Universität Wien

350498 SE MSC.IV - Forschungspraktikum - Begleitseminar (Naturwissenschaft) - Abt. C (2024S)

1.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 35 - Sportwissenschaft
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 20 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine

Die Lehrveranstaltung finden am Montag, 16:30-18:00 Uhr statt.

Die Termine lauten:
1. 04.03.2024, 16:30-18:00, digital.
2. 15.04.2024, 16:30-18:00 Uhr, Multimediaraum, 2.Stock, USZ II.
3. 13.05.2024, 16:30-18:00 Uhr, Multimediaraum, 2.Stock, USZ II.
4. 17.06.2024, 16:30-18:00 Uhr, Multimediaraum, 2.Stock, USZ II.


Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Mitarbeit in den Forschungsgebieten der naturwissenschaftlichen und medizinischen Abteilungen bzw. eigenständige Durchführung von kleinen Forschungsprojekten

Themen:

https://institut-schmelz.univie.ac.at/abteilungen/biomechanik-bewegungswissenschaft-und-sportinformatik/themen-fuer-wiss-arbeiten/

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Beurteilung der Praktikumstätigkeit und ggf. des Abschlussberichts (80%); Präsentation und Berichtlegung/Protokolle (20%)

Die gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 31.03., bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 31.10. zu erfolgen. Alle Studierende, die einen Lehrveranstaltungsplatz erhalten haben, sind zu beurteilen, sofern sie sich nicht fristgerecht abgemeldet haben, oder einen wichtigen Grund für den Abbruch der Lehrveranstaltung glaubhaft machen. (§ 10 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung der Universität Wien). Eine negativ beurteilte prüfungsimmanente Lehrveranstaltung ist durch neuerliche Absolvierung zu wiederholen. Eine kommissionelle Beurteilung ist unzulässig. (§ 10 Abs 7 studienrechtlicher Teil der Satzung)

Studierende, die bei Prüfungen unerlaubte Hilfsmittel verwenden (zB Schummeln, Abschreiben, Plagiieren, Fälschungen, Ghostwriting etc.), werden nicht beurteilt (Eintrag in u:space: X = nicht beurteilt). Der Prüfungsantritt wird im Sammelzeugnis gesondert dokumentiert und ist auf die zulässige Zahl der Antritte anzurechnen. (§ 12 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung)

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Teilnahme (Präsenz bzw. virtuell) an 75% der Präsentationstermine
Regelmäßige Einreichung von Arbeitsprotokollen (zumindest 75 %)
Präsentation der Tätigkeiten im/in den Forschungsprojekt(en)
Mitarbeit im Ausmaß der im Studienplan spezifizierten ECTS an Forschungsprojekten (geht zu 80% in die Beurteilung ein).
87.5%/1;75%/2;62.5%/3;50%/4

Prüfungsstoff

Beurteilung der Arbeitsprotokolle, der Präsentation und der Tätigkeiten im Forschungsprojekt (Praktikumstätigkeit)

Literatur

Projektspezifisch

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

MSC.IV

Letzte Änderung: Do 16.05.2024 10:07