Universität Wien

350582 VU Gymnastik und Tanz - Rhythmisches Bewegen, Gestalten, Darstellen 2 - Abt. F (2019S)

Vertiefung und Vermittlungskonzepte (= KÖLEI gestaltende-darstellender BWH)

2.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 35 - Sportwissenschaft
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Für die 1. Einheit besteht Anwesenheitspflicht.

Montag 04.03. 15:30 - 17:00 ZSU - USZ I, Halle 2 Turnsaal EG
Montag 11.03. 15:30 - 17:00 ZSU - USZ I, Halle 2 Turnsaal EG
Montag 18.03. 15:30 - 17:00 ZSU - USZ I, Halle 2 Turnsaal EG
Montag 25.03. 15:30 - 17:00 ZSU - USZ I, Halle 2 Turnsaal EG
Montag 01.04. 15:30 - 17:00 ZSU - USZ I, Halle 2 Turnsaal EG
Montag 08.04. 15:30 - 17:00 ZSU - USZ I, Halle 2 Turnsaal EG
Montag 29.04. 15:30 - 17:00 ZSU - USZ I, Halle 2 Turnsaal EG
Montag 06.05. 15:30 - 17:00 ZSU - USZ I, Halle 2 Turnsaal EG
Montag 13.05. 15:30 - 17:00 ZSU - USZ I, Halle 2 Turnsaal EG
Montag 20.05. 15:30 - 17:00 ZSU - USZ I, Halle 2 Turnsaal EG
Montag 27.05. 15:30 - 17:00 ZSU - USZ I, Halle 2 Turnsaal EG
Montag 03.06. 15:30 - 17:00 ZSU - USZ I, Halle 2 Turnsaal EG
Montag 17.06. 15:30 - 17:00 ZSU - USZ I, Halle 2 Turnsaal EG
Montag 24.06. 15:30 - 17:00 ZSU - USZ I, Halle 2 Turnsaal EG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Kompetenzenerwerb:

- Selbstkompetenz:
- Körperlich-motorische Leistungsfähigkeit einschätzen können
- Durch das Erlernen einer Tanztechnik und gezielten Übungen zur Körperwahrnehmung
wird das eigene Körperbewusstsein gefördert
- Erwerben eines vielfältigen Bewegungsrepertoires
- Schulung der Beobachtungsfähigkeit, der Eigenkreativität und der
Entscheidungsfähigkeit
- Theoretisches Wissen in der Praxis umsetzen
- Aktive Teilnahme am Unterricht

> Sozialkompetenz:
- Miteinander agieren und umgehen können (in Kleingruppen bei Partnering)
- In einer Gruppe bestehen und kooperieren können (gruppendynamische Prozesse,
Teamfähigkeit, Kritikfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Kommunikationsfähigkeit)
- Unterschiedliche Rollen und Aufgaben übernehmen und reflektieren

> Methodenkompetenz:
- Tänzerische BWH gesundheitsorientiert durchführen können
- Stellenwert von Rhythmus, Musik und Tanz erkennen
- Ausgewählte tänzerische Übungen und BWH hinsichtlich ihrer Gesundheitsrelevanz
beurteilen können
- Tänzerische BWH beschreiben und bewerten können (z.B. wesentliche
Technikmerkmale, Qualität, Bewegungsformen bewerten, usw.)
- Sicheres Durchführen der BWH (Gefahrenquellen erkennen und
Sicherheitsmaßnahmen treffen)
- Handwerkzeug, damit eine altersgerechte und erlebnisorientierte Gestaltung des
Unterrichts (Kinder, Jugendliche und Erwachsene) erfolgen kann
- Wechselwirkung von „Pädagoge-Inhalt- Zielgruppe“
- Kennenlernen vielfältiger Unterrichtsformen (räumliche Organisation,
Musikrichtungen, Ruhe-/Bewegungsphasen, Vortanzen& Beobachten, freien und
eingrenzenden Aufgabenstellungen, mit/ohne Handgerät, Materialien, usw.)
- Auseinandersetzen mit möglichen Arbeitsmitteln (Raum, Schuhe, Kostüme,
Einrichtungsgegenstände, Bälle, Reifen, Stäbe, Tücher, Matten, Rhythmusinstrumente,
usw.) im Hinblick auf die Schule

