350602 VU MOD.2.II - Programme und Netzwerke im Breiten- und Spitzensport (2024S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 05.02.2024 09:00 bis Mi 21.02.2024 12:00
- Anmeldung von Fr 01.03.2024 09:00 bis Fr 08.03.2024 12:00
- Abmeldung bis So 31.03.2024 12:00
Details
max. 30 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Donnerstag 07.03. 09:30 - 11:00 ZSU - USZ I, Hörsaal 2 EG
- Donnerstag 14.03. 09:30 - 11:00 ZSU - USZ I, Hörsaal 2 EG
- Donnerstag 21.03. 09:30 - 11:00 ZSU - USZ I, Hörsaal 2 EG
- Donnerstag 11.04. 09:30 - 11:00 ZSU - USZ I, Hörsaal 2 EG
- Donnerstag 18.04. 09:30 - 11:00 ZSU - USZ I, Hörsaal 2 EG
- Donnerstag 25.04. 09:30 - 11:00 ZSU - USZ I, Hörsaal 2 EG
- Donnerstag 02.05. 09:30 - 11:00 ZSU - USZ I, Hörsaal 2 EG
- Donnerstag 16.05. 09:30 - 11:00 ZSU - USZ I, Hörsaal 2 EG
- Donnerstag 23.05. 09:30 - 11:00 ZSU - USZ I, Hörsaal 2 EG
- Donnerstag 06.06. 09:30 - 11:00 ZSU - USZ I, Hörsaal 2 EG
- Donnerstag 13.06. 09:30 - 11:00 ZSU - USZ I, Hörsaal 2 EG
- Donnerstag 20.06. 09:30 - 11:00 ZSU - USZ I, Hörsaal 2 EG
- Donnerstag 27.06. 09:30 - 11:00 ZSU - USZ I, Hörsaal 2 EG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Lehrveranstaltung mit immanenten Prüfungscharakter:
- Kurzbeiträge
- Abgabe und Präsentation eines Programmkonzeptes (letzte LV-Einheit)Wertigkeit: Kurzbeiträge 60% / Konzept 40%Die gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 31.03., bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 31.10. zu erfolgen. Alle Studierende, die einen Lehrveranstaltungsplatz erhalten haben, sind zu beurteilen, sofern sie sich nicht fristgerecht abgemeldet haben, oder einen wichtigen Grund für den Abbruch der Lehrveranstaltung glaubhaft machen. (§ 10 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung der Universität Wien). Eine negativ beurteilte prüfungsimmanente Lehrveranstaltung ist durch neuerliche Absolvierung zu wiederholen. Eine kommissionelle Beurteilung ist unzulässig. (§ 10 Abs 7 studienrechtlicher Teil der Satzung)Studierende, die bei Prüfungen unerlaubte Hilfsmittel verwenden (zB Schummeln, Abschreiben, Plagiieren, Fälschungen, Ghostwriting etc.), werden nicht beurteilt (Eintrag in u:space: X = nicht beurteilt). Der Prüfungsantritt wird im Sammelzeugnis gesondert dokumentiert und ist auf die zulässige Zahl der Antritte anzurechnen. (§ 12 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung)
- Kurzbeiträge
- Abgabe und Präsentation eines Programmkonzeptes (letzte LV-Einheit)Wertigkeit: Kurzbeiträge 60% / Konzept 40%Die gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 31.03., bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 31.10. zu erfolgen. Alle Studierende, die einen Lehrveranstaltungsplatz erhalten haben, sind zu beurteilen, sofern sie sich nicht fristgerecht abgemeldet haben, oder einen wichtigen Grund für den Abbruch der Lehrveranstaltung glaubhaft machen. (§ 10 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung der Universität Wien). Eine negativ beurteilte prüfungsimmanente Lehrveranstaltung ist durch neuerliche Absolvierung zu wiederholen. Eine kommissionelle Beurteilung ist unzulässig. (§ 10 Abs 7 studienrechtlicher Teil der Satzung)Studierende, die bei Prüfungen unerlaubte Hilfsmittel verwenden (zB Schummeln, Abschreiben, Plagiieren, Fälschungen, Ghostwriting etc.), werden nicht beurteilt (Eintrag in u:space: X = nicht beurteilt). Der Prüfungsantritt wird im Sammelzeugnis gesondert dokumentiert und ist auf die zulässige Zahl der Antritte anzurechnen. (§ 12 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung)
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Die Studierenden haben ein Programm konkret konzipert und geplant sowie ihre diesbezüglichen Erfahrungen reflektiert und in Konnex zur Theorie gesetzt. Sie können zentrale Problemstellungen in der Durchführung und Evaluierung von Programmen und die Bedeutung und grundlegenden Vorgehensweisen im Netzwerksmanagement erläutern.
Prüfungsstoff
Die Studierenden sind in der Lage ein Programm mit mäßigem Komplexitätsgrad gemäß der Grundregeln des Programm- und Netzwerksmanagements zu konzepieren. Sie können die wichtigsten zu beachtenden Punkte in der Programm-Durchführung und entsprechende Evaluierungsmaßnahmen erläutern.
Literatur
* Görtz, B./Schönert, S./Thiebus, K. N. (2013): Programm-Management: Großprojekte planen, steuern und kontrollieren, München: Hanser
* Becker, T./Dammer, I./Howaldt, J./Loose, A. (2011): Netzwerkmanagement. Mit Kooperation zum Unternehmenserfolg, Berlin: Springer
* Becker, T./Dammer, I./Howaldt, J./Loose, A. (2011): Netzwerkmanagement. Mit Kooperation zum Unternehmenserfolg, Berlin: Springer
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
MOD.2.II
Letzte Änderung: Do 16.05.2024 10:07
Die Studierenden haben ein Programm konkret konzipert und geplant sowie ihre diesbezüglichen Erfahrungen reflektiert und in Konnex zur Theorie gesetzt. Sie können zentrale Problemstellungen in der Durchführung und Evaluierung von Programmen und die Bedeutung und grundlegenden Vorgehensweisen im Netzwerksmanagement erläutern.INHALTE
Anhand aktueller Aufgabenstellungen aus dem Sportbereich konzipieren und planen die Studierenden ein Programm und beschäftigen sich dabei mit den Themen Konzeption, Aufbau, Durchführung und Evaluation von Programmen sowie den Grundlagen des Netzwerksmanagements.