Universität Wien

350315 SE MOD.3.I - Berufspraktikum: ODI - Supervision (2018W)

2.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 35 - Sportwissenschaft
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 30 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Mittwoch 03.10. 13:30 - 15:00 ZSU - USZ I, Konferenzzimmer
  • Mittwoch 10.10. 13:30 - 15:00 ZSU - USZ I, Konferenzzimmer
  • Mittwoch 17.10. 13:30 - 15:00 ZSU - USZ I, Konferenzzimmer
  • Mittwoch 24.10. 13:30 - 15:00 ZSU - USZ I, Konferenzzimmer
  • Mittwoch 31.10. 13:30 - 15:00 ZSU - USZ I, Konferenzzimmer
  • Mittwoch 07.11. 13:30 - 15:00 ZSU - USZ I, Konferenzzimmer
  • Mittwoch 14.11. 13:30 - 15:00 ZSU - USZ I, Konferenzzimmer
  • Mittwoch 21.11. 13:30 - 15:00 ZSU - USZ I, Konferenzzimmer
  • Mittwoch 28.11. 13:30 - 15:00 ZSU - USZ I, Konferenzzimmer
  • Mittwoch 05.12. 13:30 - 15:00 ZSU - USZ I, Konferenzzimmer
  • Mittwoch 12.12. 13:30 - 15:00 ZSU - USZ I, Konferenzzimmer
  • Mittwoch 09.01. 13:30 - 15:00 ZSU - USZ I, Konferenzzimmer
  • Mittwoch 16.01. 13:30 - 15:00 ZSU - USZ I, Konferenzzimmer
  • Mittwoch 23.01. 13:30 - 15:00 ZSU - USZ I, Konferenzzimmer
  • Mittwoch 30.01. 13:30 - 15:00 ZSU - USZ I, Konferenzzimmer

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Das erste Konzept eines Strukturplanes ist am Beginn des eigentlichen Berufspraktikums abzugeben. Die inhaltliche und organisatorische Struktur des Berufspraktikums ist
- von jedem Studierenden vor Beginn des Praktikums zu überlegen,
- mit den Betreuern abzusprechen,
- während des Berufspraktikums ständig den wechselnden Anforderungen und Entwicklungen anzupassen und
- schriftlich in einem Dokumentationsbuch festzuhalten.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung, d.h. mehrere Teilleistungen während des Semesters

Die gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 30. April, bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 30. September zu erfolgen. Studierende, die sich nicht von der ggst. Lehrveranstaltung abgemeldet haben, sind zu beurteilen. Bei negativer Beurteilung ist eine kommissionelle Prüfung unzulässig, der Besuch der Lehrveranstaltung ist zu wiederholen. Rechtsquelle: Satzung der Universität Wien §10 (4, 5, 6).

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Die Studierenden sollen
- eine Berufsvorbereitung für sportbezogene Aufgabenbereiche außerhalb der Schule erfahren; erste Kontakte in sportbezogenen Berufsfeldern knüpfen und mit einer sportberuflichen Praxis im weitesten Sinn konfrontiert werden
- ihr Wissen in die Praxis umsetzen
- Theorie-Praxis-Probleme wahrnehmen
- praxisorientierte Tätigkeit und wissenschaftliche Erkenntnisse verbinden
- im künftigen Berufsfeld an der Seite eines erfahrenen Fachmannes arbeiten
- im direkten Kontakt mit einem Arbeitsprozess innerhalb eines "Sportbetriebes" (im weitesten Sinn) Erfahrungen sammeln, Anstöße für Veränderungen erarbeiten und die sportberufliche Praxis kritisch reflektieren

Prüfungsstoff

Plenarbesprechung, Supervision

Literatur

Atteslander, P. (2010). Methoden der empirischen Sozialforschung (13., neu bearb. u. erw. Aufl.). Berlin: Schmidt.
Girtler, R.(1992). Methoden der qualitativen Sozialforschung. Wien [u.a.]: Böhlau.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

MOD.3.I

Letzte Änderung: Do 10.09.2020 00:27