Universität Wien

350217 UE Wasserspringen - Abt. B (2018S)

2.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 35 - Sportwissenschaft
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

ACHTUNG: diese Einheit entfallen
- Mittwoch, 16.05.2018
- Mittwoch, 30.05.2018
- Mittwoch, 13.06.2018

Die Ersatzeinheiten werden im Stadthallenbad (mit kompletter Sprunganlage 5+7+10 Meter Turm + sowie Trockensprunganlage) abgehalten.
- am Samstag, 26.5. von 18-19:30 Uhr
- am Samstag, 16.6. von 18-19:30 Uhr

Mittwoch 07.03. 12:30 - 14:00 ZSU - USZ I, Schwimmbad
Mittwoch 14.03. 12:30 - 14:00 ZSU - USZ I, Schwimmbad
Mittwoch 21.03. 12:30 - 14:00 ZSU - USZ I, Schwimmbad
Mittwoch 11.04. 12:30 - 14:00 ZSU - USZ I, Schwimmbad
Mittwoch 18.04. 12:30 - 14:00 ZSU - USZ I, Schwimmbad
Mittwoch 25.04. 12:30 - 14:00 ZSU - USZ I, Schwimmbad
Mittwoch 02.05. 12:30 - 14:00 ZSU - USZ I, Schwimmbad
Mittwoch 09.05. 12:30 - 14:00 ZSU - USZ I, Schwimmbad
Mittwoch 16.05. 12:30 - 14:00 ZSU - USZ I, Schwimmbad
Mittwoch 23.05. 12:30 - 14:00 ZSU - USZ I, Schwimmbad
Mittwoch 30.05. 12:30 - 14:00 ZSU - USZ I, Schwimmbad
Mittwoch 06.06. 12:30 - 14:00 ZSU - USZ I, Schwimmbad
Mittwoch 13.06. 12:30 - 14:00 ZSU - USZ I, Schwimmbad
Mittwoch 20.06. 12:30 - 14:00 ZSU - USZ I, Schwimmbad
Mittwoch 27.06. 12:30 - 14:00 ZSU - USZ I, Schwimmbad

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Die Studierenden
· können mit SchülerInnengruppen Wasserspringen organisieren (Sicherheit usw.)
· können Wasserspingen vom Beckenrand bis zu 3m Höhe mit SchülerInnen methodisch und didaktisch aufbauen
· können Wasserspringen auf der Basis der vorgegebenen Kompetenzbereiche des Lehrplans den SchülerInnen vermitteln
· können Bewegungslernen anleiten und begleiten
· kennen die bewegungswissenschaftliche sowie trainingswissenschaftlichen Grundlagen des Wasserspringens, um oben genannte Kompetenzen umsetzen zu können

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 30. April, bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 30. September zu erfolgen. Studierende, die sich nicht von der ggst. Lehrveranstaltung abgemeldet haben, sind zu beurteilen. Bei negativer Beurteilung ist eine kommissionelle Prüfung unzulässig, der Besuch der Lehrveranstaltung ist zu wiederholen. Rechtsquelle: Satzung der Universität Wien §10 (4, 5, 6).

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Grundlagen des Wasserspringens
technisches Modell des Wasserspringens: Kernelemente -> Kernbewegungen -> Kernsprünge -> Zielformen
methodisches Modell des Wasserspringens: Vorraussetzungen schaffen - erwerben und festigen - anwenden, variieren, gestalten, ergänzen
methodischer Aufbau der Grundsprünge
sichere Steigerung an die unterschiedlichen Höhen
Unterrichtsorganisation/Sicherheit
biomechanische Grundlagen
Unterrichtshilfen
Fehlerquellen beurteilen können

Prüfungsstoff

Praktische Übungen

Literatur


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 10.09.2020 00:27