350549 UE BP2II - Spiele durchführen - Abt. D (2024S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 05.02.2024 09:00 bis Mi 21.02.2024 12:00
- Abmeldung bis So 31.03.2024 12:00
Details
max. 30 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Dienstag 05.03. 14:00 - 15:30 ZSU - USZ I, Halle 4 Turnsaal EG
- Dienstag 19.03. 14:00 - 15:30 ZSU - USZ I, Halle 4 Turnsaal EG
- Dienstag 09.04. 14:00 - 15:30 ZSU - USZ I, Halle 4 Turnsaal EG
- Dienstag 16.04. 14:00 - 15:30 ZSU - USZ I, Halle 4 Turnsaal EG
- Dienstag 23.04. 14:00 - 15:30 ZSU - USZ I, Halle 4 Turnsaal EG
- Dienstag 30.04. 14:00 - 15:30 ZSU - USZ I, Halle 4 Turnsaal EG
- Dienstag 07.05. 14:00 - 15:30 ZSU - USZ I, Halle 4 Turnsaal EG
- Dienstag 14.05. 14:00 - 15:30 ZSU - USZ I, Halle 4 Turnsaal EG
- Dienstag 21.05. 14:00 - 15:30 ZSU - USZ I, Halle 4 Turnsaal EG
- Dienstag 28.05. 14:00 - 15:30 ZSU - USZ I, Halle 4 Turnsaal EG
- Dienstag 04.06. 14:00 - 15:30 ZSU - USZ I, Halle 4 Turnsaal EG
- Dienstag 11.06. 14:00 - 15:30 ZSU - USZ I, Halle 4 Turnsaal EG
- Dienstag 18.06. 14:00 - 15:30 ZSU - USZ I, Halle 4 Turnsaal EG
- Dienstag 25.06. 14:00 - 15:30 ZSU - USZ I, Halle 4 Turnsaal EG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Kennenlernen und Erproben diverser Bewegungs- und Sportspiele für unterschiedliche Zielgruppen
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Lehrveranstaltung hat immanenten Prüfungscharakter.
Anwesenheit (Erfüllung der Frequenzpflicht); Beurteilung der Mitarbeit (Engagement, Lernbereitschaft, Teamwork), des Lehrauftritts (Planung, Durchführung und Reflexion) sowie aller schriftlichen Unterlagen (Stundenbild, Reflexionsprotokoll, kurze Arbeit zu einem selbstgewählten Aspekt, der im Zuge der LV Interesse erweckt hat unter Verwendung wissenschaftlicher Literatur)Die gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 31.03., bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 31.10. zu erfolgen. Alle Studierende, die einen Lehrveranstaltungsplatz erhalten haben, sind zu beurteilen, sofern sie sich nicht fristgerecht abgemeldet haben, oder einen wichtigen Grund für den Abbruch der Lehrveranstaltung glaubhaft machen. (§ 10 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung der Universität Wien). Eine negativ beurteilte prüfungsimmanente Lehrveranstaltung ist durch neuerliche Absolvierung zu wiederholen. Eine kommissionelle Beurteilung ist unzulässig. (§ 10 Abs 7 studienrechtlicher Teil der Satzung)Studierende, die bei Prüfungen unerlaubte Hilfsmittel verwenden (zB Schummeln, Abschreiben, Plagiieren, Fälschungen, Ghostwriting etc.), werden nicht beurteilt (Eintrag in u:space: X = nicht beurteilt). Der Prüfungsantritt wird im Sammelzeugnis gesondert dokumentiert und ist auf die zulässige Zahl der Antritte anzurechnen. (§ 12 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung)
Anwesenheit (Erfüllung der Frequenzpflicht); Beurteilung der Mitarbeit (Engagement, Lernbereitschaft, Teamwork), des Lehrauftritts (Planung, Durchführung und Reflexion) sowie aller schriftlichen Unterlagen (Stundenbild, Reflexionsprotokoll, kurze Arbeit zu einem selbstgewählten Aspekt, der im Zuge der LV Interesse erweckt hat unter Verwendung wissenschaftlicher Literatur)Die gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 31.03., bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 31.10. zu erfolgen. Alle Studierende, die einen Lehrveranstaltungsplatz erhalten haben, sind zu beurteilen, sofern sie sich nicht fristgerecht abgemeldet haben, oder einen wichtigen Grund für den Abbruch der Lehrveranstaltung glaubhaft machen. (§ 10 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung der Universität Wien). Eine negativ beurteilte