlegende sportinformatische bzw. technologische Hilfsmittel für den Sportunterricht und damit zusammenhängende administrative Aufgaben kennen und anwenden. Dazu zählen etwa Unterrichtsdokumentation, Leistungserhebung, Unterrichtsplanung, Durchführung von Schulsportveranstaltungen sowie das Vermitteln, Analysieren und Auswerten von Bewegung mit modernen technologischen Mitteln.

Die Vermittlung der Inhalte erfolgt durch eine kurze Einführung und Demonstration der Software. Danach wenden die Studierenden die Inhalte in Übungsaufgaben an. Zusätzlich ist eine Präsentation abzuhalten, durch die die Studierenden sich gegenseitig Inhalte vermitteln.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Grundlage der Leistungsbewertung sind die erarbeiteten Lösungen für die Übungsaufgaben, sowie die Qualität der Präsentation. Eine abschließende Prüfung gibt es nicht.

Die gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 30. April, bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 30. September zu erfolgen. Studierende, die sich nicht von der ggst. Lehrveranstaltung abgemeldet haben, sind zu beurteilen. Bei negativer Beurteilung ist eine kommissionelle Prüfung unzulässig, der Besuch der Lehrveranstaltung ist zu wiederholen. Rechtsquelle: Satzung der Universität Wien §10 (4, 5, 6).

Sie werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Feststellung einer erschlichenen Leistung (z.B.: Abschreiben, Plagiieren, Verwendung unerlaubter Hilfsmittel, Fälschungen, Ghostwriting etc.) die gesamte PI-LV als geschummelt gewertet wird und als Antritt zählt. (Eintrag in U:SPACE: X = nicht beurteilt).

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Die Studierenden müssen den Nachweis erbringen, dass sie die Anwendung technologischer Hilfsmittel im Kontext des Sportunterrichts sowie damit verbundener administrativer Aufgaben beherrschen. Darüber hinaus sollen sie zeigen, dass sie verschiedene Hilfsmittel für den Sportunterricht kennen und deren Vor- und Nachteile abwägen können.

Mit einer Gesamtpunktzahl von 100 ergibt sich folgender Bewertungsmaßstab:
1 = 90-100 Punkte
2 = 80-89 Punkte
3 = 65-79 Punkte
4 = 50-64 Punkte
5 = 0-49 Punkte

Prüfungsstoff

Inhalte des Vortrags und eigenständige Aufgabenlösung. Eigenständige Recherche für die Präsentation.

Literatur

- Moser, H. (2019). Einführung in die Medienpädagogik. Springer Fachmedien Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-23208-5
- Wendeborn, T. (2021). Wer nicht mit der Zeit geht, geht mit der Zeit–Zum Sportunterricht in einer digital revolutionierten Gesellschaft. Leipziger Sportwissenschaftliche Beiträge: Jahrgang 60 (2019) Heft 2, 9.
- Drewes, O. & Ziert, J. (2014). Besser lernen durch zeitverzögertes Videofeedback. Mit einer Außensicht auf die eigene Bewegung Fertigkeiten und Fähigkeiten im Turnen und Handball optimieren. Sportpädagogik, 38(5), 10-13.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 11.05.2023 11:28