350225 VU Funktionelles Bewegen und Gesundheitsförderung im Fach BuS: Vermittlungskonzepte - Abt. E (2024S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 05.02.2024 09:00 bis Mi 21.02.2024 12:00
- Abmeldung bis So 31.03.2024 12:00
Details
max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Am Montag, 10.06.2024 entfällt die Einheit!
-
Montag
04.03.
11:00 - 12:30
ZSU - USZ I, Halle 2 Turnsaal EG
ZSU - USZ I, Seminarraum 1 -
Montag
11.03.
11:00 - 12:30
ZSU - USZ I, Halle 2 Turnsaal EG
ZSU - USZ I, Seminarraum 1 -
Montag
18.03.
11:00 - 12:30
ZSU - USZ I, Halle 2 Turnsaal EG
ZSU - USZ I, Seminarraum 1 -
Montag
08.04.
11:00 - 12:30
ZSU - USZ I, Halle 2 Turnsaal EG
ZSU - USZ I, Seminarraum 1 -
Montag
15.04.
11:00 - 12:30
ZSU - USZ I, Halle 2 Turnsaal EG
ZSU - USZ I, Seminarraum 1 -
Montag
22.04.
11:00 - 12:30
ZSU - USZ I, Halle 2 Turnsaal EG
ZSU - USZ I, Seminarraum 1 -
Montag
29.04.
11:00 - 12:30
ZSU - USZ I, Halle 2 Turnsaal EG
ZSU - USZ I, Seminarraum 1 -
Montag
06.05.
11:00 - 12:30
ZSU - USZ I, Halle 2 Turnsaal EG
ZSU - USZ I, Seminarraum 1 -
Montag
13.05.
11:00 - 12:30
ZSU - USZ I, Halle 2 Turnsaal EG
ZSU - USZ I, Seminarraum 1 -
Montag
27.05.
11:00 - 12:30
ZSU - USZ I, Halle 2 Turnsaal EG
ZSU - USZ II, Hörsaal, Dachgeschoß -
Montag
03.06.
11:00 - 12:30
ZSU - USZ I, Halle 2 Turnsaal EG
ZSU - USZ I, Seminarraum 1 -
Montag
17.06.
11:00 - 12:30
ZSU - USZ I, Halle 2 Turnsaal EG
ZSU - USZ I, Seminarraum 1 -
Montag
24.06.
11:00 - 12:30
ZSU - USZ I, Halle 2 Turnsaal EG
ZSU - USZ I, Seminarraum 1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Beurteilung ergibt sich aus 4 Teilleistungen. Jede Teilleistung wird einzeln bewertet.
Insgesamt können sie 18 Punkte erreichen. Das Referat umfasst 5, die Poster-Präsentation 3 und die Teilleistungs-Tests (Vorlesung & Pflichtliteratur) jeweils 5 Punkte.
Um die Lehrveranstaltung positiv zu absolvieren müssen mindestens 11 Punkte erreicht sowie jede Teilleistung tatsächlich erbracht werden.Die gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 31.03., bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 31.10. zu erfolgen. Alle Studierende, die einen Lehrveranstaltungsplatz erhalten haben, sind zu beurteilen, sofern sie sich nicht fristgerecht abgemeldet haben, oder einen wichtigen Grund für den Abbruch der Lehrveranstaltung glaubhaft machen. (§ 10 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung der Universität Wien). Eine negativ beurteilte prüfungsimmanente Lehrveranstaltung ist durch neuerliche Absolvierung zu wiederholen. Eine kommissionelle Beurteilung ist unzulässig. (§ 10 Abs 7 studienrechtlicher Teil der Satzung)Studierende, die bei Prüfungen unerlaubte Hilfsmittel verwenden (zB Schummeln, Abschreiben, Plagiieren, Fälschungen, Ghostwriting etc.), werden nicht beurteilt (Eintrag in u:space: X = nicht beurteilt). Der Prüfungsantritt wird im Sammelzeugnis gesondert dokumentiert und ist auf die zulässige Zahl der Antritte anzurechnen. (§ 12 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung)
Insgesamt können sie 18 Punkte erreichen. Das Referat umfasst 5, die Poster-Präsentation 3 und die Teilleistungs-Tests (Vorlesung & Pflichtliteratur) jeweils 5 Punkte.
