Universität Wien

490181 UE Anwendung spezifischer Kommunikationsmethoden (2024S)

3.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 49 - Lehrer*innenbildung
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
PH-NÖ
Di 04.06. 16:30-18:00

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 20 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Alle Termine via Zoom:
Di, 12.03.2024, 16:30–18:00
Di, 02.04.2024, 16:15–18:00
Di, 09.04.2024, 16:30–18:00
Di, 16.04.2024, 16:15–18:00
Di, 23.04.2024,16:30–18:00
Di, 30.04.2024, 16:15–18:00
Di, 07.05.2024, 16:30–18:00
Di, 14.05.2024, 16:15–18:00
Di, 21.05.2024, 16:30–18:00
Di, 28.05.2024, 16:30–18:00
Di, 04.06.2024, 16:30–18:00
Di, 11.06.2024, 16:15–18:00
Di, 18.06.2024, 16:15–18:00
Di, 25.06.2024, 16:30–18:00

Dienstag 12.03. 16:30 - 18:00
Dienstag 02.04. 16:15 - 18:00
Dienstag 09.04. 16:30 - 18:00
Dienstag 16.04. 16:15 - 18:00
Dienstag 23.04. 16:30 - 18:00
Dienstag 30.04. 16:15 - 18:00
Dienstag 07.05. 16:30 - 18:00
Dienstag 14.05. 16:15 - 18:00
Dienstag 21.05. 16:30 - 18:00
Dienstag 28.05. 16:30 - 18:00
Dienstag 11.06. 16:15 - 18:00
Dienstag 18.06. 16:15 - 18:00
Dienstag 25.06. 16:30 - 18:00

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Die Lehrveranstaltung vermittelt den Teilnehmer*innen in Theorie und praktischer Anwendung bzw. Materialgestaltung Funktionen und Applikationen von Kommunikationssystemen, die das selbstbestimmte Agieren von Schüler*innen in Alltagssituationen ermöglichen. Im Fokus stehen dabei alternative und unterstützte Kommunikationssysteme (auch im Bereich pragmatischer Kompetenzen, die etwa durch soziale Lerngeschichten gestärkt werden können), Leichte Sprache sowie sprachliche Barrierefreiheit durch Verfahren sprachsensiblen und sprachbewussten Unterrichts im Kontext von Deutsch als Erstsprache sowie in der Begleitung mehrsprachiger Lerner*innen.
Formen der lautsprachebasierten unterstützten Kommunikationssysteme, wie sie für den Bereich der Hör- und Sehbeeinträchtigung erforderlich sind, werden mitbedacht.
Methoden sind Diskussion, Praxiserprobung und Präsentation.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

1.) Zwei mündliche Impulsreferate zu Fachbeiträgen mit anschließender (fragegestützter) Moderation einer Diskussion (30 % der Gesamtnote; Referate sind verpflichtend zu halten).
2.) Schriftliche Vorstellung und Reflexion eines Fallbeispiels zur Anwendung einer Methode von Unterstützter und barrierefreier Kommunikation inklusive Darstellung förderdiagnostischer Fragestellungen, Einbindung von Eltern und Erziehungsberechtigten bzw. weiteren Akteuren in die Förderung. Förderetappen und Förderhorizonten (40 % der Gesamtnote). Die Förderziele können, individuell festgelegt, im sozialen, kulturell-gesellschaftlichen oder fachlichen Bereich liegen.
3.) Begleitende Abgabe von Fördermaterialien zur Falldarstellung (z.B. mehrsprachige Kommunikationskarten oder Kommunikationstafeln, soziale Lerngeschichten oder Lernfilme, Alternativenpläne, Adaptionen von Lehrmaterial, Übersetzungen in Leichte Sprache usw.; 30% der Gesamtnote).

„Die Verwendung von KI-Tools (z.B. ChatGPT) für die Produktion von Texten ist nur dann erlaubt, wenn dies von der Lehrveranstaltungsleitung ausdrücklich gefordert wird (z.B. für einzelne Arbeitsaufgaben).“ Keine der o.a. Lernaufgaben soll unter Zuhilfenahme von KI gelöst werden.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Mindestanforderungen:
Anwesenheitspflicht: Für pi-Lehrveranstaltungen gilt Anwesenheitspflicht (digitale Präsenz in den synchronen Einheiten). Fehlzeiten werden nur in begründeten Fällen entschuldigt, z.B. bei Erkrankung (nur mit ärztlichem Attest), kollidierenden Prüfungsterminen, verpflichtender Teilnahme an einer Exkursion, Betreuungspflichten u.dergl. (nur mit Bestätigung)
Fristgerechte Abgabe aller Teilleistungen.
Wissenschaftlich korrekter Umgang mit allen beigezogenen Quellen (wissenschaftliche Quellen, nicht-wissenschaftliche Quellen und Handreichungen).
Zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis kann die Lehrveranstaltungsleitung Studierende zu einem notenrelevanten Gespräch nach Abgabe der Seminararbeit einladen, welches positiv zu absolvieren ist.

Beurteilungsmaßstab:
Mündliches Impulsreferat 1: 15 Punkte (Sprachrichtigkeit, Argumentationsadäquatheit, Sachangemessenheit)
Mündliches Impulsreferat 2: 15 Punkte (Sprachrichtigkeit, Argumentationsadäquatheit, Sachangemessenheit)
Schriftliche Vorstellung eines Fallbeispiels: 40 Punkte (Sprachrichtigkeit, Argumentationsadäquatheit, Sachangemessenheit)
Fördermaterialien zur Falldarstellung: 30 Punkte (Sprachrichtigkeit, Argumentationsadäquatheit, Sachangemessenheit)

Für eine positive Beurteilung der Lehrveranstaltung sind 60 Punkte erforderlich.
1 (Sehr Gut) 100–90 Punkte
2 (Gut) 89–81 Punkte
3 (Befriedigend) 80–71 Punkte
4 (Genügend) 70–60 Punkte
5 (Nicht Genügend) 59–0 Punkte

Bei der Beurteilung derTeilleistungen 1 und 2 werden berücksichtigt:
a) Sachrichtigkeit (korrekte Darstellung und Anwendung von Inhalten und Methoden; bei Aufgabe 2. auch Beiziehung von verschiedenen Quellen aus Forschung und Praxis; 40 %)
b)
Sprachrichtigkeit und Angemessenheit der sprachlichen Ausdrucksweise (30 %)
c)
Verständlichkeit, gut durchdachte Strukturierung, logische Schlüssigkeit
(30 %)

Bei 3. wird die korrekte Anwendung der jeweiligen Methode(n) auf der sprachlichen und strukturellen Ebene bewertet.

Prüfungsstoff

Alle in der Lehrveranstaltung durchgenommenen Inhalte, insbesondere auch die fachlichen und fachdidaktischen Inhalte und Überlegungen der eigenen und der im Seminar präsentierten Planungen. Unterstützendes Lernmaterial befindet sich auf Moodle.

Literatur

Bredel, Ursula & Maaß, Christiane (2016a). Leichte Sprache, Theoretische Grundlagen – Orientierung für die Praxis. Berlin: Duden Verlag.

Lüke, Carina & Vock, Sarah (2019). Unterstützte Kommunikation bei Kindern und Erwachsenen. Berlin: Springer.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Di 12.03.2024 17:49