Universität Wien

490202 PS Lebenswelten (2019S)

Bildungsteilhabe von Kindern und Jugendlichen mit Fluchterfahrung

5.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 49 - Lehrer*innenbildung
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 20 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Mittwoch 13.03. 18:30 - 20:00 Seminarraum 2 Porzellangasse 4, EG04
  • Mittwoch 20.03. 18:30 - 20:00 Seminarraum 2 Porzellangasse 4, EG04
  • Mittwoch 27.03. 18:30 - 20:00 Seminarraum 2 Porzellangasse 4, EG04
  • Mittwoch 03.04. 18:30 - 20:00 Seminarraum 2 Porzellangasse 4, EG04
  • Mittwoch 10.04. 18:30 - 20:00 Seminarraum 2 Porzellangasse 4, EG04
  • Mittwoch 08.05. 18:30 - 20:00 Seminarraum 2 Porzellangasse 4, EG04
  • Mittwoch 15.05. 18:30 - 20:00 Seminarraum 2 Porzellangasse 4, EG04
  • Mittwoch 22.05. 18:30 - 20:00 Seminarraum 2 Porzellangasse 4, EG04
  • Mittwoch 29.05. 18:30 - 20:00 Seminarraum 2 Porzellangasse 4, EG04
  • Mittwoch 05.06. 18:30 - 20:00 Seminarraum 2 Porzellangasse 4, EG04
  • Mittwoch 12.06. 18:30 - 20:00 Seminarraum 2 Porzellangasse 4, EG04
  • Mittwoch 19.06. 18:30 - 20:00 Seminarraum 2 Porzellangasse 4, EG04
  • Mittwoch 26.06. 18:30 - 20:00 Seminarraum 2 Porzellangasse 4, EG04

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

1990 hat Österreich die UN-Kinderrechtskonvention unterzeichnet, 2011 wurde ein Teil der Bestimmungen des UN-Übereinkommens über die Rechte von Kindern durch ein Bundesverfassungsgesetz in den Verfassungsrang gehoben. Eines der zentralen Kinderrechte im Kontext Schule ist naturgemäß das Recht auf Bildung. Die Verwirklichung dieses Kinderechts ist keineswegs mit der allgemeinen Bildungspflicht oder dem formalen Schulbesuch erreicht. Um ausgrenzungsgefährdeten Kindern und Jugendlichen eine chancengerechte Bildungsteilhabe zu ermöglichen, ist es notwendig Einblicke in deren Lebenswelten und Erfahrungen zu haben. Kinder und Jugendliche mit Fluchterfahrung sind eine jener Gruppen, die vor speziellen psychischen, sozialen, materiellen und rechtlichen Herausforderungen stehen, die Einfluss auf ihre aktive und erfolgreiche Partizipation an schulischen Bildungsprozessen haben. Dabei könnte Schule und der Kontakt zu Klassenkolleg*innen und Lehrer*innen gerade für geflüchtete Kinder und Jugendliche eine wichtige Erfahrung eines sicheren Raums und "heilsamer" Beziehungen sein. Dafür ist eine kompetente Begleitung von schulischer Teilhabe und Bildungsprozessen von geflüchteten Kindern und Jugendlichen nötig. Um diese Aufgabe erfüllen zu können, ist ein grundsätzlicher Einblick in deren psychische, soziale, materielle und (aufenthalts-)rechtliche Situation von Vorteil.

In der LV “Bildungsteilhabe von Kindern und Jugendlichen mit Fluchterfahrung” sollen deshalb die wichtigsten Rahmenbedingungen in denen geflüchtete Kinder und Jugendliche leben, bearbeitet werden. Dazu zählen: (1) unterschiedliche Aufenthaltstitel, (2) daran anknüpfend der Zugang zu materiellen Sicherungssystemen in Österreich, (3) die Themen Flucht und Trauma, posttraumatisches Belastungssyndrom und sekundäre Traumatisierung, (4) sowie der Umgang mit Vielfalt und Diskriminierung im schulischen Kontext. Bei all diesen Aspekten steht eine gemeinsame Reflexion der Auswirkungen auf schulische Belange und Bildungsteilhabe der Betroffenen im Mittelpunkt. Als Ausgangspunkt und Reflexionsgrundlage wird die UN-Konvention über die Rechte von Kindern und hier v.a. ihre pädagogischen Implikationen herangezogen.

Prüfungsmodalitäten:

1. Beteiligung während der gesamten LV

2. Eigenständige Erarbeitung und Präsentation eines Themas in der Kleingruppe.
Hierzu gehört (je nach Thema): (2.1) ein theoretischer Input und/oder (2) ein Praxisbericht der entweder auf einem Interview mit geflüchteten Kindern, Jugendlichen oder Eltern, auf eigenständigen Beobachtungen, auf einem Interview mit Fachkräften bzw. ehrenamtlichen Helfer*innen oder medialer Berichterstattung (auch Social Media) bzw. wissenschaftlicher Literatur beruht.

3. Verfassen eines schriftlichen Beitrags zum Präsentationsthema in der Kleingruppe (ca. 5.000 Zeichen pro Person).

Den Studierenden wird ein Feedbackgespräch am Ende der LV angeboten, in dem die Beurteilung besprochen und die Möglichkeit zur Verbesserung der Note (v.a. durch Überarbeitung des schriftlichen Beitrags) eingeräumt wird.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

regelmäßige Anwesenheit und Diskussionbeteiligung, eigenständige Erarbeitung eines Themas in der Kleingruppe: Präsentation während der LV, schriftliche Ausarbeitung

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Mindestanforderung: siehe oben
Beurteilungsmaßstab: Engagement während der LV, Qualität von Recherche, Präsentation und schriftlicher Arbeit

Prüfungsstoff

Literatur

wird während der LV bekannt gegeben

grundlegende Informationen zu den angesprochenen Themen finden sich zB hier:

Kinderrechte:
Homepage des Netzwerks Kinderrechte Österreich: www.kinderhabenrechte.at
UN-Konvention über die Rechte des Kindes: https://www.kinderhabenrechte.at/fileadmin/download/Kinderrechtskonvention_deutsch_langfassung.pdf

Flucht und Asyl:
Homepage der Asylkoordination Österreich: www.asyl.at

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Mi 21.04.2021 13:39