Um die Lehrveranstaltung positiv zu absolvieren müssen mindestens 11 Punkte erreicht sowie jede Teilleistung tatsächlich erbracht werden.Die gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 31.03., bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 31.10. zu erfolgen. Alle Studierende, die einen Lehrveranstaltungsplatz erhalten haben, sind zu beurteilen, sofern sie sich nicht fristgerecht abgemeldet haben, oder einen wichtigen Grund für den Abbruch der Lehrveranstaltung glaubhaft machen. (§ 10 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung der Universität Wien). Eine negativ beurteilte prüfungsimmanente Lehrveranstaltung ist durch neuerliche Absolvierung zu wiederholen. Eine kommissionelle Beurteilung ist unzulässig. (§ 10 Abs 7 studienrechtlicher Teil der Satzung)Studierende, die bei Prüfungen unerlaubte Hilfsmittel verwenden (zB Schummeln, Abschreiben, Plagiieren, Fälschungen, Ghostwriting etc.), werden nicht beurteilt (Eintrag in u:space: X = nicht beurteilt). Der Prüfungsantritt wird im Sammelzeugnis gesondert dokumentiert und ist auf die zulässige Zahl der Antritte anzurechnen. (§ 12 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung)
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Beurteilungsmaßstab:Die Beurteilung ergibt sich aus 4 Teilleistungen. Jede Teilleistung wird einzeln bewertet.
Insgesamt können sie 18 Punkte erreichen. Das Referat umfasst 5, die Poster-Präsentation 3 und die Teilleistungs-Tests (Vorlesung & Pflichtliteratur) jeweils 5 Punkte.
Um die Lehrveranstaltung positiv zu absolvieren müssen mindestens 11 Punkte erreicht sowie jede Teilleistung tatsächlich erbracht werden.• Notenschlüssel:
o Sehr Gut 17-18 Punkte
o Gut 15-16,5 Punkte
o Befriedigend 13-14,5 Punkte
o Genügend 11-12,5 Punkte
o Nicht Genügend <11 PunkteErlaubte Hilfsmittel
Referat: alle Unterlagen, PowerPoint, Flipchart
Poster Präsentation: Poster, Unterlagen
Schriftlicher Teilbereichs-Test: keine Hilfsmittel zugelassenEs besteht im Übrigen Anwesenheitspflicht, ein zweimaliges unentschuldigtes Fehlen ist gestattet.NEU per SS2021:
Die Lehrveranstaltung ist nach Vorgaben der Bundesregierung und des Rektorates zur Gänze auf e-Learningbetrieb umgestellt. Alle Einheiten finden als BigBlueButton-Live-Webinar zu den ursprünglich anberaumten Zeiten online statt. Während dieser Webinare besteht analog zur Präsenzlehre Teilnahmepflicht.
Während der einzelnen Webinare werden Aufgaben gestellt, die in weiterer Folge im Home-Learning ausgearbeitet werden müssen und zur Beurteilung herangezogen werden.
Grundsätzliche Leistungen bleiben gleich, alle weiteren Infos, Beurteilungskriterien und Aufgabenstellungen finden sie im Moodle-Kurs zur Lehrveranstaltung.
Insgesamt können sie 18 Punkte erreichen. Das Referat umfasst 5, die Poster-Präsentation 3 und die Teilleistungs-Tests (Vorlesung & Pflichtliteratur) jeweils 5 Punkte.
Um die Lehrveranstaltung positiv zu absolvieren müssen mindestens 11 Punkte erreicht sowie jede Teilleistung tatsächlich erbracht werden.• Notenschlüssel:
o Sehr Gut 17-18 Punkte
o Gut 15-16,5 Punkte
o Befriedigend 13-14,5 Punkte
o Genügend 11-12,5 Punkte
o Nicht Genügend <11 PunkteErlaubte Hilfsmittel
Referat: alle Unterlagen, PowerPoint, Flipchart
Poster Präsentation: Poster, Unterlagen
Schriftlicher Teilbereichs-Test: keine Hilfsmittel zugelassenEs besteht im Übrigen Anwesenheitspflicht, ein zweimaliges unentschuldigtes Fehlen ist gestattet.NEU per SS2021:
Die Lehrveranstaltung ist nach Vorgaben der Bundesregierung und des Rektorates zur Gänze auf e-Learningbetrieb umgestellt. Alle Einheiten finden als BigBlueButton-Live-Webinar zu den ursprünglich anberaumten Zeiten online statt. Während dieser Webinare besteht analog zur Präsenzlehre Teilnahmepflicht.