>Fachkompetenz:
- anatomische und physiologische Grundlagen des Körpers kennen und dieses Wissen
anwenden können
- Bewegungsprinzipien und Technik diverser Tanzstile kennen und können lernen:
- Bewegungslieder (z.B. für die Sekundarstufe 1 geeignet)
- Volkstänze, Paartanz
- Ballett
- Akrobatik, Partnering
- Afro, Orientalisch
- Contemporary Dance , Modern Dance, Chladek- System,
- Improvisation
- Jazz Dance, Musical
- Video Clip Dance
- Streetdance, Hip Hop, Funky Dance
- Aerobic, Zumba
- Yoga/ Pilates
- Austesten und Verinnerlichen verschiedener Bewegungsmöglichkeiten-> differenzierte
Bewegungssprache
- tänzerische, gymnastische und akrobatische Bewegungsformen umsetzen können
- einfache Rhythmen erkennen und dazu vorgegebene Bewegungen ausführen (z.B. Takt
mitzählen; vorgegebene Schritte im Rhythmus nachmachen)
- „Analyse von Musikstücken“ (Strophe, Refrain, usw.)
- Bewegungsbegleitung (musikalische Mittel, um die Bewegung zu begleiten)
- alleine oder in der Gruppe einfache Bewegungsformen (siehe oben) erfahren und
zeigen können
- entsprechende Bewegungsformen (er)finden und ausführen können
- Bewegungsverbindungen und einfache Choreographien erfinden und präsentieren
können

Ziel:
- die Vermittlung der Vielfältigkeit tänzerischer Ausdrucksmöglichkeiten , wobei
verschiedene inhaltliche Schwerpunkte gesetzt werden können
- Verbesserung des Eigenkönnens
- Entwicklungsprozesse initiieren können
- Bildungs- und Erziehungsauftrag von Tanz in der Schule: grundlegende Bildung,
Handlungskompetenzen, Erfüllen der Standards, Unterrichtsgestaltung, Inhalt,
Leistungsvermittlung/- bewertung, Qualitätssicherung

Inhalt
> Einbindung von Tanz in das UF Bewegung und Sport (in Anlehnung an die oben genannten
Kompetenzen):
- Persönlichkeitsentwicklung
- Entwicklung von gestalterischen, kreativen und ästhetischen Fähigkeiten
- Empathie und Kommunikation
- selbstverantwortliches und reflektiertes Handeln
- Freude an der Bewegung
- Freiräume schaffen
- Bewegungs-, Sinnes-, Körper-, Material-, Sozial- und Umwelterfahrungen
- Sich zeigen/präsentieren können
- Förderung gruppendynamischer Prozesse
- Beitrag zur „bewegten Schule“
- Schulaufführungen (uvm.)

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

- Aktive und regelmäßige Teilnahme am Unterricht
- Verbesserung des Eigenkönnens

Theoretisch:
- Fachbereichsarbeit
- Stundenprotokoll (vorgegebene Beobachtungsaufgaben)

Praktisch:
- Hospitation in einer Schule (inkl. Lehrauftritt-> Simulieren einer Unterrichtseinheit)
- Soloauftritt (mit Handgerät)
- Choreographie (Gruppe, mit Handgeräten)
- Choreographie (zu einem Thema)

Die gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 30. April, bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 30. September zu erfolgen. Studierende, die sich nicht von der ggst. Lehrveranstaltung abgemeldet haben, sind zu beurteilen. Bei negativer Beurteilung ist eine kommissionelle Prüfung unzulässig, der Besuch der Lehrveranstaltung ist zu wiederholen. Rechtsquelle: Satzung der Universität Wien §10 (4, 5, 6).

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

- Entwicklung von (den oben formulierten) Kompetenzen seitens der Studierenden zur
Gestaltung von gymnastisch-tänzerischen Lernprozessen im Rahmen des Schulunterrichts
- Gymnastisch- tänzerische Inhalte planen, durchführen und reflektieren können
- Einsatz von Handgeräten/ Materialien und Musik nützen können
- Tanzpraktisches Können und methodisch-didaktische Aspekte im Hinblick auf die jeweilige
Altersstufe und das Leistungsniveau anpassen bzw. anwenden können
- Tanztheoretisches und sportwissenschaftliches Wissen anwenden können
- Umgang mit gruppendynamischen Prozessen
- Leistungsüberprüfung siehe „Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel“

Prüfungsstoff

-exemplarische Kurzeinheiten mit verschiedenen Inhalten und Themen, deren Diskussion
und Reflexion
- ausgewählte, unterschiedliche Lehrproben (Planen, Durchführen und Evaluieren)
- Theorie die in den Einheiten vermittelt wird (Stundenprotokolle, Videos, PPP, usw.)
- Soloauftritt und Choreographien in der Gruppe
- Fachbereichsarbeit
- Literatur

Literatur

wird in der LV bekannt gegeben (Moodle)

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Fr 04.08.2023 00:27