Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
380002 SE Seminar aus Europarecht (2025S)
Aktuelle Judikatur der Unionsgerichte und Vorträge aus der Eigenforschung (für Dissertant*innen)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Di 11.02.2025 00:01 bis So 02.03.2025 23:59
- Abmeldung bis So 16.03.2025 23:59
Details
max. 20 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch, Englisch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- N Dienstag 11.03. 17:30 - 19:00 Seminarraum SEM51 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG (Vorbesprechung)
- Dienstag 10.06. 12:00 - 18:00 Seminarraum SEM34 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
- Mittwoch 11.06. 09:00 - 18:00 Seminarraum SEM33 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Anwesenheit und mündliche Mitarbeit sowie
Übernahme eines ReferatsDie Gesamtnote des Seminars setzt sich zusammen aus
• 50% Referat (Inhalte und Präsentation)
• sowie weitere 50%, Stimulation und Leitung der Diskussion zum eigenen Vortrag sowie Vorbereitung und Teilnahme an der Diskussion der Beiträge der KollegInnen.
Beide Teile müssen positiv beurteilt werden, andernfalls ist die Gesamtnote jedenfalls negativ. Ergebnisse mit Kommastellen werden abgerundet (Beispiel: Referat 2, weitere Teilnahme 1 = 3 / 2 = 1,5; Gesamtnote 1).Das Referat soll 20 Minuten dauern. Es soll das übernommene Judikat sowie die zugehörige ältere Rechtsprechung ausreichend verständlich und vollständig präsentieren und bewerten. Zentrale Passagen der Urteile sollen im Wortlaut wiedergegeben und inhaltlich wie sprachlich analysiert werden.
Dabei sind Judikaturlinien darzustellen (die von der/dem ReferentIn selbständig zu recherchieren sind): Die Auseinandersetzung mit dem übernommenen Urteil alleine genügt für eine positive Beurteilung keinesfalls!
Im Referat ist außerdem auf die urteilsrelevanten Rechtsgrundlagen einzugehen. Auch die entscheidungsrelevante Literatur (Aufsätze, Bücher) ist zu recherchieren und zu verwerten.Der/die ReferentIn ist auch für die Leitung der anschließenden Diskussion (rund 10 Minuten) verantwortlich, zu deren Stimulation sind, als Teil des Referats, Impulse zu setzen.Der Einsatz von Medien (etwa Powerpoint) ist möglich und erwünscht. Ein vortragsbegleitendes Handout (1 Seite) ist auszugeben.Hinweis: Nehmen Sie die Gelegenheit wahr, während der Bearbeitung Ihres Themas offene Fragen jederzeit in der Sprechstunde zu diskutieren. Vereinbaren Sie dazu einen Termin.Der Besuch der Europarechtlichen Werkstattgespräche im aktuellen Semester (s. https://deicl.univie.ac.at/news/europarecht/) wird empfohlen, ist jedoch nicht Gegenstand der Benotung.
Übernahme eines ReferatsDie Gesamtnote des Seminars setzt sich zusammen aus
• 50% Referat (Inhalte und Präsentation)
• sowie weitere 50%, Stimulation und Leitung der Diskussion zum eigenen Vortrag sowie Vorbereitung und Teilnahme an der Diskussion der Beiträge der KollegInnen.
Beide Teile müssen positiv beurteilt werden, andernfalls ist die Gesamtnote jedenfalls negativ. Ergebnisse mit Kommastellen werden abgerundet (Beispiel: Referat 2, weitere Teilnahme 1 = 3 / 2 = 1,5; Gesamtnote 1).Das Referat soll 20 Minuten dauern. Es soll das übernommene Judikat sowie die zugehörige ältere Rechtsprechung ausreichend verständlich und vollständig präsentieren und bewerten. Zentrale Passagen der Urteile sollen im Wortlaut wiedergegeben und inhaltlich wie sprachlich analysiert werden.
Dabei sind Judikaturlinien darzustellen (die von der/dem ReferentIn selbständig zu recherchieren sind): Die Auseinandersetzung mit dem übernommenen Urteil alleine genügt für eine positive Beurteilung keinesfalls!