Während der einzelnen Webinare werden Aufgaben gestellt, die in weiterer Folge im Home-Learning ausgearbeitet werden müssen und zur Beurteilung herangezogen werden.
Grundsätzliche Leistungen bleiben gleich, alle weiteren Infos, Beurteilungskriterien und Aufgabenstellungen finden sie im Moodle-Kurs zur Lehrveranstaltung.
Prüfungsstoff
Inhalte der Vorlesung sowie Pflichtliteratur:
Prüfungsrelevante Pflichtliteratur:1. BOUCHARD, C., BLAIR, S., HASKELL, W. (2012). Physical Activity and Health. Champaign: HumanKinetics
• Chapter 4, 5, 6, 8, 12, 15, 16, 17, 20, 21, 22
2. HURRELMANN, K. (2014): Lehrbuch Prävention und Gesundheitsförderung. Bern: Huber
• Kapitel 6 Prävention und Gesundheitsförderung im Jugendalter
• Kapitel 28 Prävention und Gesundheitsförderung in Familien und Schulen
3. FONDS GESUNDES ÖSTERREICH (Hrsg.) (2020): Österreichische Bewegungsempfehlungen (Wissensband 17), Wien
4. MIKO, H. C., et al. (2020). Auswirkungen von Bewegung auf die Gesundheit. Gesundheitswesen (Bundesverband der Arzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes), 82(S 03), S184S195.https://doi.org/10.1055/a-1217-0549
5. NAIDOO, J., WILLS, J. (2019). Lehrbuch Gesundheitsförderung. Bern: Hogrefe
• Kapitel 2 Einflussfaktoren auf die Gesundheit
• Kapitel 4 Definition der Gesundheitsförderung
• Kapitel 14 Gesundheitsförderung in Schulen
Prüfungsrelevante Pflichtliteratur:1. BOUCHARD, C., BLAIR, S., HASKELL, W. (2012). Physical Activity and Health. Champaign: HumanKinetics
• Chapter 4, 5, 6, 8, 12, 15, 16, 17, 20, 21, 22
2. HURRELMANN, K. (2014): Lehrbuch Prävention und Gesundheitsförderung. Bern: Huber
• Kapitel 6 Prävention und Gesundheitsförderung im Jugendalter
• Kapitel 28 Prävention und Gesundheitsförderung in Familien und Schulen
3. FONDS GESUNDES ÖSTERREICH (Hrsg.) (2020): Österreichische Bewegungsempfehlungen (Wissensband 17), Wien
4. MIKO, H. C., et al. (2020). Auswirkungen von Bewegung auf die Gesundheit. Gesundheitswesen (Bundesverband der Arzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes), 82(S 03), S184S195.https://doi.org/10.1055/a-1217-0549
5. NAIDOO, J., WILLS, J. (2019). Lehrbuch Gesundheitsförderung. Bern: Hogrefe
• Kapitel 2 Einflussfaktoren auf die Gesundheit
• Kapitel 4 Definition der Gesundheitsförderung
• Kapitel 14 Gesundheitsförderung in Schulen
Literatur
Prüfungsrelevante Pflichtliteratur:1. BOUCHARD, C., BLAIR, S., HASKELL, W. (2012). Physical Activity and Health. Champaign: HumanKinetics
• Chapter 4, 5, 6, 8, 12, 15, 16, 17, 20, 21, 22
2. HURRELMANN, K. (2014): Lehrbuch Prävention und Gesundheitsförderung. Bern: Huber
• Kapitel 6 Prävention und Gesundheitsförderung im Jugendalter
• Kapitel 28 Prävention und Gesundheitsförderung in Familien und Schulen
3. FONDS GESUNDES ÖSTERREICH (Hrsg.) (2020): Österreichische Bewegungsempfehlungen (Wissensband 17), Wien
4. MIKO, H. C., et al. (2020). Auswirkungen von Bewegung auf die Gesundheit. Gesundheitswesen (Bundesverband der Arzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes), 82(S 03), S184S195.https://doi.org/10.1055/a-1217-0549
5. NAIDOO, J., WILLS, J. (2019). Lehrbuch Gesundheitsförderung. Bern: Hogrefe
• Kapitel 2 Einflussfaktoren auf die Gesundheit
