350284 UE BW1VIII - Gesundheitsförderung und Prävention - Abt. A (2024W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 09.09.2024 09:00 bis Mo 23.09.2024 12:00
- Abmeldung bis Do 31.10.2024 12:00
Details
max. 30 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Es entfallen: 22. und 29.11.2024
- Freitag 04.10. 13:30 - 15:30 ZSU - USZ I, Halle 6 Turnsaal EG
- Freitag 11.10. 13:30 - 15:30 ZSU - USZ I, Halle 6 Turnsaal EG
- Freitag 18.10. 13:30 - 15:30 ZSU - USZ I, Halle 6 Turnsaal EG
- Freitag 25.10. 13:30 - 15:30 ZSU - USZ I, Halle 6 Turnsaal EG
- Freitag 08.11. 13:30 - 15:30 ZSU - USZ I, Halle 6 Turnsaal EG
- Freitag 15.11. 13:30 - 15:30 ZSU - USZ I, Halle 6 Turnsaal EG
- N Freitag 22.11. 13:30 - 15:30 ZSU - USZ I, Halle 6 Turnsaal EG
- Freitag 29.11. 13:30 - 15:30 ZSU - USZ I, Halle 6 Turnsaal EG
- Freitag 06.12. 13:30 - 15:30 ZSU - USZ I, Halle 6 Turnsaal EG
- Freitag 13.12. 13:30 - 15:30 ZSU - USZ I, Halle 6 Turnsaal EG
- Freitag 10.01. 13:30 - 15:30 ZSU - USZ I, Halle 6 Turnsaal EG
- Freitag 17.01. 13:30 - 15:30 ZSU - USZ I, Halle 6 Turnsaal EG
- Freitag 24.01. 13:30 - 15:30 ZSU - USZ I, Halle 6 Turnsaal EG
- Freitag 31.01. 13:30 - 15:30 ZSU - USZ I, Halle 6 Turnsaal EG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 30. April, bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 30. September zu erfolgen. Studierende, die sich nicht von der ggst. Lehrveranstaltung abgemeldet haben, sind zu beurteilen. Bei negativer Beurteilung ist eine kommissionelle Prüfung unzulässig, der Besuch der Lehrveranstaltung ist zu wiederholen. Rechtsquelle: Satzung der Universität Wien §10 (4, 5, 6).Sie werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Feststellung einer erschlichenen Leistung (z.B.: Abschreiben, Plagiieren, Verwendung unerlaubter Hilfsmittel, Fälschungen, Ghostwriting etc.) die gesamte PI-LV als geschummelt gewertet wird und als Antritt zählt. (Eintrag in U:SPACE: X = nicht beurteilt).
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Die Beurteilung erfolgt über ein Punktesystem, das maximal 100 Punkte ermöglicht.
•bis zu 30 Punkte - Mitarbeit (mindestens 75% Anwesenheit sind - auch online - erforderlich = Muss-Kriterium)
•bis zu 20 Punkte - Beschreibung einer zugeteilten 30-45 minütigen Praxiseinheit mit definiertem Layout und inhaltlichen Elementen (Umfang, Skizzen, Bemerkungen, Literatur)
•bis zu 20 Punkte - Leitung der zugeteilten Praxis-Einheit
•bis zu 10 Punkte - Zusammenfassung der erhaltenen Feedbacks zur gehaltenen Praxiseinheit
•bis zu 20 Punkte - schriftliche Reflexionsübung. Dabei sind 4 von 5 Fragestellungen zu beantworten (1 Frage kann gestrichen werden). Jede Frage ist mit max. 5 Punkten dotiert. Als Hilfsmittel können die persönlichen Mitschriften und die Literatur verwendet werden.Ein 50% Punkteabzug für die einzelne Teilleistung erfolgt bei nicht Einhaltung der formalen Vorgaben (Datei-Format, Abgabetermin, Layout)
Keine Punkte werden vergeben bei Nichterbringung oder sehr mangelhaften Erbringung der Teilleistungen.Für die positive Beurteilung (genügend) ist das Erreichen von 51 Punkten erforderlich (von insgesamt 100 Punkten),
der weitere Beurteilungsmaßstab: ab 63 Punkte=befriedigend, ab 75 Punkte=gut, ab 87 Punkte=sehr gut
•bis zu 30 Punkte - Mitarbeit (mindestens 75% Anwesenheit sind - auch online - erforderlich = Muss-Kriterium)
•bis zu 20 Punkte - Beschreibung einer zugeteilten 30-45 minütigen Praxiseinheit mit definiertem Layout und inhaltlichen Elementen (Umfang, Skizzen, Bemerkungen, Literatur)
•bis zu 20 Punkte - Leitung der zugeteilten Praxis-Einheit
•bis zu 10 Punkte - Zusammenfassung der erhaltenen Feedbacks zur gehaltenen Praxiseinheit
•bis zu 20 Punkte - schriftliche Reflexionsübung. Dabei sind 4 von 5 Fragestellungen zu beantworten (1 Frage kann gestrichen werden). Jede Frage ist mit max. 5 Punkten dotiert. Als Hilfsmittel können die persönlichen Mitschriften und die Literatur verwendet werden.Ein 50% Punkteabzug für die einzelne Teilleistung erfolgt bei nicht Einhaltung der formalen Vorgaben (Datei-Format, Abgabetermin, Layout)
Keine Punkte werden vergeben bei Nichterbringung oder sehr mangelhaften Erbringung der Teilleistungen.Für die positive Beurteilung (genügend) ist das Erreichen von 51 Punkten erforderlich (von insgesamt 100 Punkten),
der weitere Beurteilungsmaßstab: ab 63 Punkte=befriedigend, ab 75 Punkte=gut, ab 87 Punkte=sehr gut
Prüfungsstoff
Die in der Übung bearbeiteten Themen werden gemeinsam mit den Teilnehmern / Teilnehmerinnen durch einen Fragenkatalog eingegrenzt.
