Universität Wien

490195 PR Begleitete Schulpraxis (2017W)

2.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 49 - Lehrer*innenbildung
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
PH-WIEN

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 10 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine

Zur Zeit sind keine Termine bekannt.

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Das Praktikum dient der angeleiteten wissenschaftlich orientierten Verarbeitung und Umsetzung von Theorien, Methoden, Konzepten und Inhalten aus den Begleitveranstaltungen der einzelnen Handlungsfelder.
Die Studierenden beobachten Unterricht in sonderpädagogischen, integrativen und inklusiven Settings und erproben assistierende Lernbegleitung. Sie planen und realisieren Sequenzen eigenen Unterrichts und setzen damit ihre Ideen zur Organisation von Lehr-Lernprozessen um. In vorbereitenden Lehrveranstaltungen sollen die Studierenden mit dem Aufbau von Unterrichtssequenzen vertraut werden, nachbereitende Lehrveranstaltungen dienen der gemeinsamen kritischen Reflexion.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die Teilleistungen sind innerhalb der vereinbarten Frist zu erbringen. Beurteilungskriterien / Punktevergabe werden bei der Vergabe der Teilleistungen bekannt gegeben.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

- Mind. 75% Anwesenheit in der Begleitlehrveranstaltung. Beim ersten Termin (verbindliche Anwesenheit!) werden u.a. organisatorischer Fragen und formaler Bedingungen bezüglich des positiven Abschlusses dieser Veranstaltung geklärt sowie die Einteilung zu den Praxisklassen vorgenommen. Eine Anwesenheit ist daher verbindlich.
- Durchgehende Anwesenheit im Praktikum
o 12 Stunden in Form von Hospitation/Assistenz/Co-Teaching/eigener Unterricht
o 4 Stunden Besprechungen mit der/dem Mentor/in)
- Führen des Praktikumspasses
- aktive Teilnahme an der Begleitveranstaltung
- Erstellung eines Praxisportfolios (Inhalte / Teilaufgaben werden in der Lehrveranstaltung bekannt gegeben).
- Beurteilungsmaßstab nach Maßgabe von §59 Abs. 6UG

Prüfungsstoff

Literatur

Literatur wird in der Lehrveranstaltung bekannt gegeben

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Mi 21.04.2021 13:54