350209 UE Zielwurf-Spiele: Vermittlungskonzepte - Schwerpunkt Basketball - Abt. C (2024S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 05.02.2024 09:00 bis Mi 21.02.2024 12:00
- Abmeldung bis So 31.03.2024 12:00
Details
max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Dienstag 05.03. 15:30 - 17:00 ZSU - USZ I, Halle 6 Turnsaal EG
- Dienstag 19.03. 15:30 - 17:00 ZSU - USZ I, Halle 6 Turnsaal EG
- Dienstag 09.04. 15:30 - 17:00 ZSU - USZ I, Halle 6 Turnsaal EG
- Dienstag 16.04. 15:30 - 17:00 ZSU - USZ I, Halle 6 Turnsaal EG
- Dienstag 23.04. 15:30 - 17:00 ZSU - USZ I, Halle 6 Turnsaal EG
- Dienstag 30.04. 15:30 - 17:00 ZSU - USZ I, Halle 6 Turnsaal EG
- Dienstag 07.05. 15:30 - 17:00 ZSU - USZ I, Halle 6 Turnsaal EG
- Dienstag 14.05. 15:30 - 17:00 ZSU - USZ I, Halle 6 Turnsaal EG
- Dienstag 21.05. 15:30 - 17:00 ZSU - USZ I, Halle 6 Turnsaal EG
- Dienstag 28.05. 15:30 - 17:00 ZSU - USZ I, Halle 6 Turnsaal EG
- Dienstag 04.06. 15:30 - 17:00 ZSU - USZ I, Halle 6 Turnsaal EG
- Dienstag 11.06. 15:30 - 17:00 ZSU - USZ I, Halle 6 Turnsaal EG
- Dienstag 18.06. 15:30 - 17:00 ZSU - USZ I, Halle 6 Turnsaal EG
- Dienstag 25.06. 15:30 - 17:00 ZSU - USZ I, Halle 6 Turnsaal EG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
+ sportspieldidaktische Konzepte zur Vermittlung des Basketballspiels+ zentrale Fertigkeiten des Sportspiels Basketball+ methodisch-didaktische Wege zur Vermittlung basketballspezifischer Fertigkeiten+ grundlegende individualtaktische Handlungsweisen in Angriff und Abwehr+ grundlegende gruppentaktische Handlungsweisen in Angriff und Abwehr+ Sportspiel-Turnierformen für das Basketballspiel+ moderne, insbesondere jugendkulturelle Varianten des Sportspiels Basketball: Streetball bzw. 3x3+ Anpassung des Sportspiels Basketball an unterschiedliche Könnensniveaus+ Wissen um methodisch-didaktische Wege zur Vermittlung basketballspezifischer Fertigkeiten+ Wissen um grundlegende Regeln des Sportspiels Basketball+ Fähigkeit zur Vermittlung des Sportspiels Basketball in Anpassung an Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen Könnensniveaus+ Demonstrationsfähigkeit zentraler Fertigkeiten des Sportspiels Basketball+ grundlegende Beherrschung wesentlicher individualtaktischer und gruppentaktischer Handlungsweisen im Sportspiel Basketball unterschiedlichen Könnensniveaus
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Beurteilung SS24:3 Teilleistungen, welche sich zur Gesamtnote zusammensetzen:1. Schriftliches Erstellen und praktische Durchführung eines Aufwärmprogramms in einer Gruppe und der pünktlichen Abgabe auf Moodle (20%)
2. Pünktliche Abgabe von schriftlichen Arbeitsaufträgen zu gewissen LV-Themen; Beschreibung und Abgabe auf Moodle (50%)
3. Praktische Leistungsüberprüfung am Ende vom Semester in der vorgesehenen Präsenzeinheit (Beschreibung/Ablauf auf Moodle) (30%)Die genaue Basis/Kriterien für die Beurteilung der einzelnen Teilleistungen wird in der ersten Einheit der LV bekannt gegeben.
