350215 VU Grundlagen der Sportinformatik - Technologien für BuS - Abt. F (2020S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
Labels
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 10.02.2020 09:00 bis Mo 24.02.2020 12:00
- Abmeldung bis Di 31.03.2020 12:00
Details
max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Dienstag 10.03. 17:00 - 18:30 ZSU - USZ II, Multimediaraum 2.Stock
- Dienstag 24.03. 17:00 - 18:30 ZSU - USZ II, Multimediaraum 2.Stock
- Dienstag 21.04. 17:00 - 18:30 ZSU - USZ II, Multimediaraum 2.Stock
- Dienstag 05.05. 17:00 - 18:30 ZSU - USZ II, Multimediaraum 2.Stock
- Dienstag 19.05. 17:00 - 18:30 ZSU - USZ II, Multimediaraum 2.Stock
- Dienstag 16.06. 17:00 - 18:30 ZSU - USZ II, Multimediaraum 2.Stock
- Dienstag 30.06. 17:00 - 18:30 ZSU - USZ II, Multimediaraum 2.Stock
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Die Studierenden lernen sportinformatische bzw. technologische Hilfsmittel zumVermitteln und Analysieren von Bewegung bzw. zur Auswertungvon Leistungsentwicklungen, zur Leistungserhebung und zurDurchführung von Schulsportveranstaltungen in Ihrer Grundanwendung kennen und anwenden.Die Studierenden lernen technologischer Systeme undDatenbanken als Hilfsmittel für Unterrichtsdokumentation kennen und anwenden.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Abgabe der Aufgabenlösungen in MoodleDie gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 30. April, bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 30. September zu erfolgen. Studierende, die sich nicht von der ggst. Lehrveranstaltung abgemeldet haben, sind zu beurteilen. Bei negativer Beurteilung ist eine kommissionelle Prüfung unzulässig, der Besuch der Lehrveranstaltung ist zu wiederholen. Rechtsquelle: Satzung der Universität Wien §10 (4, 5, 6).Sie werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Feststellung einer erschlichenen Leistung (z.B.: Abschreiben, Plagiieren, Verwendung unerlaubter Hilfsmittel, Fälschungen, Ghostwriting etc.) die gesamte PI-LV als geschummelt gewertet wird und als Antritt zählt. (Eintrag in U:SPACE: X = nicht beurteilt)
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Wird in der LV bekanntgegeben
Prüfungsstoff
Vortrag & Eigenständige Aufgabenlösung (tw. in Kleingruppen)
Literatur
Wird in der LV bekanntgegeben
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:22