prüfungsimmanente Lehrveranstaltung ist durch neuerliche Absolvierung zu wiederholen. Eine kommissionelle Beurteilung ist unzulässig. (§ 10 Abs 7 studienrechtlicher Teil der Satzung)Studierende, die bei Prüfungen unerlaubte Hilfsmittel verwenden (zB Schummeln, Abschreiben, Plagiieren, Fälschungen, Ghostwriting etc.), werden nicht beurteilt (Eintrag in u:space: X = nicht beurteilt). Der Prüfungsantritt wird im Sammelzeugnis gesondert dokumentiert und ist auf die zulässige Zahl der Antritte anzurechnen. (§ 12 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung)
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
- Erkennen und Erfahren zentraler didaktischer Grundsätze der Spielvermittlung
- Entwicklung der Demonstrations- und Vermittlungsfähigkeit grundlegender Elemente von bewegungsorientierter Spiele (Technik, Taktik)
- Verbesserung der Unterrichtskompetenz (Anleitungs- und Demonstrationsfähigkeit)
- Entwicklung der Fähigkeit zur Anpassung von Spielen an unterschiedliche Erfordernisse (Gruppengröße und -zusammensetzung, Alter und Könnensniveau der TeilnehmerInnen, Platz- und Materialverfügbarkeit, ...)
- Erlernen von Reflexionsvermögen über das eigene unterrichtliche Handeln
- Wissen um die Rolle des/der SpielleiterIn
- Erwerb von spielübergreifender Fähigkeiten in grundlegenden technischen, taktischen, sozialen und organisatorischen Bereichen
- Entwicklung der Demonstrations- und Vermittlungsfähigkeit grundlegender Elemente von bewegungsorientierter Spiele (Technik, Taktik)
- Verbesserung der Unterrichtskompetenz (Anleitungs- und Demonstrationsfähigkeit)
- Entwicklung der Fähigkeit zur Anpassung von Spielen an unterschiedliche Erfordernisse (Gruppengröße und -zusammensetzung, Alter und Könnensniveau der TeilnehmerInnen, Platz- und Materialverfügbarkeit, ...)
- Erlernen von Reflexionsvermögen über das eigene unterrichtliche Handeln
- Wissen um die Rolle des/der SpielleiterIn
- Erwerb von spielübergreifender Fähigkeiten in grundlegenden technischen, taktischen, sozialen und organisatorischen Bereichen
Prüfungsstoff
- Vortrag über theoretische und praktische Grundlagen zur Unterrichtskonzeption und-gestaltung sowie ‚Modelleinheiten‘ des LV-Leiters
- selbstständiges Planen und Durchführen von Spielsequenzen unter Miteinbeziehung von sportspieldidaktischen Konzepten sowie methodisch-didaktische Wege zur Vermittlung (Lehrauftritt) unter besonderer Berücksichtigung der Heterogenität unterschiedlicher Gruppen und den sich daraus ergebenden Problemen und Aufgabenstellungen
- Reflexionstätigkeit (Eigen- und Fremdreflexion)
- selbstständiges Planen und Durchführen von Spielsequenzen unter Miteinbeziehung von sportspieldidaktischen Konzepten sowie methodisch-didaktische Wege zur Vermittlung (Lehrauftritt) unter besonderer Berücksichtigung der Heterogenität unterschiedlicher Gruppen und den sich daraus ergebenden Problemen und Aufgabenstellungen
- Reflexionstätigkeit (Eigen- und Fremdreflexion)
Literatur
Da die Literaturrecherche etwaige Sportspiele betreffend ein Teil des Inhalts dieser Lehrveranstaltung ist, werden im Vorfeld keine Literaturangaben getätigt.
Am Semesterende werden dann allerdings alle gesammelten Stundenbilder der in dieser Lehrveranstaltung durchgeführten Unterrichtssequenzen auf der Moodle-Plattform dieser LV hochgeladen und dadurch allen Teilnehmer*innen zu Verfügung gestellt.
Am Semesterende werden dann allerdings alle gesammelten Stundenbilder der in dieser Lehrveranstaltung durchgeführten Unterrichtssequenzen auf der Moodle-Plattform dieser LV hochgeladen und dadurch allen Teilnehmer*innen zu Verfügung gestellt.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
BP2II
Letzte Änderung: Do 16.05.2024 10:07