Universität Wien

350281 UE BP4I - Berufspraktikum Sportwissenschaft - Abt. A (2019W)

1.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 35 - Sportwissenschaft
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Information ffür das WS 2019/20:

Die verpflichtende Vorbesprechung findet in der 1. Oktoberwoche statt. Die Studierenden benötigen bis zur Vorbesprechung eine Praktikumsstelle. Die Praktikumsstelle muss selbst gesucht werden.
Die Praktika sollten in der Regel während des Semesters absolviert werden.In Ausnahmefällen kann ein Praktikum frühestens mit 1. September 2019 begonnen werden. Dazu bedarf es einer verpflichtenden vorherigen persönlichen Absprache (Nicht per e-mail!) mit Herrn Prof. Müllner. Während der Praktikumszeit müssen 100 Stunden Vorort absolviert werden.

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 30 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Verpflichtende Vorbesprechung am Montag 7.10.2019 um 14 Uhr im Seminarraum 4. Stock USZ II.
Um das Praktikum erfolgreich absolvieren zu können, benötigen Sie einen Praktikumsplatz, an dem Sie von einem/er Sportwissenschafter_in oder einem/er Sportmediziner_in betreut werden. Die Praktikumsplätze müssen selbst gesucht werden.
Es gibt 3 Plenarblocktermine:
14.10. 11.11. 9.12.2019

  • Montag 07.10. 14:00 - 15:30 ZSU - USZ II, Seminarraum II, 4. Stock
  • Montag 21.10. 14:00 - 15:30 ZSU - USZ II, Seminarraum II, 4. Stock
  • Montag 04.11. 14:00 - 15:30 ZSU - USZ II, Seminarraum II, 4. Stock
  • Montag 18.11. 14:00 - 15:30 ZSU - USZ II, Seminarraum II, 4. Stock
  • Montag 02.12. 14:00 - 15:30 ZSU - USZ II, Seminarraum II, 4. Stock
  • Montag 16.12. 14:00 - 15:30 ZSU - USZ II, Seminarraum II, 4. Stock
  • Montag 13.01. 14:00 - 15:30 ZSU - USZ II, Seminarraum II, 4. Stock
  • Montag 27.01. 14:00 - 15:30 ZSU - USZ II, Seminarraum II, 4. Stock

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Kontakte zu präsumptiven Arbeitgebern.
Intensives kennenlernen von sportwissenschaftsspezifischen Berufs- und Arbeitsfeldern.
Sammeln und Evaluation von Erfahrungen im Berufsfeld.
Aktive bewusste Reflexion dieser Erfahrungen.
Bewusster Perspektivenwechsel vom Studierenden zum / zur aktiv tätigen SportwissenschafterIn.
Lernen von Selbstorganisation.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 30. April, bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 30. September zu erfolgen. Studierende, die sich nicht von der ggst. Lehrveranstaltung abgemeldet haben, sind zu beurteilen. Bei negativer Beurteilung ist eine kommissionelle Prüfung unzulässig, der Besuch der Lehrveranstaltung ist zu wiederholen. Rechtsquelle: Satzung der Universität Wien §10 (4, 5, 6).

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Prüfungsstoff

Literatur


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

BP4I

Letzte Änderung: Do 11.08.2022 00:27