Universität Wien
Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.

350625 UE BP3II - Outdoor - Mountainbike (Lehramt und SPOWI - Abt. A (2025S)

2.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 35 - Sportwissenschaft
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Die Lehrveranstaltung setzt sich aus einem geblockten Übungsteil außerhalb des Instituts und einer ersten verpflichtenden Einheit am Institut zusammen.

WICHTIG: Bitte lesen Sie unbedingt die Teilnahmebedingungen:
https://lehre-schmelz.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/p_studienangebote_schmelz/Studium/Studienservicecenter/News/Teilnahmebedingungen_Exkursionen_2023-05.pdf
Mit der Vormerkung für diese Lehrveranstaltung über u:space akzeptieren Sie diese Bedingungen.

Der Kursbeitrag für diese Lehrveranstaltung beträgt pro Student*in € 429,-- und ist bis spätestens 23.03.2025 zu bezahlen:
Empfänger: Universität Wien
IBAN: AT08 3200 0000 0067 5447
Verwendungszweck: EX591005 Nachname Vorname
Dieser Kursbeitrag beinhaltet den Anteil an den Begleitlehrendenkosten sowie 6 Nächte im Quartier inkl. Frühstück.

Falls es sehr viel mehr Anmeldungen geben sollte als angebotene Plätze, wird nach Ende der Anmeldephase oder nach der ersten Einheit über die Öffnung einer weiteren Abteilung bzw. Gruppe entschieden.

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 15 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

    Termine

    Zur Zeit sind keine Termine bekannt.

    Information

    Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

    Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

    Die gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 31.03., bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 31.10. zu erfolgen. Alle Studierende, die einen Lehrveranstaltungsplatz erhalten haben, sind zu beurteilen, sofern sie sich nicht fristgerecht abgemeldet haben, oder einen wichtigen Grund für den Abbruch der Lehrveranstaltung glaubhaft machen. (§ 10 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung der Universität Wien). Eine negativ beurteilte prüfungsimmanente Lehrveranstaltung ist durch neuerliche Absolvierung zu wiederholen. Eine kommissionelle Beurteilung ist unzulässig. (§ 10 Abs 7 studienrechtlicher Teil der Satzung)

    Studierende, die bei Prüfungen unerlaubte Hilfsmittel verwenden (zB Schummeln, Abschreiben, Plagiieren, Fälschungen, Ghostwriting etc.), werden nicht beurteilt (Eintrag in u:space: X = nicht beurteilt). Der Prüfungsantritt wird im Sammelzeugnis gesondert dokumentiert und ist auf die zulässige Zahl der Antritte anzurechnen. (§ 12 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung)

    Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

    Prüfungsstoff

    Literatur


    Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

    BP3II

    Letzte Änderung: Do 23.01.2025 12:47