490101 SE Unterstützte Kommunikation und basale Förderung (2019W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 02.09.2019 09:00 bis Mo 16.09.2019 09:00
- Anmeldung von Do 19.09.2019 09:00 bis Di 24.09.2019 09:00
- Abmeldung bis Mo 21.10.2019 12:00
Details
max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Montag 07.10. 15:00 - 18:15 Seminarraum 3 Porzellangasse 4, EG05
- Montag 14.10. 15:00 - 18:15 Seminarraum 3 Porzellangasse 4, EG05
- Montag 21.10. 15:00 - 18:15 Seminarraum 3 Porzellangasse 4, EG05
- Montag 28.10. 15:00 - 18:15 Seminarraum 3 Porzellangasse 4, EG05
- Montag 04.11. 15:00 - 18:15 Seminarraum 3 Porzellangasse 4, EG05
- Montag 11.11. 15:00 - 18:15 Seminarraum 3 Porzellangasse 4, EG05
- Montag 18.11. 15:00 - 18:15 Seminarraum 3 Porzellangasse 4, EG05
- Montag 25.11. 15:00 - 18:15 Seminarraum 3 Porzellangasse 4, EG05
- Montag 02.12. 15:00 - 18:15 Seminarraum 3 Porzellangasse 4, EG05
- Montag 09.12. 15:00 - 18:15 Seminarraum 3 Porzellangasse 4, EG05
- Montag 16.12. 15:00 - 18:15 Seminarraum 3 Porzellangasse 4, EG05
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Unterstützte Kommunikation und basale Förderungen sind Themenkomplexe, die auf Individuen zugeschnitten sind und von ihnen eingeübt werden bzw. ihnen dienlich sein sollen. Die LV vermittelt Grundkenntnisse zu diesen beiden Themenstellungen (mit besonderem Schwerpunkt auf Unterstützte Kommunikation), zielt aber insbesondere darauf ab, diese im Diskurs Inklusiver Pädagogik zu verorten. In den Blick genommen wird dementsprechend, wie unterstützt kommunizierende bzw. basal zu fördernde Personen aktiv an der Gesellschaft teilhaben können und welche Barrieren ihnen dabei hinderlich sind.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
· Lesen der Pflichtlektüre samt Erledigung damit assoziierter Aufgaben (Exzerpte) – 20P
· Seminararbeit Teil 1: Schriftliche Abgabe der Problemstellung und Fragestellung zur PS-Arbeit und (vorläufiges) Literaturverzeichnis – 10P
· Seminararbeit Teil 2: Schriftliche Abgabe der überarbeiteten Problemstellung und Fragestellung ergänzt um Begriffsklärung – 20P
· Seminararbeit Teil 3: Fertigstellung der Proseminar-Arbeit – 50P
· Seminararbeit Teil 1: Schriftliche Abgabe der Problemstellung und Fragestellung zur PS-Arbeit und (vorläufiges) Literaturverzeichnis – 10P
· Seminararbeit Teil 2: Schriftliche Abgabe der überarbeiteten Problemstellung und Fragestellung ergänzt um Begriffsklärung – 20P
· Seminararbeit Teil 3: Fertigstellung der Proseminar-Arbeit – 50P
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Um die LV positiv abschließen zu können, müssen zumindest 60% der Leistungsanforderungen erfüllt werden. Das Verfassen einer Seminararbeit ist zwingend notwendig, um eine positive Beurteilung erreichen zu können. Zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis kann die Lehrveranstaltungsleitung eine mündliche Reflexion der abgegebenen Seminararbeit vorsehen, die erfolgreich zu absolvieren ist.
Prüfungsstoff
Literatur
wird in der LV bekannt gegeben
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mi 21.04.2021 13:39