• Kapitel 4 Definition der Gesundheitsförderung
• Kapitel 14 Gesundheitsförderung in Schulen
• Chapter 4, 5, 6, 8, 12, 15, 16, 17, 20, 21, 22
2. HURRELMANN, K. (2014): Lehrbuch Prävention und Gesundheitsförderung. Bern: Huber
• Kapitel 6 Prävention und Gesundheitsförderung im Jugendalter
• Kapitel 28 Prävention und Gesundheitsförderung in Familien und Schulen
3. FONDS GESUNDES ÖSTERREICH (Hrsg.) (2020): Österreichische Bewegungsempfehlungen (Wissensband 17), Wien
4. MIKO, H. C., et al. (2020). Auswirkungen von Bewegung auf die Gesundheit. Gesundheitswesen (Bundesverband der Arzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes), 82(S 03), S184S195.https://doi.org/10.1055/a-1217-0549
5. NAIDOO, J., WILLS, J. (2019). Lehrbuch Gesundheitsförderung. Bern: Hogrefe
• Kapitel 2 Einflussfaktoren auf die Gesundheit
• Kapitel 4 Definition der Gesundheitsförderung
• Kapitel 14 Gesundheitsförderung in Schulen
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mi 22.05.2024 14:06
• Sie wissen über die Gesundheit und das Gesundheitsverhalten von österreichischen Schülerinnen und Schülern bescheid
• Sie wissen über funktionale Bewegungsformen bescheid und können dies im Sportunterricht umsetzen
• Sie kennen Methoden und Konzepte zur Integration von gesundheitsförderlichen Bewegungshandlungen im Setting Schule und im Sportunterricht
• Sie können eigenständig Unterrichtssequenzen nach modernen Grundsätzen der Gesundheitsförderung planen, durchführen und evaluieren.
• Sie können alters- und geschlechtsspezifische Konzepte für die Integration gesundheitsförderlicher Maßnahmen im Sportunterricht erstellen.
• Sie erkennen fehlerhafte oder verletzungsfördernde Bewegungsabläufe oder Stellungen/Haltungen und können diese im Sportunterricht korrigieren
• Sie können Unterrichtssequenzen unter besonderer Berücksichtigung funktionaler Bewegungsabläufe planen, durchführen und evaluieren.Inhalte der Lehrveranstaltung:1. Kompetenzerwerb
• in schulspezifischen Themen der Gesundheitsförderung.
• in der Beurteilung von Anforderungen hinsichtlich der Gesundheitsförderung im Setting Schule.
• in der Zielorientierung bereits erworbenen Fachwissens.
• in der Zusammenstellung von Zielgruppen mit unterschiedlichen Anforderungsprofilen differenziert nach Alter und Geschlecht.
• in der Erstellung adäquater Aktivitätseinheiten für Kinder und Jugendliche.
• in der praxisorientierten Arbeit im Schulsport.
2. Vertiefende Auseinandersetzung
• mit Prävention & Gesundheitsförderung ausgewählte Public Health Themen.
• mit den unterschiedlichen Anforderungen und Besonderheiten bei körperlicher Aktivität im Setting Schule.
• mit gesundheitsförderlichen Trainings- und Aktivitätskonzepten.
• mit der adäquaten Auswahl von Trainingsinhalten, -mitteln, und -methoden.
• mit wissenschaftlichen Texten aus dem Bereich der Gesundheitsförderung und Prävention.
• mit wissenschaftlichen Ergebnissen aus dem 2018 HBSC-Survey.
• mit wissenschaftlichen Ergebnissen aus 2018 Physical Activity Guidelines Advisory Committee Scientific Report.
• Mit den österreichischen Empfehlungen für gesundheitsfördernde Bewegung 2020
3. Erarbeiten und Bewerten von beispielhaften Aktivitätskonzepten.