Universität Wien

350215 VU Grundlagen der Sportinformatik - Technologien für BuS - Abt. F (2022S)

1.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 35 - Sportwissenschaft
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
GEMISCHT

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

UPDATE 03.05.2022:
Die Einheit am Dienstag, 17.05.2022 findet von 17:00 - 18:30 Uhr im Hörsaal Dachgeschoss, USZ II statt.

UPDATE 26.04.2022 :
Der Termin am 03.05.2022 findet aus gesundheitlichen Gründen online statt. Sie finden alle notwendigen Information auf der Moodle-Plattform ab 26.04.2022.
UPDATE 04.04.2022:
Der Termin am 05.04.2022 findet online statt - Bitte verwenden Sie die Zeit zum Bearbeiten & Einreichen Ihrer Aufgaben .

UPDATE 25.02.022:
Der Termin am 08.03.2022 & 22.03.2022 findet online statt - Sie finden alle notwendigen Information auf der Moodle-Plattform ab 07.03.2022

  • Dienstag 08.03. 17:00 - 18:30 Digital
  • Dienstag 22.03. 17:00 - 18:30 Digital
  • Dienstag 05.04. 17:00 - 18:30 ZSU - USZ II, Multimediaraum 2.Stock
  • Dienstag 03.05. 17:00 - 18:30 ZSU - USZ II, Multimediaraum 2.Stock
  • Dienstag 17.05. 17:00 - 18:30 ZSU - USZ II, Hörsaal, Dachgeschoß
  • Dienstag 31.05. 17:00 - 18:30 ZSU - USZ II, Multimediaraum 2.Stock
  • Dienstag 14.06. 17:00 - 18:30 ZSU - USZ II, Multimediaraum 2.Stock
  • Dienstag 28.06. 17:00 - 18:30 ZSU - USZ II, Multimediaraum 2.Stock

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 30. April, bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 30. September zu erfolgen. Studierende, die sich nicht von der ggst. Lehrveranstaltung abgemeldet haben, sind zu beurteilen. Bei negativer Beurteilung ist eine kommissionelle Prüfung unzulässig, der Besuch der Lehrveranstaltung ist zu wiederholen. Rechtsquelle: Satzung der Universität Wien §10 (4, 5, 6).

Sie werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Feststellung einer erschlichenen Leistung (z.B.: Abschreiben, Plagiieren, Verwendung unerlaubter Hilfsmittel, Fälschungen, Ghostwriting etc.) die gesamte PI-LV als geschummelt gewertet wird und als Antritt zählt. (Eintrag in U:SPACE: X = nicht beurteilt).

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Prüfungsstoff

Literatur


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 11.05.2023 11:28