Universität Wien
Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.

350197 VU Grundlagen der Sportinformatik - Technologien für BuS - Abt. D (2025S)

1.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 35 - Sportwissenschaft
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
Mo 03.03. 12:30-14:00 ZSU - USZ II, EDV Raum, 2. Stock

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Montag 17.03. 12:30 - 14:00 ZSU - USZ II, EDV Raum, 2. Stock
  • Montag 31.03. 12:30 - 14:00 ZSU - USZ II, EDV Raum, 2. Stock
  • Montag 28.04. 12:30 - 14:00 ZSU - USZ II, EDV Raum, 2. Stock
  • Montag 12.05. 12:30 - 14:00 ZSU - USZ II, EDV Raum, 2. Stock
  • Montag 26.05. 12:30 - 14:00 ZSU - USZ II, EDV Raum, 2. Stock
  • Montag 23.06. 12:30 - 14:00 ZSU - USZ II, EDV Raum, 2. Stock

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Die Studierenden lernen sportinformatische bzw. technologische Hilfsmittel zum Vermitteln und Analysieren von Bewegung bzw. zur Auswertung von Leistungsentwicklungen, zur Leistungserhebung und zur Durchführung von Schulsportveranstaltungen in ihrer Grundanwendung kennen und anwenden.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Prüfungsimmanente LVA. Ausarbeitung von Übungsbeispielen, Abgabe über Moodle!

Die gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 31.03., bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 31.10. zu erfolgen. Alle Studierende, die einen Lehrveranstaltungsplatz erhalten haben, sind zu beurteilen, sofern sie sich nicht fristgerecht abgemeldet haben, oder einen wichtigen Grund für den Abbruch der Lehrveranstaltung glaubhaft machen. (§ 10 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung der Universität Wien). Eine negativ beurteilte prüfungsimmanente Lehrveranstaltung ist durch neuerliche Absolvierung zu wiederholen. Eine kommissionelle Beurteilung ist unzulässig. (§ 10 Abs 7 studienrechtlicher Teil der Satzung)

Studierende, die bei Prüfungen unerlaubte Hilfsmittel verwenden (zB Schummeln, Abschreiben, Plagiieren, Fälschungen, Ghostwriting etc.), werden nicht beurteilt (Eintrag in u:space: X = nicht beurteilt). Der Prüfungsantritt wird im Sammelzeugnis gesondert dokumentiert und ist auf die zulässige Zahl der Antritte anzurechnen. (§ 12 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung)

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Die Studierenden können sportinformatische bzw. technologische Hilfsmittel zum Vermitteln und Analysieren von Bewegung bzw. zur Auswertung von Leistungsentwicklungen, zur Leistungserhebung und zur Durchführung von Schulsportveranstaltungen einsetzen.
Die Studierenden wissen um den Nutzen technologischer Systeme als Hilfsmittel für Unterrichtsdokumentationen.
Die Studierenden können multimediale Inhalte für die Bewegungsvermittlung erstellen.
Beurteilung:
4 Aufgaben, 200 Punkte maximal.
Notenschlüssel:
0-49 % 5
50-64 % 4
65-80 % 3
81-90 % 2
91-100 % 1

Prüfungsstoff

Vortrag & Eigenständige Aufgabenlösung (tw. in Kleingruppen)
Die Studierenden müssen die Aufgaben eigenständig lösen und via Moodle abgegeben.

Literatur

Ergänzende Fachliteratur sind Handbücher/Tutorials zu den einzelnen Programmen (MS Excel, Kinovea, ...)

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 23.01.2025 12:47