350492 VU BD2III - Wearables und Apps im Sport (Sport und Multimedia) - Abt. A (2025S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 03.02.2025 09:00 bis Mi 19.02.2025 12:00
- Abmeldung bis Mo 31.03.2025 12:00
Details
max. 30 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Mittwoch 05.03. 12:00 - 13:30 ZSU - USZ II, Multimediaraum 2.Stock
- Mittwoch 19.03. 12:00 - 13:30 ZSU - USZ II, Multimediaraum 2.Stock
- Mittwoch 26.03. 12:00 - 13:30 ZSU - USZ II, Multimediaraum 2.Stock
- Mittwoch 02.04. 12:00 - 13:30 Digital
- Mittwoch 09.04. 12:00 - 13:30 ZSU - USZ II, Multimediaraum 2.Stock
- N Mittwoch 30.04. 12:00 - 13:30 ZSU - USZ II, Multimediaraum 2.Stock
- Mittwoch 07.05. 12:00 - 13:30 ZSU - USZ II, Multimediaraum 2.Stock
- Mittwoch 14.05. 12:00 - 13:30 Digital
- Mittwoch 21.05. 12:00 - 13:30 ZSU - USZ II, Multimediaraum 2.Stock
- Mittwoch 28.05. 12:00 - 13:30 ZSU - USZ II, Multimediaraum 2.Stock
- Mittwoch 04.06. 12:00 - 13:30 ZSU - USZ II, Multimediaraum 2.Stock
- Mittwoch 11.06. 12:00 - 13:30 ZSU - USZ II, Multimediaraum 2.Stock
- Mittwoch 18.06. 12:00 - 13:30 ZSU - USZ II, Multimediaraum 2.Stock
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Um die Lehrveranstaltung erfolgreich abzuschließen, müssen die Studierenden folgende Leistungen erbringen:
1. Aktive Teilnahme & Online-Aufgaben
- Regelmäßige Anwesenheit
- Kurze Quizze und Aufgaben auf Moodle
2. Projektarbeit in Gruppen von 2-3 Personen
- Exposé: schriftliche Skizze des Projektziels
- Präsentation: Vorstellung der Projektergebnisse
- Infografik: Visuelle Aufbereitung zentraler Erkenntnisse des ProjektsDie gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 31.03., bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 31.10. zu erfolgen. Alle Studierende, die einen Lehrveranstaltungsplatz erhalten haben, sind zu beurteilen, sofern sie sich nicht fristgerecht abgemeldet haben, oder einen wichtigen Grund für den Abbruch der Lehrveranstaltung glaubhaft machen. (§ 10 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung der Universität Wien). Eine negativ beurteilte prüfungsimmanente Lehrveranstaltung ist durch neuerliche Absolvierung zu wiederholen. Eine kommissionelle Beurteilung ist unzulässig. (§ 10 Abs 7 studienrechtlicher Teil der Satzung)Studierende, die bei Prüfungen unerlaubte Hilfsmittel verwenden (zB Schummeln, Abschreiben, Plagiieren, Fälschungen, Ghostwriting etc.), werden nicht beurteilt (Eintrag in u:space: X = nicht beurteilt). Der Prüfungsantritt wird im Sammelzeugnis gesondert dokumentiert und ist auf die zulässige Zahl der Antritte anzurechnen. (§ 12 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung)
1. Aktive Teilnahme & Online-Aufgaben
- Regelmäßige Anwesenheit
- Kurze Quizze und Aufgaben auf Moodle
2. Projektarbeit in Gruppen von 2-3 Personen
- Exposé: schriftliche Skizze des Projektziels
- Präsentation: Vorstellung der Projektergebnisse
- Infografik: Visuelle Aufbereitung zentraler Erkenntnisse des ProjektsDie gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 31.03., bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 31.10. zu erfolgen. Alle Studierende, die einen Lehrveranstaltungsplatz erhalten haben, sind zu beurteilen, sofern sie sich nicht fristgerecht abgemeldet haben, oder einen wichtigen Grund für den Abbruch der Lehrveranstaltung glaubhaft machen. (§ 10 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung der Universität Wien). Eine negativ beurteilte prüfungsimmanente Lehrveranstaltung ist durch neuerliche Absolvierung zu wiederholen. Eine kommissionelle Beurteilung ist unzulässig. (§ 10 Abs 7 studienrechtlicher Teil der Satzung)Studierende, die bei Prüfungen unerlaubte Hilfsmittel verwenden (zB Schummeln, Abschreiben, Plagiieren, Fälschungen, Ghostwriting etc.), werden nicht beurteilt (Eintrag in u:space: X = nicht beurteilt). Der Prüfungsantritt wird im Sammelzeugnis gesondert dokumentiert und ist auf die zulässige Zahl der Antritte anzurechnen. (§ 12 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung)
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Beurteilungsanteile:
1. Anwesenheit, Quizes und Moodel-Aufgaben: 30%
2. Projektarbeit in Gruppen: 70%
- Exposé: 20%
- Präsentation: 30%
- Infografik: 20%Notenschlüssel:
91 bis 100 ... 1
81 bis 90 ... 2
65 bis 80 ... 3
50 bis 64 ... 4
00 bis 49 ... 5
1. Anwesenheit, Quizes und Moodel-Aufgaben: 30%
2. Projektarbeit in Gruppen: 70%
- Exposé: 20%
- Präsentation: 30%
- Infografik: 20%Notenschlüssel:
91 bis 100 ... 1
81 bis 90 ... 2
65 bis 80 ... 3
50 bis 64 ... 4
00 bis 49 ... 5
Prüfungsstoff
Präsentierte Inhalte und bereitgestellte Materialien auf Moodle.
Literatur
Aroganam, G., Manivannan, N., & Harrison, D. (2019). Review on Wearable Technology Sensors Used in Consumer Sport Applications. Sensors, 19(9), 1983. https://doi.org/10.3390/s19091983
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
BD2III
Letzte Änderung: So 02.03.2025 11:47
- Überblickswissen zum Einsatzgebiet und zur Funktionalität von Wearables und Apps im Gesundheits-, Breiten- und Leistungssport;
- vertieftem Wissen zu ausgesuchten Technologien und Anwendungen;
- Basis-Fertigkeiten, um einfache Apps ohne Programmierkenntnisse selbst zu skizzieren;
- Verständnis für rechtliche und ethische Aspekte im Umgang mit Daten;Methoden:
- Frontalvortrag und aktive Interaktion durch kleine Gruppenübungen
- Projektarbeit in Gruppen mit Abschlusspräsentation