350492 VU BD2III - Wearables und Apps im Sport (Sport und Multimedia) - Abt. A (2024S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 05.02.2024 09:00 bis Mi 21.02.2024 12:00
- Abmeldung bis So 31.03.2024 12:00
Details
max. 30 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Am Donnerstag, 27.06.2024 findet die LV von 11:00 - 12:30 Uhr im EDV Raum, 2. Stock, USZ II statt (NICHT im Multimediaraum)!
- Donnerstag 21.03. 10:30 - 12:30 ZSU - USZ II, Multimediaraum 2.Stock
- Donnerstag 11.04. 10:30 - 12:30 Digital
- Donnerstag 18.04. 11:00 - 12:30 Digital
- Donnerstag 25.04. 11:00 - 12:30 ZSU - USZ II, Multimediaraum 2.Stock
- Donnerstag 02.05. 10:30 - 12:30 Digital
- Donnerstag 16.05. 11:00 - 12:30 ZSU - USZ II, Multimediaraum 2.Stock
- Donnerstag 23.05. 11:00 - 12:30 ZSU - USZ II, Multimediaraum 2.Stock
- Donnerstag 06.06. 11:00 - 12:30 ZSU - USZ II, Multimediaraum 2.Stock
- Donnerstag 13.06. 11:00 - 12:30 ZSU - USZ II, Seminarraum II, 4. Stock
- Donnerstag 20.06. 11:00 - 12:30 ZSU - USZ II, Multimediaraum 2.Stock
- Donnerstag 27.06. 11:00 - 12:30 ZSU - USZ II, EDV Raum, 2. Stock
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Schriftliche Prüfung zum theoretischen Teil der Lehrveranstaltung, Zeit: 45 Minuten, offene Prüfungsfragen; Beurteilung der Übungsaufgaben; Beurteilung der Mitarbeit und der Präsentationsleistungen.
Beim schriftlichen Test sind keine Hilfsmittel erlaubt, im Rahmen der praktischen Übungen können alle Hilfsquellen miteinbezogen werden.Die gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 31.03., bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 31.10. zu erfolgen. Alle Studierende, die einen Lehrveranstaltungsplatz erhalten haben, sind zu beurteilen, sofern sie sich nicht fristgerecht abgemeldet haben, oder einen wichtigen Grund für den Abbruch der Lehrveranstaltung glaubhaft machen. (§ 10 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung der Universität Wien). Eine negativ beurteilte prüfungsimmanente Lehrveranstaltung ist durch neuerliche Absolvierung zu wiederholen. Eine kommissionelle Beurteilung ist unzulässig. (§ 10 Abs 7 studienrechtlicher Teil der Satzung)Studierende, die bei Prüfungen unerlaubte Hilfsmittel verwenden (zB Schummeln, Abschreiben, Plagiieren, Fälschungen, Ghostwriting etc.), werden nicht beurteilt (Eintrag in u:space: X = nicht beurteilt). Der Prüfungsantritt wird im Sammelzeugnis gesondert dokumentiert und ist auf die zulässige Zahl der Antritte anzurechnen. (§ 12 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung)
Beim schriftlichen Test sind keine Hilfsmittel erlaubt, im Rahmen der praktischen Übungen können alle Hilfsquellen miteinbezogen werden.Die gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 31.03., bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 31.10. zu erfolgen. Alle Studierende, die einen Lehrveranstaltungsplatz erhalten haben, sind zu beurteilen, sofern sie sich nicht fristgerecht abgemeldet haben, oder einen wichtigen Grund für den Abbruch der Lehrveranstaltung glaubhaft machen. (§ 10 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung der Universität Wien). Eine negativ beurteilte prüfungsimmanente Lehrveranstaltung ist durch neuerliche Absolvierung zu wiederholen. Eine kommissionelle Beurteilung ist unzulässig. (§ 10 Abs 7 studienrechtlicher Teil der Satzung)Studierende, die bei Prüfungen unerlaubte Hilfsmittel verwenden (zB Schummeln, Abschreiben, Plagiieren, Fälschungen, Ghostwriting etc.), werden nicht beurteilt (Eintrag in u:space: X = nicht beurteilt). Der Prüfungsantritt wird im Sammelzeugnis gesondert dokumentiert und ist auf die zulässige Zahl der Antritte anzurechnen. (§ 12 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung)
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Die Studierenden verfügen über einen Überblick zu am Markt verfügbaren Wearables und Apps und deren Funktionsumfänge. Sie erwerben praktische Erfahrungen im Umgang mit ausgewählten Produkten und Basis-Wissen für die Erstellung von einfachen (sportbezogenen) Apps.
