Universität Wien

380004 SE Höchstgerichtliche Rechtsprechung aus dem Zivilrecht (2010W)

(gilt als Textanalyse gem § 4 (1) lit b Dr.-Studienplan 2009)

Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

VB: Mo 11.10.2010, 18.15-19.45, Sem 41

weitere Termine:
Mo 24.1.2011, 18.15-19.45
Mo 31.1.2011, 18.15-19.45

Interessenten mögen sich per email und unter Angabe ihrer Telefonnummer wenden an georg.wilhelm@univie.ac.at und werden dann zu einem persönlichen Gespräch eingeladen, in dem wir klären wollen, ob die Teilnahme sinnvoll ist, und das bei übergroßem Andrang über die Reihung der Interessenten entscheidet. Bei diesem Gespräch erfolgt die Terminzuteilung und Themenvergabe zum Entscheidungs-Vortrag. Eine Vorrats-Anmeldung für den Fall vorzeitigen Ausscheidens von Referenten ist möglich. Der Besuch der LV als stiller Gast (ohne Zeugnis) ist möglich.

Details

max. 20 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Montag 18.10. 18:15 - 19:45 Seminarraum SEM44 Schottenbastei 10-16, Juridicum 4.OG
  • Mittwoch 03.11. 18:15 - 19:45 Seminarraum SEM43 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
  • Montag 15.11. 18:15 - 19:45 Seminarraum SEM44 Schottenbastei 10-16, Juridicum 4.OG
  • Montag 29.11. 18:15 - 19:45 Seminarraum SEM44 Schottenbastei 10-16, Juridicum 4.OG
  • Montag 13.12. 18:15 - 19:45 Seminarraum SEM44 Schottenbastei 10-16, Juridicum 4.OG
  • Montag 10.01. 18:15 - 19:45 Seminarraum SEM44 Schottenbastei 10-16, Juridicum 4.OG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Es werden, nach Anfall und grundsätzlich chronologisch, neueste Entscheidungen des OGH in Zivilsachen (aus den verschiedensten Gebieten) besprochen. Zu jedem Termin sollen über Vortrag je eines Teilnehmers vier Entscheidungen absolviert werden. Mündliche lebhafte Diskussion durch alle Teilnehmer wird erwartet. Eine schriftliche Arbeit wird nicht veranstaltet. Auch Handzetteln zu den zu referierenden Entscheidungen kommen nicht vor. Dies bedingt einen so klar gegliederten und rhetorisch ausgezeichneten Vortrag, daß die Zuhörer mit Freude und Gewinn tatsächlich zuhören. Die anspruchsvolle Zielsetzung der LV läßt eine Teilnahme nur sinnvoll erscheinen, wenn Vertrautheit mit dem Bürgerlichen Recht besteht; Prüfungserfolge im Zivilrecht stehen dieser nicht entgegen, bedingen sie andererseits auch nicht.

Prüfungsstoff

Literatur


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:29