Notenschlüssel:
1 = 100 - >88%; 2 = 88 - >75%; 3 = 75 - > 62%; 4 = 62 - >50; 5 = <50;Des Weiteren ist die Anwesenheit bei den Vor-Ort-Präsenzterminen ein K.O. Kriterium (max. 2 Fehleinheiten) (Termine siehe Moodle).Die gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 31.03., bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 31.10. zu erfolgen. Alle Studierende, die einen Lehrveranstaltungsplatz erhalten haben, sind zu beurteilen, sofern sie sich nicht fristgerecht abgemeldet haben, oder einen wichtigen Grund für den Abbruch der Lehrveranstaltung glaubhaft machen. (§ 10 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung der Universität Wien). Eine negativ beurteilte prüfungsimmanente Lehrveranstaltung ist durch neuerliche Absolvierung zu wiederholen. Eine kommissionelle Beurteilung ist unzulässig. (§ 10 Abs 7 studienrechtlicher Teil der Satzung)Studierende, die bei Prüfungen unerlaubte Hilfsmittel verwenden (zB Schummeln, Abschreiben, Plagiieren, Fälschungen, Ghostwriting etc.), werden nicht beurteilt (Eintrag in u:space: X = nicht beurteilt). Der Prüfungsantritt wird im Sammelzeugnis gesondert dokumentiert und ist auf die zulässige Zahl der Antritte anzurechnen. (§ 12 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung)
2. Pünktliche Abgabe von schriftlichen Arbeitsaufträgen zu gewissen LV-Themen; Beschreibung und Abgabe auf Moodle (50%)
3. Praktische Leistungsüberprüfung am Ende vom Semester in der vorgesehenen Präsenzeinheit (Beschreibung/Ablauf auf Moodle) (30%)Die genaue Basis/Kriterien für die Beurteilung der einzelnen Teilleistungen wird in der ersten Einheit der LV bekannt gegeben.
Notenschlüssel:
1 = 100 - >88%; 2 = 88 - >75%; 3 = 75 - > 62%; 4 = 62 - >50; 5 = <50;Des Weiteren ist die Anwesenheit bei den Vor-Ort-Präsenzterminen ein K.O. Kriterium (max. 2 Fehleinheiten) (Termine siehe Moodle).Die gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 31.03., bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 31.10. zu erfolgen. Alle Studierende, die einen Lehrveranstaltungsplatz erhalten haben, sind zu beurteilen, sofern sie sich nicht fristgerecht abgemeldet haben, oder einen wichtigen Grund für den Abbruch der Lehrveranstaltung glaubhaft machen. (§ 10 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung der Universität Wien). Eine negativ beurteilte prüfungsimmanente Lehrveranstaltung ist durch neuerliche Absolvierung zu wiederholen. Eine kommissionelle Beurteilung ist unzulässig. (§ 10 Abs 7 studienrechtlicher Teil der Satzung)Studierende, die bei Prüfungen unerlaubte Hilfsmittel verwenden (zB Schummeln, Abschreiben, Plagiieren, Fälschungen, Ghostwriting etc.), werden nicht beurteilt (Eintrag in u:space: X = nicht beurteilt). Der Prüfungsantritt wird im Sammelzeugnis gesondert dokumentiert und ist auf die zulässige Zahl der Antritte anzurechnen. (§ 12 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung)
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Ziel der Lehrveranstaltung ist es,+ den Studierenden die Fähigkeiten zu lehren, aktiv am Sportspiel Basketball teilzunehmen, sowie dieses Regelkonform durchzuführen, um dann das Erlernte an die Schüler/innen weiter zu geben.+ den Studierenden die Möglichkeit zu geben, in exemplarischer Form wesentliche sportspieldidaktische Konzepte sowie methodisch-didaktische Vermittlungswege für das Sportspiel Basketball kennenzulernen, die sie dazu befähigen, Zielgruppen mit unterschiedlichen Könnensniveaus und unter unterschiedlichen materiellen Voraussetzungen zu unterrichten.+ bei den Studierenden eine ausreichende Demonstrationsfähigkeit der wichtigsten Fertigkeiten des Sportspiels Basketball in Grobform zu entwickeln, sowie die Fähigkeit zu vermitteln, Bewegungsfehler zu erkennen und gezielt Verbesserungshinweise zu geben.
Prüfungsstoff
+ eigenverantwortliche Vorbereitung und Durchführung einzelner Unterrichtsabschnitte mit nachfolgender kritischer Reflexion und Rückmeldung+ Wechsel zwischen praktischer Durchführung sportspieldidaktischer Vermittlungskonzepte sowie spezifischer Vermittlungswege für basketballspezifische Fertigkeiten sowie gemeinsamer Reflexion der Vorgehensweisen mit den Studierenden+ eigenständige Verbesserung der Spielfähigkeit und der basketballspezifischen Fertigkeiten außerhalb der LV auf Basis der vermittelten methodisch-didaktischen Kompetenz zur Vorbereitung auf die praktische Abschlussprüfung
Literatur
Hagedorn, G./Niedlich, D./Schmidt,G. (1996). Das Basketball-Handbuch.Reinbeck bei Hamburg: Rowohlt VerlagHohmann,A./Kolb,M./Roth,K. (2005).Handbuch Sportspiel. Schorndorf: HofmannWeitere Literatur ist in der begleiteten Lernplattform integriert.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 16.05.2024 09:46