Als Beurteilungsmaßstab dient das vom Berufsmarkt von SportwissenschafterInnen geforderte Wissens- und Fertigkeits-Niveau, um Gesundheits-, Breiten- und Leistungssport orientierte Tätigkeiten zeitgemäß durchführen und sich den rasch veränderten Verhältnissen und Rahmenbedingungen adäquat anpassen zu können.Beurteilungsanteile:
- Schriftliche Prüfung: 30%
- Projektarbeit inklusive Präsentationsleistung: 40%
- Interaktiv aufbereitete Projektarbeit: 30%Notenschlüssel:
91 bis 100 ... 1
81 bis 90 ... 2
65 bis 80 ... 3
50 bis 64 ... 4
00 bis 49 ... 5
Als Beurteilungsmaßstab dient das vom Berufsmarkt von SportwissenschafterInnen geforderte Wissens- und Fertigkeits-Niveau, um Gesundheits-, Breiten- und Leistungssport orientierte Tätigkeiten zeitgemäß durchführen und sich den rasch veränderten Verhältnissen und Rahmenbedingungen adäquat anpassen zu können.Beurteilungsanteile:
- Schriftliche Prüfung: 30%
- Projektarbeit inklusive Präsentationsleistung: 40%
- Interaktiv aufbereitete Projektarbeit: 30%Notenschlüssel:
91 bis 100 ... 1
81 bis 90 ... 2
65 bis 80 ... 3
50 bis 64 ... 4
00 bis 49 ... 5
Prüfungsstoff
Präsentierte Inhalte und bereitgestellte Materialien auf Moodle.
Literatur
Kirwan, M., Duncan, M. & Vandelanotte, C. (2013). Smartphone apps for physical activity. A systematic review. Journal of science and medicine in sport, 16, e47. https://doi.org/10.1016/j.jsams.2013.10.113Lindo, W. (2016). Phänomen Wearables. eBook.PWC-REPORT. (2016). Socio-economic impact of mHealth. An assessment report for the European Union. PricewaterhouseCoopers. 2013. http://www.gsma.com/connectedliving/wp-content/uploads/2013/06/Socioeconomic_impact-of-mHealth_EU_14062013V2.pdf [17. Mai 2017].Ridgers, N., McNarry, M., & Mackintosh, K. (2016). Feasibility and Effectiveness of Using Wearable Activity Trackers in Youth: A Systematic Review. JMIR Mhealth Uhealth, 23, e129.Schwartz B, Baca A. (2016). Wearables and Apps – Modern Diagnostic Frameworks for Health Promotion through Sport. Deutsche Zeitschrift für Sportmedizin, 16, 67, 131-136.Statista Deutschland (Hrsg.). (2017). Statistiken zu Wearables. Verfügbar unter https://de.statista.com/Wahl, Y., Düking, P., Droszez, A., Wahl, P. & Mester, J. (2017). Criterion-Validity of Commercially Available Physical Activity Tracker to Estimate Step Count, Covered Distance and Energy Expenditure during Sports Conditions. Frontiers in physiology, 8, 725. https://doi.org/10.3389/fphys.2017.00725
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
BD2III
Letzte Änderung: Do 20.06.2024 13:26
- Überblickswissen zum Einsatzgebiet und zur Funktionalität von Wearables und Apps im Sport;
- vertieftem Wissen zu ausgesuchten Technologien und Anwendungen;
- Erfahrungen und Fertigkeiten zu ausgesuchten Systemen;
- Wissen und Basis-Fertigkeiten, um einfache Apps ohne Programmierkenntnisse selbst erstellen zu können.Methoden:
- Frontalvortrag
- Rechercheaufgaben
- Anwendungs-/Übungserfahrung
- Präsentationsvermittlung