350496 SE MOD.1.II - Sportpsychologische Diagnostik und Intervention (2024S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 05.02.2024 09:00 bis Mi 21.02.2024 12:00
- Anmeldung von Fr 01.03.2024 09:00 bis Fr 08.03.2024 12:00
- Abmeldung bis So 31.03.2024 12:00
Details
max. 30 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Dienstag 05.03. 10:30 - 12:00 ZSU - USZ I, Hörsaal 3 EG
- Dienstag 19.03. 10:30 - 12:00 ZSU - USZ I, Hörsaal 3 EG
- Dienstag 09.04. 10:30 - 12:00 ZSU - USZ I, Hörsaal 3 EG
- Dienstag 16.04. 10:30 - 12:00 ZSU - USZ I, Hörsaal 3 EG
- Dienstag 23.04. 10:30 - 12:00 ZSU - USZ I, Hörsaal 3 EG
- Dienstag 30.04. 10:30 - 12:00 ZSU - USZ I, Hörsaal 3 EG
- Dienstag 07.05. 10:30 - 12:00 ZSU - USZ I, Hörsaal 3 EG
- Dienstag 14.05. 10:30 - 12:00 ZSU - USZ I, Hörsaal 3 EG
- Dienstag 21.05. 10:30 - 12:00 ZSU - USZ I, Hörsaal 3 EG
- Dienstag 28.05. 10:30 - 12:00 ZSU - USZ I, Hörsaal 3 EG
- Dienstag 04.06. 10:30 - 12:00 ZSU - USZ I, Hörsaal 3 EG
- Dienstag 11.06. 10:30 - 12:00 ZSU - USZ I, Hörsaal 3 EG
- Dienstag 18.06. 10:30 - 12:00 ZSU - USZ I, Hörsaal 3 EG
- Dienstag 25.06. 10:30 - 12:00 ZSU - USZ I, Hörsaal 3 EG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Einführung in die wissenschaftliche Konzeption, Erstellung, Anwendung sowie Evaluation sportpsychologischer Diagnostik und sportpsychologischer Interventionen (Psychoregulation, Zielsetzung, Selfgesprächsregulation, Pre-Performance Routinen, Mentales Training). Vermittlung via Frontal-Inputs, e-learning Aufgaben, Gruppenarbeiten und Individualarbeiten, und Bearbeitung verschiedener Fallstudien.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Vorbereitung auf Seminareinheiten (32%), Testung + Interpretation (30%), und Präsentation (38%).Benotung:
1 = 100 - 87%
2 = 86 - 75%
3 = 74 - 63%
4 = 62 - 50%
5 = 49% und wenigerDie gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 31.03., bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 31.10. zu erfolgen. Alle Studierende, die einen Lehrveranstaltungsplatz erhalten haben, sind zu beurteilen, sofern sie sich nicht fristgerecht abgemeldet haben, oder einen wichtigen Grund für den Abbruch der Lehrveranstaltung glaubhaft machen. (§ 10 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung der Universität Wien). Eine negativ beurteilte prüfungsimmanente Lehrveranstaltung ist durch neuerliche Absolvierung zu wiederholen. Eine kommissionelle Beurteilung ist unzulässig. (§ 10 Abs 7 studienrechtlicher Teil der Satzung)Studierende, die bei Prüfungen unerlaubte Hilfsmittel verwenden (zB Schummeln, Abschreiben, Plagiieren, Fälschungen, Ghostwriting etc.), werden nicht beurteilt (Eintrag in u:space: X = nicht beurteilt). Der Prüfungsantritt wird im Sammelzeugnis gesondert dokumentiert und ist auf die zulässige Zahl der Antritte anzurechnen. (§ 12 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung)
1 = 100 - 87%
2 = 86 - 75%
3 = 74 - 63%
4 = 62 - 50%
5 = 49% und wenigerDie gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 31.03., bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 31.10. zu erfolgen. Alle Studierende, die einen Lehrveranstaltungsplatz erhalten haben, sind zu beurteilen, sofern sie sich nicht fristgerecht abgemeldet haben, oder einen wichtigen Grund für den Abbruch der Lehrveranstaltung glaubhaft machen. (§ 10 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung der Universität Wien). Eine negativ beurteilte prüfungsimmanente Lehrveranstaltung ist durch neuerliche Absolvierung zu wiederholen. Eine kommissionelle Beurteilung ist unzulässig. (§ 10 Abs 7 studienrechtlicher Teil der Satzung)Studierende, die bei Prüfungen unerlaubte Hilfsmittel verwenden (zB Schummeln, Abschreiben, Plagiieren, Fälschungen, Ghostwriting etc.), werden nicht beurteilt (Eintrag in u:space: X = nicht beurteilt). Der Prüfungsantritt wird im Sammelzeugnis gesondert dokumentiert und ist auf die zulässige Zahl der Antritte anzurechnen. (§ 12 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung)
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Positive Beurteilung ab 50%/Punkte.- Die Studierenden verstehen die Bedeutung und Anwendung ausgewählter sportpsychologisch-diagnostischer Verfahren.
- Die Studierenden kennen unterschiedliche sportpsychologische Interventionen und können Sie entlang einer zugrundeliegenden sportpsychologischen Diagnostik zuordnen und anwenden.
- Die Studierenden können psychologische Interventionsziele erkennen und ihre Bedeutsamkeit im Sinne der sportlichen Leistungsoptimierung berücksichtigen.
- Die Studierenden kennen unterschiedliche sportpsychologische Interventionen und können Sie entlang einer zugrundeliegenden sportpsychologischen Diagnostik zuordnen und anwenden.
- Die Studierenden können psychologische Interventionsziele erkennen und ihre Bedeutsamkeit im Sinne der sportlichen Leistungsoptimierung berücksichtigen.
Prüfungsstoff
Inhalte der LVA & Literatur
Literatur
Die Literatur wird über Moodle zur Verfügung gestellt.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
MOD.1.II
Letzte Änderung: Do 16.05.2024 10:07