Im Referat ist außerdem auf die urteilsrelevanten Rechtsgrundlagen einzugehen. Auch die entscheidungsrelevante Literatur (Aufsätze, Bücher) ist zu recherchieren und zu verwerten.Der/die ReferentIn ist auch für die Leitung der anschließenden Diskussion (rund 10 Minuten) verantwortlich, zu deren Stimulation sind, als Teil des Referats, Impulse zu setzen.Der Einsatz von Medien (etwa Powerpoint) ist möglich und erwünscht. Ein vortragsbegleitendes Handout (1 Seite) ist auszugeben.Hinweis: Nehmen Sie die Gelegenheit wahr, während der Bearbeitung Ihres Themas offene Fragen jederzeit in der Sprechstunde zu diskutieren. Vereinbaren Sie dazu einen Termin.Der Besuch der Europarechtlichen Werkstattgespräche im aktuellen Semester (s. https://deicl.univie.ac.at/news/europarecht/) wird empfohlen, ist jedoch nicht Gegenstand der Benotung.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Das Referat soll 20 Minuten dauern. Es soll das übernommene Judikat sowie die zugehörige ältere Rechtsprechung ausreichend verständlich und vollständig präsentieren und bewerten. Zentrale Passagen der Urteile sollen im Wortlaut wiedergegeben und inhaltlich wie sprachlich analysiert werden.
Dabei sind Judikaturlinien darzustellen (die von der/dem ReferentIn selbständig zu recherchieren sind): Die Auseinandersetzung mit dem übernommenen Urteil alleine genügt für eine positive Beurteilung keinesfalls!
Im Referat ist außerdem auf die urteilsrelevanten Rechtsgrundlagen einzugehen. Auch die entscheidungsrelevante Literatur (Aufsätze, Bücher) ist zu recherchieren und zu verwerten.Diskussion (rund 10 Minuten) verantwortlich, zu deren Stimulation sind, als Teil des Referats, Impulse zu setzen.Der Einsatz von Medien (etwa Powerpoint) ist möglich und erwünscht. Ein vortragsbegleitendes Handout (1 Seite) ist auszugeben.Hinweis: Nehmen Sie die Gelegenheit wahr, während der Bearbeitung Ihres Themas offene Fragen jederzeit in der Sprechstunde zu diskutieren. Vereinbaren Sie dazu einen Termin.Der Besuch der Europarechtlichen Werkstattgespräche im aktuellen Semester (s. https://deicl.univie.ac.at/news/europarecht/) wird empfohlen, ist jedoch nicht Gegenstand der Benotung.
Dabei sind Judikaturlinien darzustellen (die von der/dem ReferentIn selbständig zu recherchieren sind): Die Auseinandersetzung mit dem übernommenen Urteil alleine genügt für eine positive Beurteilung keinesfalls!
Im Referat ist außerdem auf die urteilsrelevanten Rechtsgrundlagen einzugehen. Auch die entscheidungsrelevante Literatur (Aufsätze, Bücher) ist zu recherchieren und zu verwerten.Diskussion (rund 10 Minuten) verantwortlich, zu deren Stimulation sind, als Teil des Referats, Impulse zu setzen.Der Einsatz von Medien (etwa Powerpoint) ist möglich und erwünscht. Ein vortragsbegleitendes Handout (1 Seite) ist auszugeben.Hinweis: Nehmen Sie die Gelegenheit wahr, während der Bearbeitung Ihres Themas offene Fragen jederzeit in der Sprechstunde zu diskutieren. Vereinbaren Sie dazu einen Termin.Der Besuch der Europarechtlichen Werkstattgespräche im aktuellen Semester (s. https://deicl.univie.ac.at/news/europarecht/) wird empfohlen, ist jedoch nicht Gegenstand der Benotung.
Prüfungsstoff
Themen:Vorschlag aktueller Judikate von EuG oder EuGH in der Vorbesprechung durch Prof. Jaeger, i.d.R. aus den Pressemeldungen des Gerichtshofs: https://curia.europa.eu/jcms/jcms/Jo2_7052/de/Eigene Vorschläge sind zulässig und erwünscht.
Literatur
wird bekannt gegeben
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Di 11.02.2025 08:07
Ziel der Veranstaltung sind im Bereich der Präsentation von Eigenforschung ein strukturiertes inhaltliches und formales Feedback für die weitere wissenschaftliche Arbeit sowie im Bereich Judikaturanalyse das Erlernen eines analytischen Zugangs zur, und Umgangs mit, der unionsgerichtlichen Judikatur und deren juristischer Auswertung. Doktoratsstudierende sollen erlernen, unionsgerichtliche Entscheidungen inhaltlich wie sprachlich zu analysieren, ihre wesentlichen Elemente herauszuarbeiten und in Beziehung zu anderen Judikaten zu setzen und somit insgesamt zusammenhängende Judikaturlinien zu erkennen. Zudem sollen die Studierenden Einblicke in die aktuellen Rechtsprobleme des Unionrechts gewinnen.
NB: Das Seminar richtet sich ausschließlich an Dissterantinnen und Dissertanten. Eine Betreuung oder Begutachtung der Dissertation durch Prof. Jaeger ist nicht Voraussetzung der Teilnahme. Insbesondere bietet das Seminar neben der Diskussion aktueller Judikate auch Gelegenheit zur Vorstellung des eigenen Dissertationsthemas, was in der Vorbesprechung bekanntzugeben ist.