Literatur
(1) Angel, B, u.a.: Nationaler Aktionsplan Bewegung (NAP.b). Herausgeber: Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport, Wien 2013
(2) Naidoo J, Wills J: Lehrbuch der Gesundheitsförderung. 2. Aufl. Gamburg 2010, Herausgegeben von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, Köln
(3) Schagerl G: Diabetes-Fit: Mit Bewegung besser leben. Wien 2006
(4) Titze S, u.a.: Österreichische Bewegungsempfehlungen. Herausgeber: Gesundheit Österreich GmbH / Geschäftsbereich Fonds Gesundes Österreich. Wien 2019
(5) Weiss O, u.a.: Die Auswirkungen des Sports auf die Gesundheit. Eine sozio-ökonomische Analyse des Breiten- und Freizeitsports in Österreich 1998 und 2013, Wien 2016
(6) Benesch, M: Die Psychologie des Dialogs, Wien 2013
(7) Graf, C.(Hrsg.):Sport- und Bewegungstherapie bei inneren Krankheiten, Köln 2014
(8) Martinelli, S.: Psychosoziale Kompetenz von Sportwissenschaftlern im Rahmen von Gesundheitsprogrammen. Diplomarbeit, Wien 1996
(9) Weitere spezifische Hinweise erfolgen in der Lehrveranstaltung
(2) Naidoo J, Wills J: Lehrbuch der Gesundheitsförderung. 2. Aufl. Gamburg 2010, Herausgegeben von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, Köln
(3) Schagerl G: Diabetes-Fit: Mit Bewegung besser leben. Wien 2006
(4) Titze S, u.a.: Österreichische Bewegungsempfehlungen. Herausgeber: Gesundheit Österreich GmbH / Geschäftsbereich Fonds Gesundes Österreich. Wien 2019
(5) Weiss O, u.a.: Die Auswirkungen des Sports auf die Gesundheit. Eine sozio-ökonomische Analyse des Breiten- und Freizeitsports in Österreich 1998 und 2013, Wien 2016
(6) Benesch, M: Die Psychologie des Dialogs, Wien 2013
(7) Graf, C.(Hrsg.):Sport- und Bewegungstherapie bei inneren Krankheiten, Köln 2014
(8) Martinelli, S.: Psychosoziale Kompetenz von Sportwissenschaftlern im Rahmen von Gesundheitsprogrammen. Diplomarbeit, Wien 1996
(9) Weitere spezifische Hinweise erfolgen in der Lehrveranstaltung
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
BW1VIII
Letzte Änderung: So 22.09.2024 19:26
Besonderes Augenmerk wird gelegt auf Ziele, Bedürfnisse und Möglichkeiten der Zielgruppen und dem zielorientierten Inhalt der Bewegungseinheit.Inhalt-Themenplan: Gesundheitsorientierte Bewegung mit Kindern (Kindergarten)
Gesundheitsorientierte Bewegung mit Kindern (Volksschule)
Gesundheitsorientierte Bewegung mit Jugendlichen (männlich, weiblich)
Gesundheitsorientierte Bewegung mit Jugendlichen (männlich und weiblich)
Gesundheitsorientierte Bewegung mit Erwachsenen (Freizeit)
Gesundheitsorientierte Bewegung mit Erwachsenen (im Betrieb)
Gesundheitsorientierte Bewegung mit Erwachsenen und Senioren (im Sportverein)
Gesundheitsorientierte Bewegung mit Senioren (ohne wesentliche Einschränkungen)
Gesundheitsorientierte Bewegung mit Senioren (und gesundheitlichen Einschränkungen)
Gesundheitsorientierte Bewegung mit Senioren (im Seniorenwohnheim)
Gesundheitsorientierte Bewegung intergenerativ Kinder / Senioren (im Seniorenwohnheim)
Gesundheitsorientierte Bewegung mit der Familie (im Sportverein)