350498 SE MSC.IV - Forschungspraktikum - Begleitseminar (Naturwissenschaft) - Abt. C (2024S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 05.02.2024 09:00 bis Mi 21.02.2024 12:00
- Anmeldung von Fr 01.03.2024 09:00 bis Fr 08.03.2024 12:00
- Abmeldung bis So 31.03.2024 12:00
Details
max. 20 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine
Die Lehrveranstaltung finden am Montag, 16:30-18:00 Uhr statt.
Die Termine lauten:1. 04.03.2024, 16:30-18:00, digital.
2. 15.04.2024, 16:30-18:00 Uhr, Multimediaraum, 2.Stock, USZ II.
3. 13.05.2024, 16:30-18:00 Uhr, Multimediaraum, 2.Stock, USZ II.
4. 17.06.2024, 16:30-18:00 Uhr, Multimediaraum, 2.Stock, USZ II.
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Mitarbeit in den Forschungsgebieten der naturwissenschaftlichen und medizinischen Abteilungen bzw. eigenständige Durchführung von kleinen ForschungsprojektenThemen:https://institut-schmelz.univie.ac.at/abteilungen/biomechanik-bewegungswissenschaft-und-sportinformatik/themen-fuer-wiss-arbeiten/
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Beurteilung der Praktikumstätigkeit und ggf. des Abschlussberichts (80%); Präsentation und Berichtlegung/Protokolle (20%)Die gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 31.03., bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 31.10. zu erfolgen. Alle Studierende, die einen Lehrveranstaltungsplatz erhalten haben, sind zu beurteilen, sofern sie sich nicht fristgerecht abgemeldet haben, oder einen wichtigen Grund für den Abbruch der Lehrveranstaltung glaubhaft machen. (§ 10 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung der Universität Wien). Eine negativ beurteilte prüfungsimmanente Lehrveranstaltung ist durch neuerliche Absolvierung zu wiederholen. Eine kommissionelle Beurteilung ist unzulässig. (§ 10 Abs 7 studienrechtlicher Teil der Satzung)Studierende, die bei Prüfungen unerlaubte Hilfsmittel verwenden (zB Schummeln, Abschreiben, Plagiieren, Fälschungen, Ghostwriting etc.), werden nicht beurteilt (Eintrag in u:space: X = nicht beurteilt). Der Prüfungsantritt wird im Sammelzeugnis gesondert dokumentiert und ist auf die zulässige Zahl der Antritte anzurechnen. (§ 12 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung)
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Teilnahme (Präsenz bzw. virtuell) an 75% der Präsentationstermine
Regelmäßige Einreichung von Arbeitsprotokollen (zumindest 75 %)
Präsentation der Tätigkeiten im/in den Forschungsprojekt(en)
Mitarbeit im Ausmaß der im Studienplan spezifizierten ECTS an Forschungsprojekten (geht zu 80% in die Beurteilung ein).
87.5%/1;75%/2;62.5%/3;50%/4
Regelmäßige Einreichung von Arbeitsprotokollen (zumindest 75 %)
Präsentation der Tätigkeiten im/in den Forschungsprojekt(en)
Mitarbeit im Ausmaß der im Studienplan spezifizierten ECTS an Forschungsprojekten (geht zu 80% in die Beurteilung ein).
87.5%/1;75%/2;62.5%/3;50%/4
Prüfungsstoff
Beurteilung der Arbeitsprotokolle, der Präsentation und der Tätigkeiten im Forschungsprojekt (Praktikumstätigkeit)
Literatur
Projektspezifisch
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
MSC.IV
Letzte Änderung: Do 16.05.2024 10:07